Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften der Landeshauptstadt Saarbrücken

Landeshauptstadt Saarbrücken, Zentrale Dienste und Ratsangelegenheiten

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) für alle Abnahmestellen der Liegenschaften der Landeshauptstadt Saarbrücken und deren Eigenbetriebe. Damit will die Landeshauptstadt Saarbrücken ihre CO2-Emissionen senken und zum Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-07 Auftragsbekanntmachung
2017-11-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgung
Referenznummer: 10-ZVS-09/2017
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) für alle Abnahmestellen der Liegenschaften der Landeshauptstadt Saarbrücken und deren Eigenbetriebe. Damit will die Landeshauptstadt Saarbrücken ihre CO2-Emissionen senken und zum Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Regionalverband Saarbrücken 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Saarbrücken, Zentrale Dienste und Ratsangelegenheiten
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 66111
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.saarbruecken.de 🌏
E-Mail: zvs@saarbruecken.de 📧
Telefon: +49 681905-1411 📞
Fax: +49 681905-1966 📠
URL der Dokumente: http://www.saarbruecken.de/wirtschaft/ausschreibungen_vergaben/aktuelle_ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-08 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 108-216900
ABl. S-Ausgabe: 108

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Straßenbeleuchtung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Straßenbeleuchtung, Menge: ca. 8,2 GWh.
Basis für diese Mengenermittlung sind die Stromrechnungen und die Daten des Netzbetreibers aus dem Jahr 2016, welche die Landeshauptstadt Saarbrücken selbst ermittelt hat.
Bezeichnung des Loses: Landeshauptstadt Saarbrücken
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Abnahmestellen der Verwaltung der Landeshauptstadt Saarbrücken incl. ihrer Eigenbetriebe (SLP+RLM): ca. 10,7 GWh.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Saarbücken.
Saarbrücken.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind abzugeben bzw. ist spätestens in einer vom Auftraggeber genannten Frist nachzureichen: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat oder eine Kopie des Nachweises über die Gewerbeanmeldung, Nachunternehmererklärung.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: http://www.saarbruecken.de/wirtschaft/ausschreibungen_vergaben/aktuelle_ausschreibungen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994 📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Fax: +49 6815013506 📠
Internetadresse: http://www.saarland.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs.3 GWB.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 4. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 108-216900 (2017-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) für alle Abnahmestellen der Liegenschaften der Landeshauptstadt Saarbrücken und deren Eigenbetriebe. Damit will die LandeshauptstadtSaarbrücken ihre CO2-Emissionen senken und zum Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen.
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Gesamtwert des Auftrags: 2 646 432 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 215-446691
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 108-216900
ABl. S-Ausgabe: 215

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abnahmestellen der Verwaltung der Landeshauptstadt Saarbrücken incl. ihrer Eigenbetriebe (SLP+RLM): ca.10,7 GWh.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-10 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 4. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist einNachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 215-446691 (2017-11-07)
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