Lieferung Drehleiter DLAK 23/12

Stadt Oebisfelde-Weferlingen

Lieferung eines Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 mit fünfteiligen Leitersatz gemäß EN 1846, E DIN 14502-2 und DIN EN 14043.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge mit Drehleiter
Referenznummer: 94_SOW_01-2017-0010
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 mit fünfteiligen Leitersatz gemäß EN 1846, E DIN 14502-2 und DIN EN 14043.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge mit Drehleiter 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrzeuge mit Drehleiter 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Börde 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oebisfelde-Weferlingen
Postanschrift: Oebisfelde, Lange Straße 12
Postleitzahl: 39646
Postort: Oebisfelde-Weferlingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-oebisfelde-weferlingen.de 🌏
E-Mail: c.weis@stadt-oebisfelde-weferlingen.de 📧
Telefon: +49 39002/831226 📞
Fax: +49 39002/831219 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-05 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-10 📅
Datum des Beginns: 2017-07-28 📅
Datum des Endes: 2017-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 089-174168
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Oebisfelde-Weferlingen, Oebisfelde, Lange Straße 12, 39646 Oebisfelde-Weferlingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern nicht anders angegeben, sind sämtliche Erklärungen/Nachweise als Eigenerklärungen ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sofern nicht anders angegeben, sind sämtliche Erklärungen/Nachweise als Eigenerklärungen ausreichend.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sofern nicht anders angegeben, sind sämtliche Erklärungen/Nachweise als Eigenerklärungen ausreichend.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Das LVG-LSA ist einzuhalten.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Oebisfelde-Weferlingen – Der Bürgermeister
Internetadresse: www.stadt-oebisfelde-weferlingen.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.evergabe.de 🌏
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Auf Anforderung des Auftraggebers ist durch den Anbieter ein baugleiches Referenzfahrzeug innerhalb von drei Wochen zur Bewertung möglichst der Stadt Oebisfelde-Weferlingen bereitzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Bereitstellung des Fahrzeuges auch in einem Umkreis von 100 km zum Lieferort erfolgen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 📞
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 3455141115 📠
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 089-174168 (2017-05-05)