Konzeptionierung „Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“

Arbeitsgemeinschaft der Kranken- und Pflegekassen in NRW zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen

Der § 5 Abs. 1 SGB XI verpflichtet die Pflegekassen, Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen zu erbringen.
Grundlage der Leistungsbeschreibung im folgenden TNW ist der Leitfaden „Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ des GKV-Spitzenverbandes in der Fassung von August 2016. Die Auftraggeber beziehen sich auf den dort dargestellten Gesundheitsförderprozess und die Präventionsziele in stationären Pflegeeinrichtungen.
Primäre Aufgabe der Auftragnehmer wird es sein, einen Organisationsentwicklungsprozess in stationären Pflegeeinrichtungen zu gestalten.
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Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-18.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-18 Auftragsbekanntmachung