Lieferung eines Löschgruppenlöschfahrzeuges LF 20 für die Stadt Wolgast

Stadt Wolgast

Lieferung eines Löschgruppenlöschfahrzeuges LF 20 für die Stadt Wolgast.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-07 Auftragsbekanntmachung
2017-05-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Löschgruppenlöschfahrzeuges LF 20 für die Stadt Wolgast.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostvorpommern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wolgast
Postanschrift: Burgstraße 6
Postleitzahl: 17438
Postort: Wolgast
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de 🌏
E-Mail: helbig@kubus-mv.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E71337758 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E71337758 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 028-049451
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Die Lieferung erfolgt an den Aufbauhersteller.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20.
Dauer: 12 Monate
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung erfolgt an den Aufbauhersteller.
Bezeichnung des Loses: Aufbau
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20.
Dauer: 18 Monate
Bezeichnung des Loses: Beladung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20.
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung erfolgt direkt an den Aufbauhersteller.
Bezeichnung des Loses: Hydraulischer Rettungssatz
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Lieferung des hydraulischen Rettungssatzes für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20.
Bezeichnung des Loses: Wärmebildkamera
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Lieferung der Wärmebildkamera für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wolgast.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer);
— Angabe zur Befugnis der Leistungserbringung nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresgesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre
(gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
(gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (maximal fünf Jahre);
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
(gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“)
— Erklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 9 Abs. 4 Vergabegesetz Mecklenburg -Vorpommern – VgG M-V
(gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht Mecklenburg -Vorpommern“) – Erklärungen gemäß § 11 VgG M-V – Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer nach Landesrecht Mecklenburg -Vorpommern“).
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:15
Zusätzliche Informationen: Öffentlicher Auftraggeber und seine Vertreter.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Gewichtung des Preises: 60
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 80

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E71337758 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB – Erklärung zu Gründen im Zusammenhang mit einerstrafrechtlichen Verurteilung;
— Erklärung zu Gründen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen;
— Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB;
— Erklärung zu Gründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten;
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert);
— Angabe zu gewerblichen Schutzrechten.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig mitgeteilt werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Spätere Fragen können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortetwerden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 028-049451 (2017-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 340564.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 099-195817
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 028-049451
ABl. S-Ausgabe: 99

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-19 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Spätere Fragen können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS gegenüber allen Bietern erteilt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 099-195817 (2017-05-19)