Es sollen Leistungen der Technischen Ausrüstungen für den Neubau der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) in der Spandauer Bezirksregion Mitte vergeben werden. In der Spandauer Bezirksregion Mitte liegt eine deutliche Unterversorgung an Plätzen in JFE vor (der Versorgungsgrad an Plätzen in JFE in Mitte liegt bei 5,7 %). Dies steht in deutlichem Kontrast zur sozialstrukturellen Entwicklung des Sozialraumes. Am Standort besteht ein höherer Bedarf an Integration und allgemein an Angeboten wie der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit. Der geplante Standort der JFE soll im Gebiet Spandauer Neustadt errichtet werden. Träger der JFE ist das Bezirksamt Spandau, Abt. Jugend, Bildung, Kultur und Schule. Der Neubau soll einen Großteil der bestehenden Angebote der Jugendarbeit in der Neustadt an einem Standort konzentrieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Haustechnik
Kurze Beschreibung:
Es sollen Leistungen der Technischen Ausrüstungen für den Neubau der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) in der Spandauer Bezirksregion Mitte vergeben werden.
In der Spandauer Bezirksregion Mitte liegt eine deutliche Unterversorgung an Plätzen in JFE vor (der Versorgungsgrad an Plätzen in JFE in Mitte liegt bei 5,7 %).
Dies steht in deutlichem Kontrast zur sozialstrukturellen Entwicklung des Sozialraumes. Am Standort besteht ein höherer Bedarf an Integration und allgemein an Angeboten wie der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.
Der geplante Standort der JFE soll im Gebiet Spandauer Neustadt errichtet werden. Träger der JFE ist das Bezirksamt Spandau, Abt. Jugend, Bildung, Kultur und Schule. Der Neubau soll einen Großteil der bestehenden Angebote der Jugendarbeit in der Neustadt an einem Standort konzentrieren.
Es sollen Leistungen der Technischen Ausrüstungen für den Neubau der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) in der Spandauer Bezirksregion Mitte vergeben werden.
In der Spandauer Bezirksregion Mitte liegt eine deutliche Unterversorgung an Plätzen in JFE vor (der Versorgungsgrad an Plätzen in JFE in Mitte liegt bei 5,7 %).
Dies steht in deutlichem Kontrast zur sozialstrukturellen Entwicklung des Sozialraumes. Am Standort besteht ein höherer Bedarf an Integration und allgemein an Angeboten wie der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.
Der geplante Standort der JFE soll im Gebiet Spandauer Neustadt errichtet werden. Träger der JFE ist das Bezirksamt Spandau, Abt. Jugend, Bildung, Kultur und Schule. Der Neubau soll einen Großteil der bestehenden Angebote der Jugendarbeit in der Neustadt an einem Standort konzentrieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Haustechnik📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-23 📅
Datum des Beginns: 2018-04-13 📅
Datum des Endes: 2021-11-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 247-519603
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen Leistungen der Technischen Ausrüstungen für den Neubau der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) in der Spandauer Bezirksregion Mitte vergeben werden.
In der Spandauer Bezirksregion Mitte liegt eine deutliche Unterversorgung an Plätzen in JFE vor (der Versorgungsgrad an Plätzen in JFE in Mitte liegt bei 5,7 %).
Dies steht in deutlichem Kontrast zur sozialstrukturellen Entwicklung des Sozialraumes. Am Standort besteht ein höherer Bedarf an Integration und allgemein an Angeboten wie der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.
Der geplante Standort der JFE soll im Gebiet Spandauer Neustadt errichtet werden. Träger der JFE ist das Bezirksamt Spandau, Abt. Jugend, Bildung, Kultur und Schule. Der Neubau soll einen Großteil der bestehenden Angebote der Jugendarbeit in der Neustadt an einem Standort konzentrieren.
Der geplante Standort der JFE soll im Gebiet Spandauer Neustadt errichtet werden. Träger der JFE ist das Bezirksamt Spandau, Abt. Jugend, Bildung, Kultur und Schule. Der Neubau soll einen Großteil der bestehenden Angebote der Jugendarbeit in der Neustadt an einem Standort konzentrieren.
Der Auftrag beinhaltet Leistungen der Technischen Ausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. ein Konzept zur Wasserver- und Entsorgung (Frischwasserbedarf, Regen- und Grauwassernutzung ö. ä.) und Umsetzung in der Planung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis zur Leistungsphase 1 und 2.
Der Auftrag beinhaltet Leistungen der Technischen Ausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. ein Konzept zur Wasserver- und Entsorgung (Frischwasserbedarf, Regen- und Grauwassernutzung ö. ä.) und Umsetzung in der Planung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis zur Leistungsphase 1 und 2.
Der Neubau soll einen Großteil der bestehenden Angebote der Jugendarbeit in der Neustadt an einem Standort – Krienickesteig 3 (Triftstraße), 13585 Berlin – konzentrieren und mit einem erheblichen Zugewinn an pädagogischer Nutzfläche einhergehen. Ausgehend von einer Bruttogeschossfläche von 1 700 m
Der Neubau soll einen Großteil der bestehenden Angebote der Jugendarbeit in der Neustadt an einem Standort – Krienickesteig 3 (Triftstraße), 13585 Berlin – konzentrieren und mit einem erheblichen Zugewinn an pädagogischer Nutzfläche einhergehen. Ausgehend von einer Bruttogeschossfläche von 1 700 m
Folgende Anforderungen sollen u. a. umgesetzt werden:
— Multifunktionssaal u. a. für Veranstaltung mit ca. 200 Besuchern,
— unterschiedliche Werkstätten, inhaltlich bestimmt durch eine Bedarfsanalyse, die durch den zu beauftragenden Architekten in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu erarbeiten ist,
— multifunktional nutzbare Gruppen- und Arbeitsräume,
— räumlich im Baukörper abgegrenzte Möglichkeiten für geschlechterdifferenzierte Angebote für Mädchen und junge Frauen, ggf. mit exklusivem Zugang,
— Nutzungsmöglichkeiten außerhalb der Kernöffnungszeiten z. B. für Schulklassen.
Erste Beteiligungsverfahren fanden bereits statt. Weitere sind für das Frühjahr 2018 geplant. Darauf aufbauend wird das bezirkliche Medienkompetenzzentrum eine Projektwoche durchführen deren Ergebnisse zeitnah gegenüber den Planern (Gebäude-, Technik- und Tragwerksplaner) erfolgen soll. Dabei sind Nachfragen der Planer an die durchführenden Träger und eine anschließende Diskussion erwünscht.
Erste Beteiligungsverfahren fanden bereits statt. Weitere sind für das Frühjahr 2018 geplant. Darauf aufbauend wird das bezirkliche Medienkompetenzzentrum eine Projektwoche durchführen deren Ergebnisse zeitnah gegenüber den Planern (Gebäude-, Technik- und Tragwerksplaner) erfolgen soll. Dabei sind Nachfragen der Planer an die durchführenden Träger und eine anschließende Diskussion erwünscht.
Für das Projekt liegt ein Bedarfsprogramm vor, welches eine verbindliche Vorgabe für alle weiteren Planungs- und Durchführungsschritte darstellt. Die Stellungnahmen und Prüfungen zum Bedarfsprogramm sind zu beachten. Die Baukostenobergrenze für das Projekt liegt für die Gebäudeplaner bei 4 710 128 EUR brutto (KGR 200-700, ohne 760 und UV/Rundung) und für die Technikplaner bei 1 027 142 EUR brutto (KGR 410-450, 470-480, 541-544, 546, 548 ohne UV/Rundung).
Für das Projekt liegt ein Bedarfsprogramm vor, welches eine verbindliche Vorgabe für alle weiteren Planungs- und Durchführungsschritte darstellt. Die Stellungnahmen und Prüfungen zum Bedarfsprogramm sind zu beachten. Die Baukostenobergrenze für das Projekt liegt für die Gebäudeplaner bei 4 710 128 EUR brutto (KGR 200-700, ohne 760 und UV/Rundung) und für die Technikplaner bei 1 027 142 EUR brutto (KGR 410-450, 470-480, 541-544, 546, 548 ohne UV/Rundung).
Das Projekt wird gefördert mit Mitteln der Zukunftsinitiative Stadtteil II (ZIS II) – Programm Soziale Stadt – Baufonds.
Der AN hat folgende Termine einzuhalten:
Fertigstellung VPU: 20.8.2018
Fertigstellung BPU: 22.4.2019
Fertigstellung LPH 5: 14.10.2019
Fertigstellung LPH 6: 23.12.2019
Beginn LPH 8: 2.3.2020
Fertigstellung LPH 8: 30.8.2021
Honorarschlussrechnung: 1.11.2021
Es werden vom Auftraggeber weitere Fachplaner, wie Architekten, Bauphysik (Wärmeschutz), Tragwerksplanung, SiGeKo, etc. beauftragt. Es sind Abstimmungen mit den Fachplanern, Fördermittelgebern, zuständigen Fachbehörden sowie weiteren Beteiligten durchzuführen. Das Projekt ist ggf. im Rahmen von internen und öffentlichen Veranstaltungen zu präsentieren.
Es werden vom Auftraggeber weitere Fachplaner, wie Architekten, Bauphysik (Wärmeschutz), Tragwerksplanung, SiGeKo, etc. beauftragt. Es sind Abstimmungen mit den Fachplanern, Fördermittelgebern, zuständigen Fachbehörden sowie weiteren Beteiligten durchzuführen. Das Projekt ist ggf. im Rahmen von internen und öffentlichen Veranstaltungen zu präsentieren.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Leistungen der Technischen Ausrüstung, einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach der Beauftragung der Leistungsphase 1 und 2 werden die Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 gem. § 55 HOAI optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach der Beauftragung der Leistungsphase 1 und 2 werden die Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 gem. § 55 HOAI optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Es sind ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen zu übernehmen.
Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepasst werden.
Zusätzliche Informationen:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Krienickesteig 3
13585 Berlin-Spandau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss).
Es ist zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten, Eignungskriterien Stellung zu nehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien /Vorschriften / Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personen- und 2 000 000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personen- und 2 000 000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen kann.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiver Kriterien (Datei: JFE_Krienickesteig_TGA_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
[3] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiver Kriterien (Datei: JFE_Krienickesteig_TGA_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
[4] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der LPH 8, Bauwerkskosten nach DIN 276, Anschrift, Ansprechpartner, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers gemäß objektiver Kriterien (Datei: JFE_Krienickesteig_TGA_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
[4] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der LPH 8, Bauwerkskosten nach DIN 276, Anschrift, Ansprechpartner, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers gemäß objektiver Kriterien (Datei: JFE_Krienickesteig_TGA_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
Es sind 2 Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein;
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein;
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden;
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein, d. h. die Übergabe des Objektes (LPH 8) an den Bauherrn darf max. 5 Jahre zurückliegen d. h. bis vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung;
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 3-8 in den Anlagengruppen 1 bis 5 erfüllt worden sein;
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um ein Neubau eines Nicht-Wohngebäudes handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) bzw. „JFE_Krienickesteig_TGA_Objektive Kriterien“ in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien/Unterkriterien.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
— Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers,
— Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten,
— Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des in der Zusatzerklärung zur EEE genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Mindeststandards:
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Ingenieur/in
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d. h. es gelten die Vertragsmuster, einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d. h. es gelten die Vertragsmuster, einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— Frauenförderung,
— Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge,
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen IV 306 F,
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft IV 307 F.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Die objektiven Kriterien mit ihren entsprechenden Unterkriterien und jeweilige zu erreichenden Punkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Datei: JFE_Krienicksteig_TGA_Objektive Kriterien).
In der Summe aller Kriterien werden maximal 100 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept, Personaleinsatzplan; Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter; Sicherstellung der laufenden Verfügbarkeit eines auskunftsfähigen Ansprechpartners
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise zur Berücksichtigung der besonderen Anforderungen aus haustechnischen Gesichtspunkten; Erfahrung mit vergleichbaren Bauvorhaben, beispielsweise anhand ähnlicher Referenzprojekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der vorgesehenen und in Ihrem Angebot enthaltenen Instrumente zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Lösungen
Zusammenarbeit mit den anderen an der Planung beteiligten Planern/Ingenieuren
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umgang mit Rückfragen des Auswahlgremiums und Gesamteindruck der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium: Angebot für die Gesamtleistung der Leistungen der Technischen Ausrüstung einschl. Zuschläge, besonderer Leistungen
Gewichtung der Kosten: 25 %
Kostenkriterium: Stundensätze
Gewichtung der Kosten: 5 %
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich.
3. Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 2 Projektmitarbeiter und max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert.
3. Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 2 Projektmitarbeiter und max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert.
4. Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
4. Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
5. Änderungen in der EEE oder den weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
6. Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
7. Die Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „JFE Krienickesteig“ gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig.
7. Die Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „JFE Krienickesteig“ gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig.
8. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 15.1.2018 bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle (E-Mail: vergabe@szpartner.de) zu erfragen. Die Anfragen und Antworten werden anonymisiert unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 2) kontinuierlich veröffentlicht.
8. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 15.1.2018 bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle (E-Mail: vergabe@szpartner.de) zu erfragen. Die Anfragen und Antworten werden anonymisiert unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 2) kontinuierlich veröffentlicht.
9. Der Bieter (einschl. eventl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
9. Der Bieter (einschl. eventl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen und die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen und die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Bewerbergemeinschaften, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, sind zugelassen (siehe auch Ziff. III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
10. Bewerbergemeinschaften, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, sind zugelassen (siehe auch Ziff. III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als NU. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als NU. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Frist GWB; 4. Teil § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 wird hingewiesen. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 247-519603 (2017-12-21)
Ergänzende Angaben (2018-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen Leistungen der technischen Ausrüstungen für den Neubau der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) in der Spandauer Bezirksregion Mitte vergeben werden.
In der Spandauer Bezirksregion Mitte liegt eine deutliche Unterversorgung an Plätzen in JFE vor (der Versorgungsgrad an Plätzen in JFE in Mitte liegt bei 5,7 %). Dies steht in deutlichem Kontrast zur sozialstrukturellen Entwicklung des Sozialraumes. Am Standort besteht ein höherer Bedarf an Integration und allgemein an Angeboten wie der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.
Der geplante Standort der JFE soll im Gebiet Spandauer Neustadt errichtet werden. Träger der JFE ist das Bezirksamt Spandau, Abt. Jugend, Bildung, Kultur und Schule. Der Neubau soll einen Großteil der bestehenden Angebote der Jugendarbeit in der Neustadt an einem Standort konzentrieren.
Es sollen Leistungen der technischen Ausrüstungen für den Neubau der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) in der Spandauer Bezirksregion Mitte vergeben werden.
In der Spandauer Bezirksregion Mitte liegt eine deutliche Unterversorgung an Plätzen in JFE vor (der Versorgungsgrad an Plätzen in JFE in Mitte liegt bei 5,7 %). Dies steht in deutlichem Kontrast zur sozialstrukturellen Entwicklung des Sozialraumes. Am Standort besteht ein höherer Bedarf an Integration und allgemein an Angeboten wie der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.
Der geplante Standort der JFE soll im Gebiet Spandauer Neustadt errichtet werden. Träger der JFE ist das Bezirksamt Spandau, Abt. Jugend, Bildung, Kultur und Schule. Der Neubau soll einen Großteil der bestehenden Angebote der Jugendarbeit in der Neustadt an einem Standort konzentrieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Spandau, Abt. Facility Management, Umwelt und Naturschutz – Hochbau
Es sollen Leistungen der technischen Ausrüstungen für den Neubau der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) in der Spandauer Bezirksregion Mitte vergeben werden.
In der Spandauer Bezirksregion Mitte liegt eine deutliche Unterversorgung an Plätzen in JFE vor (der Versorgungsgrad an Plätzen in JFE in Mitte liegt bei 5,7 %). Dies steht in deutlichem Kontrast zur sozialstrukturellen Entwicklung des Sozialraumes. Am Standort besteht ein höherer Bedarf an Integration und allgemein an Angeboten wie der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.
In der Spandauer Bezirksregion Mitte liegt eine deutliche Unterversorgung an Plätzen in JFE vor (der Versorgungsgrad an Plätzen in JFE in Mitte liegt bei 5,7 %). Dies steht in deutlichem Kontrast zur sozialstrukturellen Entwicklung des Sozialraumes. Am Standort besteht ein höherer Bedarf an Integration und allgemein an Angeboten wie der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.
Quelle: OJS 2018/S 005-007707 (2018-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wurden Leistungen der technischen Ausrüstungen für den Neubau der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) in der Spandauer Bezirksregion Mitte vergeben.
In der Spandauer Bezirksregion Mitte liegt eine deutliche Unterversorgung an Plätzen in JFE vor (der Versorgungsgrad an Plätzen in JFE in Mitte liegt bei 5,7 %) Dies steht in deutlichem Kontrast zur sozialstrukturellen Entwicklung des Sozialraumes. Am Standort besteht ein höherer Bedarf an Integration und allgemein an Angeboten wie der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.
Der geplante Standort der JFE soll im Gebiet Spandauer Neustadt errichtet werden. Träger der JFE ist das Bezirksamt Spandau, Abt. Jugend, Bildung, Kultur und Schule. Der Neubau soll einen Großteil der bestehenden Angebote der Jugendarbeit in der Neustadt an einem Standort konzentrieren.
Es wurden Leistungen der technischen Ausrüstungen für den Neubau der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) in der Spandauer Bezirksregion Mitte vergeben.
In der Spandauer Bezirksregion Mitte liegt eine deutliche Unterversorgung an Plätzen in JFE vor (der Versorgungsgrad an Plätzen in JFE in Mitte liegt bei 5,7 %) Dies steht in deutlichem Kontrast zur sozialstrukturellen Entwicklung des Sozialraumes. Am Standort besteht ein höherer Bedarf an Integration und allgemein an Angeboten wie der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.
Der geplante Standort der JFE soll im Gebiet Spandauer Neustadt errichtet werden. Träger der JFE ist das Bezirksamt Spandau, Abt. Jugend, Bildung, Kultur und Schule. Der Neubau soll einen Großteil der bestehenden Angebote der Jugendarbeit in der Neustadt an einem Standort konzentrieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Spandau, Abt. Facility Management, Umwelt und Naturschutz - Hochbau -
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wurden Leistungen der technischen Ausrüstungen für den Neubau der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) in der Spandauer Bezirksregion Mitte vergeben.
In der Spandauer Bezirksregion Mitte liegt eine deutliche Unterversorgung an Plätzen in JFE vor (der Versorgungsgrad an Plätzen in JFE in Mitte liegt bei 5,7 %) Dies steht in deutlichem Kontrast zur sozialstrukturellen Entwicklung des Sozialraumes. Am Standort besteht ein höherer Bedarf an Integration und allgemein an Angeboten wie der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.
In der Spandauer Bezirksregion Mitte liegt eine deutliche Unterversorgung an Plätzen in JFE vor (der Versorgungsgrad an Plätzen in JFE in Mitte liegt bei 5,7 %) Dies steht in deutlichem Kontrast zur sozialstrukturellen Entwicklung des Sozialraumes. Am Standort besteht ein höherer Bedarf an Integration und allgemein an Angeboten wie der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.
Vergeben wurden Leistungen der technischen Ausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung. Der Auftrag beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. ein Konzept zur Wasserver- und Entsorgung (Frischwasserbedarf, Regen- und Grauwassernutzung o.ä.) und Umsetzung in der Planung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis zur Leistungsphase 1 und 2.
Vergeben wurden Leistungen der technischen Ausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 Technische Ausrüstung. Der Auftrag beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 gemäß § 55 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. ein Konzept zur Wasserver- und Entsorgung (Frischwasserbedarf, Regen- und Grauwassernutzung o.ä.) und Umsetzung in der Planung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis zur Leistungsphase 1 und 2.
Der Neubau soll einen Großteil der bestehenden Angebote der Jugendarbeit in der Neustadt an einem Standort - Krienickesteig 3 (Triftstraße), 13585 Berlin – konzentrieren und mit einem erheblichen Zugewinn an pädagogischer Nutzfläche einhergehen. Ausgehend von einer Bruttogeschossfläche von 1 700 m
Der Neubau soll einen Großteil der bestehenden Angebote der Jugendarbeit in der Neustadt an einem Standort - Krienickesteig 3 (Triftstraße), 13585 Berlin – konzentrieren und mit einem erheblichen Zugewinn an pädagogischer Nutzfläche einhergehen. Ausgehend von einer Bruttogeschossfläche von 1 700 m
Beteiligungsverfahren fanden bereits statt. Darauf aufbauend wird das bezirkliche Medienkompetenzzentrum eine Projektwoche durchführen deren Ergebnisse zeitnah gegenüber den Planern (Gebäude-, Technik- und Tragwerksplaner) erfolgen soll. Dabei sind Nachfragen der Planer an die durchführenden Träger und eine anschließende Diskussion erwünscht.
Beteiligungsverfahren fanden bereits statt. Darauf aufbauend wird das bezirkliche Medienkompetenzzentrum eine Projektwoche durchführen deren Ergebnisse zeitnah gegenüber den Planern (Gebäude-, Technik- und Tragwerksplaner) erfolgen soll. Dabei sind Nachfragen der Planer an die durchführenden Träger und eine anschließende Diskussion erwünscht.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Leistungen der Technischen Ausrüstung einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Zusätzliche Informationen:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Krienickesteig 3, 13585 Berlin-Spandau
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Angebot für die Gesamtleistung der Leistungen der Technischen Ausrüstung einschl. Zuschläge, besonderer Leistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 25 %
Kostenkriterium (Name): Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 5 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-23 📅
Name: Ingenieurbüro für Haustechnik Michael Hänsch
Postanschrift: Innsbrucker Str. 9
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Name: HS Ingenieurbüro GbR
Postanschrift: Dreescher Markt 2
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2018/S 159-365189 (2018-08-17)