Landesbürgschaften – Tätigkeit als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften. Verwaltung und Abwicklung künftiger Landesbürgschaften

Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch das Finanzministerium

Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Gegenstand des Verfahrens ist die Auswahl einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die künftig als Mandatar des Landes gem. Ziffer 6 der Bürgschaftsrichtlinien des Landes NRW (SMBl NRW 651) bei den Landesbürgschaftsverfahren mitwirkt. Zu den Aufgaben des Mandatars gehören insbesondere die Entgegennahme der Bürgschaftsanträge, deren Bearbeitung und Begutachtung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung aller einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich des Beihilfe- und Haushaltsrechts, die laufende Verwaltung/ Überwachung der übernommenen Bürgschaften einschließlich Votierung/Entscheidungen zu Änderungsanträgen bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde, die Prüfung von Bürgschaftsausfällen dem Grunde und der Höhe nach einschließlich der Verwaltung von Regressforderungen, Erfüllung von Berichtspflichten, Vereinnahmung der Bürgschaftsprovision und Erstellung von Statistiken.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-05.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-05 Auftragsbekanntmachung
2017-11-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge