Lieferung eines Einsatzleitwagens 2 nach DIN 14507-3 für den Landkreis Heilbronn

Landratsamt Heilbronn

Lieferung eines Einsatzleitwagens ELW 2 auf der Grundlage der DIN 14507-3, zum Arbeiten nach FwDV 100, einschließlich betriebsfertigem und funktionierendem Einbau der fernmelde-und feuerwehrtechnischen Beladung, der IT-Systeme und aller Subsysteme, der Aggregate sowie der Licht-, Signal- und Sendeanlagen sowie sämtlicher Möblierung für den Landkreis Heilbronn.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-03 Auftragsbekanntmachung
2017-12-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Einsatzleitwagens ELW 2 auf der Grundlage der DIN 14507-3, zum Arbeiten nach FwDV 100, einschließlich betriebsfertigem und funktionierendem Einbau der fernmelde-und feuerwehrtechnischen Beladung, der IT-Systeme und aller Subsysteme, der Aggregate sowie der Licht-, Signal- und Sendeanlagen sowie sämtlicher Möblierung für den Landkreis Heilbronn.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Heilbronn
Postanschrift: Lerchenstraße 40
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-heilbronn.de 🌏
E-Mail: steffen.jaeger@landratsamt-heilbronn.de 📧
URL der Dokumente: https://www.landkreis-heilbronn.de/elw2 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-06 📅
Datum des Beginns: 2017-11-24 📅
Datum des Endes: 2018-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 127-258736
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen: (1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist. Gültig: Gültig bedeutet Wirksamkeit mindestens noch zu Beginn des Leistungszeitraums. (2) Drittbescheinigung: Falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung. (3) Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/ Nachweise auf Deutsch bzw.in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. (4) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bietergemeinschaft mit dem Kartellrecht (in der Angebotsaufforderung erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die unter Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III. 1.3 a) gilt dies eingeschränkt, falls die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bietergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bietergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter. (5) Andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bieter mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bieter eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. In einem anderen den Vergabeunterlagen beigefügten Formular sind all die Unternehmen zusammengefasst vom Bieter aufzuführen, welche die Eignung an den Bieter verleihen und später an der Leistungsausführung teilnehmen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), samt Definition der betreffenden Teilleistung. In diesem Formblatt sind auch solche anderen Unternehmen, die der Bieter einzig und im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), aufzuführen. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies die Nachweise gemäß Ziffer III. 1.1) b) und Ziffer III. 1.3) a) vorzulegen. (6) Der Auftraggeber behält sich vor, andere als die vom Bieter in der Referenzliste aufgeführten Referenzprojekte durch entsprechende Nachfrage bei Auftraggebern der Eignungsprüfung zugrunde zu legen. (7) Die Vergabeunterlagen werden nach § 41 Abs. 3 VgV zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen nicht zum direkten Abruf zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen enthalten sensible Informationen über kritische Infrastrukturen. Die interessierten Unternehmen erhalten die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Anforderung unter steffen.jaeger@landratsamt-heilbronn.de elektronisch übermittelt.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer VI. 3).
a) Anschreiben mit einer Unternehmensdarstellung insbesondere mit Bezug zu der nachgefragten Leistung und Umsatzangaben (siehe Ziffer III. 1.2 a);
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars;
c) Aktueller Handelsregisterauszug;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer VI. 3).
a) Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (im Anschreiben anzugeben, siehe Ziffer III. 1.1 a);
b) Aktuelle Bescheinigung einer Geschäftsbank über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Dauer der Geschäftsbeziehungen), zur Kreditwürdigkeit (z.B.erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z.B. Angabe von Krediten);
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer VI. 3).
a) Referenzangaben vergleichbarer abgeschlossener und laufender Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift, zugleich Name und Position eines konkret befugten Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistung, Leistungsumfang, technische/gerätespezifische/zeitliche/sonstige Anforderungen und Auftragswert in Euro inkl. Umsatzsteuer (Bitte in gesamte Leistung und eigene Leistung aufteilen) unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kreistag und Innere Verwaltung
Internetadresse: www.landkreis-heilbronn.de 🌏
Dokumente URL: https://www.landkreis-heilbronn.de/elw2 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen:
(1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist. Gültig: Gültig bedeutet Wirksamkeit mindestens noch zu Beginn des Leistungszeitraums.
(2) Drittbescheinigung: Falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung.
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(3) Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/ Nachweise auf Deutsch bzw.in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
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(4) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bietergemeinschaft mit dem Kartellrecht (in der Angebotsaufforderung erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die unter Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III. 1.3 a) gilt dies eingeschränkt, falls die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bietergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bietergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter.
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(5) Andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bieter mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bieter eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. In einem anderen den Vergabeunterlagen beigefügten Formular sind all die Unternehmen zusammengefasst vom Bieter aufzuführen, welche die Eignung an den Bieter verleihen und später an der Leistungsausführung teilnehmen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), samt Definition der betreffenden Teilleistung. In diesem Formblatt sind auch solche anderen Unternehmen, die der Bieter einzig und im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), aufzuführen. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies die Nachweise gemäß Ziffer III. 1.1) b) und Ziffer III. 1.3) a) vorzulegen.
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(6) Der Auftraggeber behält sich vor, andere als die vom Bieter in der Referenzliste aufgeführten Referenzprojekte durch entsprechende Nachfrage bei Auftraggebern der Eignungsprüfung zugrunde zu legen.
(7) Die Vergabeunterlagen werden nach § 41 Abs. 3 VgV zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen nicht zum direkten Abruf zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen enthalten sensible Informationen über kritische Infrastrukturen. Die interessierten Unternehmen erhalten die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Anforderung unter steffen.jaeger@landratsamt-heilbronn.de elektronisch übermittelt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 127-258736 (2017-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 596 016 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 249-525174
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 127-258736
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen: (1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist. Gültig: gültig bedeutet Wirksamkeit mindestens noch zu Beginn des Leistungszeitraums; (2) Drittbescheinigung: falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung; (3) Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/ Nachweise auf Deutsch bzw.in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht; (4) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bietergemeinschaft mit dem Kartellrecht (in der Angebotsaufforderung erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die unter Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III. 1.3 a) gilt dies eingeschränkt, falls die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bietergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bietergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter, (5) Andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bieter mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bieter eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. In einem anderen den Vergabeunterlagen beigefügten Formular sind all die Unternehmen zusammengefasst vom Bieter aufzuführen, welche die Eignung an den Bieter verleihen und später an der Leistungsausführung teilnehmen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), samt Definition der betreffenden Teilleistung. In diesem Formblatt sind auch solche anderen Unternehmen, die der Bieter einzig und im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), aufzuführen. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies die Nachweise gemäß Ziffer III. 1.1) b) und Ziffer III. 1.3) a) vorzulegen. (6) Der Auftraggeber behält sich vor, andere als die vom Bieter in der Referenzliste aufgeführten Referenzprojekte durch entsprechende Nachfrage bei Auftraggebern der Eignungsprüfung zugrunde zu legen; (7) Die Vergabeunterlagen werden nach § 41 Abs. 3 VgV zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen nicht zum direkten Abruf zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen enthalten sensible Informationen über kritische Infrastrukturen. Die interessierten Unternehmen erhalten die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Anforderung unter steffen.jaeger@landratsamt-heilbronn.de elektronisch übermittelt.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): IuK-Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst und technische Hilfe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-27 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist. Gültig: gültig bedeutet Wirksamkeit mindestens noch zu Beginn des Leistungszeitraums;
(2) Drittbescheinigung: falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung;
Mehr anzeigen
(3) Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/ Nachweise auf Deutsch bzw.in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht;
Mehr anzeigen
(4) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bietergemeinschaft mit dem Kartellrecht (in der Angebotsaufforderung erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die unter Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III. 1.3 a) gilt dies eingeschränkt, falls die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bietergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bietergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter,
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(6) Der Auftraggeber behält sich vor, andere als die vom Bieter in der Referenzliste aufgeführten Referenzprojekte durch entsprechende Nachfrage bei Auftraggebern der Eignungsprüfung zugrunde zu legen;

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Quelle: OJS 2017/S 249-525174 (2017-12-27)