Leistungen zur Evaluation eines aus Mitteln des Innovationsfonds zur Förderung von neuen Versorgungsformen geförderten Modellprojekts: NTx 360 Grad nach Nierentransplantationen
Der Auftragnehmer soll die Evaluation des Modellvorhabens „NTx 360 Grad – Nachsorgemodell nach Nierentransplantation“ durchführen, für das die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) als Antragstellerin gemeinsam mit Kooperationspartnern eine Förderung durch den Innovationsfonds nach § 92a Abs. 1 SGB V erhält. Die Evaluation ist entsprechend den konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen. Ferner sind die Hinweise des Innovationsausschusses in dem Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-06.
Auftragsbekanntmachung (2017-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Referenznummer: 2017/750/3495
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll die Evaluation des Modellvorhabens „NTx 360 Grad – Nachsorgemodell nach Nierentransplantation“ durchführen, für das die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) als Antragstellerin
gemeinsam mit Kooperationspartnern eine Förderung durch den Innovationsfonds nach § 92a Abs. 1 SGB V erhält. Die Evaluation ist entsprechend den konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen. Ferner sind die Hinweise des Innovationsausschusses in dem Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur
Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten.
Der Auftragnehmer soll die Evaluation des Modellvorhabens „NTx 360 Grad – Nachsorgemodell nach Nierentransplantation“ durchführen, für das die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) als Antragstellerin
gemeinsam mit Kooperationspartnern eine Förderung durch den Innovationsfonds nach § 92a Abs. 1 SGB V erhält. Die Evaluation ist entsprechend den konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen. Ferner sind die Hinweise des Innovationsausschusses in dem Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur
Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-10 📅
Datum des Beginns: 2017-03-15 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 029-052090
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird durch am Vergabeverfahren nicht beteiligte Mitarbeiter erfolgen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll die Evaluation des Modellvorhabens „NTx 360 Grad – Nachsorgemodell nach Nierentransplantation“ durchführen, für das die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) als Antragstellerin
gemeinsam mit Kooperationspartnern eine Förderung durch den Innovationsfonds nach § 92a Abs. 1 SGB V erhält. Die Evaluation ist entsprechend den konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen
gemeinsam mit Kooperationspartnern eine Förderung durch den Innovationsfonds nach § 92a Abs. 1 SGB V erhält. Die Evaluation ist entsprechend den konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen. Ferner sind die Hinweise des Innovationsausschusses in dem Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur
Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen. Ferner sind die Hinweise des Innovationsausschusses in dem Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur
Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten.
Ziel des Innovationsvorhabens ist die Verbesserung des Transplantatüberlebens und der Lebensqualität von nierentransplantierten Patienten und eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung, indem abstoßungsbedinge Dialysen vermieden oder hinausgezögert und durch Komplikationen bzw. Co-Morbiditäten bedingte Hospitalisierungen vermieden werden. Um dies zu erreichen werden im Rahmen des Vorhabens Maßnahmen zur Senkung kardiovaskulärer Risiken, zur Vermeidung immunologischer Risiken, zur Verbesserung der Adhärenz in Bezug auf die Immunsuppressiva und die Wahrnehmung von Nachsorgeterminen sowie – bei Kindern und Jugendlichen – zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Versorgung in der Transitionsphase getroffen.
Ziel des Innovationsvorhabens ist die Verbesserung des Transplantatüberlebens und der Lebensqualität von nierentransplantierten Patienten und eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung, indem abstoßungsbedinge Dialysen vermieden oder hinausgezögert und durch Komplikationen bzw. Co-Morbiditäten bedingte Hospitalisierungen vermieden werden. Um dies zu erreichen werden im Rahmen des Vorhabens Maßnahmen zur Senkung kardiovaskulärer Risiken, zur Vermeidung immunologischer Risiken, zur Verbesserung der Adhärenz in Bezug auf die Immunsuppressiva und die Wahrnehmung von Nachsorgeterminen sowie – bei Kindern und Jugendlichen – zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Versorgung in der Transitionsphase getroffen.
Zielgruppe sind alle Patienten (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) nach einer Nierentransplantation (NTx, ICD10 Z94.0, OPS 5-555.0/.1/.5/.6/.8) ab 2010, die in einem der niedersächsischen NTx-Zentren betreut werden. Durch das Vorhaben wird ein verändertes Modell der NTx-Nachsorge implementiert, das sich grundsätzlich an alle Patienten nach NTx richtet, wobei jeweils angepasste Varianten für Erwachsene sowie Kinder/Jugendliche entwickelt werden.
Zielgruppe sind alle Patienten (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) nach einer Nierentransplantation (NTx, ICD10 Z94.0, OPS 5-555.0/.1/.5/.6/.8) ab 2010, die in einem der niedersächsischen NTx-Zentren betreut werden. Durch das Vorhaben wird ein verändertes Modell der NTx-Nachsorge implementiert, das sich grundsätzlich an alle Patienten nach NTx richtet, wobei jeweils angepasste Varianten für Erwachsene sowie Kinder/Jugendliche entwickelt werden.
Die neue Versorgungsform trägt insbesondere der Situation in Flächenländern Rechnung, indem die Nachsorge teilweise auf telemedizinische Konsultationen (Online-Videosprechstunden) in den wohnortnahen nephrologischen Praxen verlagert wird. Die Evaluation soll das Erreichen folgender Ziele überprüfen:
Die neue Versorgungsform trägt insbesondere der Situation in Flächenländern Rechnung, indem die Nachsorge teilweise auf telemedizinische Konsultationen (Online-Videosprechstunden) in den wohnortnahen nephrologischen Praxen verlagert wird. Die Evaluation soll das Erreichen folgender Ziele überprüfen:
(A) Erhöhung der Nachsorge-Adhärenz.
(B) Verbesserung der Therapie-Adhärenz (insbes. Immunsuppression).
(C) Verminderung von Transplantations-assoziierten Komplikationen und damit assoziierter (vermeidbarer) GKV-Leistungsausgaben.
(D) Verbesserung der kardiovaskulären Fitness und Gewichtsstabilisierung.
(E) Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität.
(F) Etablierung sektorübergreifender SOPs.
(G) Implementierung einer sektorenübergreifenden Elektronischen Fallakte.
(H) Implementierung und Akzeptanz telemedizinischer Behandlungsansätze.
Als primärer Outcome ist die Reduktion von stationären Leistungsausgaben nach NTx im Vergleich zu einer geeigneten Kontrollgruppe festgelegt worden.
Das Modellvorhaben findet in Kooperation mit mehreren regionalen und überregionalen Krankenkassen statt.
Das Projekt wurde mit folgendem Zeitplan beantragt: Projektimplementierung: Monat 1 bis 3; Einschluss von inzidenten Patienten: Monat 4 bis 39; Einschluss der prävalenten Patienten: Monat 4 bis 15; Durchführung von Interventionsmaßnahmen: Monat 4 bis 45; Projektende/Abschlussbericht: Monat 51. Sofern der Förderbescheid des Innovationsausschusses eine davon abweichende Projektlaufzeit bestimmt, ist dieser Zeitplan (einschließlich der Evaluation) entsprechend anzupassen.
Das Projekt wurde mit folgendem Zeitplan beantragt: Projektimplementierung: Monat 1 bis 3; Einschluss von inzidenten Patienten: Monat 4 bis 39; Einschluss der prävalenten Patienten: Monat 4 bis 15; Durchführung von Interventionsmaßnahmen: Monat 4 bis 45; Projektende/Abschlussbericht: Monat 51. Sofern der Förderbescheid des Innovationsausschusses eine davon abweichende Projektlaufzeit bestimmt, ist dieser Zeitplan (einschließlich der Evaluation) entsprechend anzupassen.
Der Auftragnehmer soll folgende Leistungen erbringen:
1. Finalisierung und Dokumentation des Evaluationsdesigns in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
2. Ausarbeitung aller im Evaluationsdesign vorgesehenen Dokumentationen, Erhebungen und Datenbeschreibungen einschließlich der Schnittstellen.
3. Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb der für die Evaluation erforderlichen Infrastruktur
6. Erstellung und termingerechte Lieferung der Abschluss- und Zwischenberichte entsprechend den Vorgaben des Innovationsausschusses bzw. des Förderbescheids.
7. Kontinuierliche Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Kooperationspartnern des Projekts, Teilnahme an Arbeitstreffen des Vorhabens.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
(2) Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
(2) Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
(3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
(4) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
Zudem hat der Bieter eine Erklärung zur Einhaltung § 4 Abs. 1 und Abs. 2 NTVergG (Tariftreue- und Mindestentgelterklärung Bau- und Dienstleistungen – Anlage 2) abzugeben.
Der Bieter hat zudem die Eigenerklärung über unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden (Anlage 3) abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der zu vergebenden Leistungsart, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Eigenerklärung).
(2) Angaben zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Eigenerklärung).
(3) Im Bedarfsfall: Eigenerklärungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren im Rahmen der Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft bzw. der Einbindung von Drittunternehmen:
— Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 4);
— Erklärung zu Bietergemeinschaften und eingebundenen Drittunternehmen (Anlage 5);
— Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Anlage 6);
(4) Erklärung zur Frauenförderung (Anlage 7).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss über nachgewiesene Projekterfahrungen in folgenden Bereichen verfügen:
1. Versorgungsforschung im Bereich nephrologische Erkrankungen, Transplantationsmedizin.
2. Transition von chronisch kranken Jugendlichen aus der spezialisierten pädiatrischen in die Erwachsenenversorgung.
3. Versorgungsforschung und Evaluation mit Routinedaten der Krankenkassen.
4. Erprobung neuer Versorgungsformen, wissenschaftliche Begleitung von Modellvorhaben im Gesundheitswesen.
Die Projekterfahrung aus den vorstehend angeführten Bereichen ist durch eine Eigenerklärung zu erbringen. Die Projekte sind im Einzelnen zu beschreiben mit folgenden Mindestangaben: Projektziel, Projektumfang, Beschreibung der Evaluationsleistungen, Name/Kontaktdaten des Auftragsgebers, ggf. Angabe von Veröffentlichungen zum Projekt.
Die Projekterfahrung aus den vorstehend angeführten Bereichen ist durch eine Eigenerklärung zu erbringen. Die Projekte sind im Einzelnen zu beschreiben mit folgenden Mindestangaben: Projektziel, Projektumfang, Beschreibung der Evaluationsleistungen, Name/Kontaktdaten des Auftragsgebers, ggf. Angabe von Veröffentlichungen zum Projekt.
Mindeststandards:
Erfahrung bei der Evaluation von Projekten in den angeführten Bereichen (1)--(4).
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Der Förderbescheid des Innovationsausschusses für das Modellprojekt ist am 13.1.2017 in der MHH eingegangen. Für die Benennung eines externen Evaluators durch die MHH wurde seitens des Innovationsausschusses eine Frist bis Anfang März gesetzt. Aufgrund der vorstehend beschriebenen Fristen besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit für die Durchführung des europaweiten, offenen Vergabeverfahrens gemäß VgV § 15 Abs. 3 mit einer verkürzten Frist für die Angebotsabgabe.
Der Förderbescheid des Innovationsausschusses für das Modellprojekt ist am 13.1.2017 in der MHH eingegangen. Für die Benennung eines externen Evaluators durch die MHH wurde seitens des Innovationsausschusses eine Frist bis Anfang März gesetzt. Aufgrund der vorstehend beschriebenen Fristen besteht eine hinreichend begründete Dringlichkeit für die Durchführung des europaweiten, offenen Vergabeverfahrens gemäß VgV § 15 Abs. 3 mit einer verkürzten Frist für die Angebotsabgabe.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Medizinische Hochschule Hannover, Gebäude M19 – 1. OG – Raum 2200.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird durch am Vergabeverfahren nicht beteiligte Mitarbeiter erfolgen.
Die Evaluation ist entsprechend den in dieser Leistungsbeschreibung dargelegten konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen. Ferner sind die Hinweise des Innovationsausschusses in dem „Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ zu beachten.
Die Evaluation ist entsprechend den in dieser Leistungsbeschreibung dargelegten konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen. Ferner sind die Hinweise des Innovationsausschusses in dem „Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYYYY.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160
Abs. 3 GWB nur zulässig ist, wenn:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.