Lieferung von einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) nach DIN 14530 Teil 27 mit Beladung/Ausstattung

Stadt Neukloster

Die Stadt Neukloster beschafft für die Freiwillige Feuerwehr in Neukloster ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) nach DIN 14530 - Teil 27 mit feuerwehrtechnischem Aufbau und feuerwehrtechnischer Beladung/Ausstattung.
Los 1: Fahrgestell;
Los 2: Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung/Ausstattung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neukloster beschafft für die Freiwillige Feuerwehr in Neukloster ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) nach DIN 14530 - Teil 27 mit feuerwehrtechnischem Aufbau und feuerwehrtechnischer Beladung/Ausstattung. Los 1: Fahrgestell; Los 2: Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung/Ausstattung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tanklöschfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Brandbekämpfungsausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordwestmecklenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neukloster
Postanschrift: Hauptstraße 27
Postleitzahl: 23992
Postort: Neukloster
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-neukloster.de 🌏
E-Mail: frank.meier@neukloster.de 📧
Telefon: +49 38422440-12 📞
Fax: +49 38422440-26 📠
URL der Dokumente: http://www.stadt-neukloster.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-15 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 032-057467
ABl. S-Ausgabe: 32

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neukloster beschafft für die Freiwillige Feuerwehr in Neukloster ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) nach DIN 14530 - Teil 27 mit feuerwehrtechnischem Aufbau und feuerwehrtechnischer Beladung/Ausstattung.
Los 1: Fahrgestell;
Los 2: Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung/Ausstattung.
Bezeichnung des Loses: Lieferung des Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) nach DIN 14530 Teil 27
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) nach DIN 14530 Teil 27.
Bezeichnung des Loses: Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) nach DIN 14530 Teil 27
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) nach DIN 14530 Teil 27.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie ggf. Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB;
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise; der Nachweis darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein;
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— Nachweis durch Bescheinigung des Finanzamtes (Kopie ausreichend), dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist; der Nachweis darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein;
— Nachweis durch Bescheinigung der Sozialversicherungsträger (Kopie ausreichend), dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist; der Nachweis darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste geeigneter Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Lieferleistungen vergleichbarer Art mit Angabe des Werts, des Lieferzeitpunktes sowie des privaten oder öffentlichen Empfängers;
— Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001;
— Beschreibung der Maßnahmen zur produktbezogenen Qualitätssicherung.
Mindeststandards:
Das produktbezogene Qualitätssicherungssystem muss sicherstellen, dass die Qualitätsanforderungen an das Material sowie für alle Phasen der Herstellung festgelegt sind und während aller Phasen eingehalten wird. Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und wirksame Korrekturmaßnahmen gewährleisten.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: www.stadt-neukloster.de 🌏
URL der Dokumente: www.stadt-neukloster.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5160 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 385588-4855817 📠
Internetadresse: www.regierung-mv.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 032-057467 (2017-02-10)