Lieferung von Strom
Landkreis Gotha, vertr. d. d. Landrat
Stromlieferung an Schul- und Verwaltungsgebäude des Landkreises Gotha
185 Abnahmestellen in der Stadt Gotha und in den Landgemeinden des Landkreises Gotha
Netzbetreiber: TEN Thüringer Energienetze, Stadtwerke Gotha Netz GmbH, Energieversorgung Inselsberg GmbH.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-02.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-08-02 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-04-12 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgung
Referenznummer: 01/33501/2017/
Kurze Beschreibung:
“Stromlieferung an Schul- und Verwaltungsgebäude des Landkreises Gotha 185 Abnahmestellen in der Stadt Gotha und in den Landgemeinden des Landkreises...”
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gotha 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gotha, vertr. d. d. Landrat
Postanschrift: 18.-März-Str. 50
Postleitzahl: 99867
Postort: Gotha
Kontakt
Internetadresse: https://kreis-gth.de 🌏
E-Mail: gebaeudemanagement@kreis-gth.de 📧
Telefon: +49 3621-214252 📞
Fax: +49 3621-214410 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=168177 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-04 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 148-306068
ABl. S-Ausgabe: 148
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Stromlieferung an Schul- und Verwaltungsgebäude des Landkreises Gotha”
“185 Abnahmestellen in der Stadt Gotha und in den Landgemeinden des Landkreises Gotha”
“Netzbetreiber: TEN Thüringer Energienetze, Stadtwerke Gotha Netz GmbH, Energieversorgung Inselsberg GmbH.”
“Lieferung Strom.”
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Gotha.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“— Eigenerklärung gemäß VOL/A und GWB (Bei Auftragserteilung kann die Vergabestelle einzelne Nachweise verlangen.);”
“— Erklärung Bietergemeinschaft (bei Bedarf);”
“— Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate).”
“Werden Leistungen auf Nachunternehmen übertragen”
“— Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer (NU) / Erklärung des NU;”
“— Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 12 ThürVgG);”
“— Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 12 ThürVgG).”
“Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig...”
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“Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise/Belege für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Für Nachauftragnehmer, die...”
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“Beizubringende Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“— Nachweis zur Haftpflichtversicherung;”
“— aktueller Geschäftsbericht für veröffentlichungspflichtige Unternehmen.”
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“— Referenzliste / Nachweis über die Stromlieferung an vergleichbare Kunden.”
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit dem Angebot zwingend vorzulegen:”
“— Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG);”
“— EVB zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11 ThürVgG);”
“— EVB zu Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen.”
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
Adresse des Käuferprofils: https://www.evergabe-online.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=168177 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 – Vergabekammer
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-37737254 📞
Fax: +49 361-37737072 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per...”
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“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit”
“1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
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“2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
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“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
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“4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
Quelle: OJS 2017/S 148-306068 (2017-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgung
Referenznummer: 01/33501/2017/
Kurze Beschreibung:
“Stromlieferung an Schul- und Verwaltungsgebäude des Landkreises Gotha 185 Abnahmestellen in der Stadt Gotha und in den Landgemeinden des Landkreises...”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gotha 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gotha, vertr. d. d. Landrat
Postanschrift: 18.-März-Str. 50
Postleitzahl: 99867
Postort: Gotha
Kontakt
Internetadresse: https://kreis-gth.de 🌏
E-Mail: gebaeudemanagement@kreis-gth.de 📧
Telefon: +49 3621-214252 📞
Fax: +49 3621-214410 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=168177 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-04 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 148-306068
ABl. S-Ausgabe: 148
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Stromlieferung an Schul- und Verwaltungsgebäude des Landkreises Gotha”
“185 Abnahmestellen in der Stadt Gotha und in den Landgemeinden des Landkreises Gotha”
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“Netzbetreiber: TEN Thüringer Energienetze, Stadtwerke Gotha Netz GmbH, Energieversorgung Inselsberg GmbH.”
“Lieferung Strom.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Gotha.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“— Eigenerklärung gemäß VOL/A und GWB (Bei Auftragserteilung kann die Vergabestelle einzelne Nachweise verlangen.);”
“— Erklärung Bietergemeinschaft (bei Bedarf);”
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“— Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate).”
“Werden Leistungen auf Nachunternehmen übertragen”
“— Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer (NU) / Erklärung des NU;”
“— Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 12 ThürVgG);”
“— Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 12 ThürVgG).”
“Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig...”
“Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise/Belege für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Für Nachauftragnehmer, die...”
“Beizubringende Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.”
“— Nachweis zur Haftpflichtversicherung;”
“— aktueller Geschäftsbericht für veröffentlichungspflichtige Unternehmen.”
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“— Referenzliste / Nachweis über die Stromlieferung an vergleichbare Kunden.”
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit dem Angebot zwingend vorzulegen:”
“— Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zur Tariftreue u. Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG);”
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“— EVB zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11 ThürVgG);”
“— EVB zu Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen.”
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
Adresse des Käuferprofils: https://www.evergabe-online.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=168177 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 – Vergabekammer
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-37737254 📞
Fax: +49 361-37737072 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per...”
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit”
Mehr anzeigen (4)
“1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
“2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
“4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Stromlieferung an Schul- und Verwaltungsgebäude des Landkreises Gotha, 185 Abnahmestellen in der Stadt Gotha und in den Landgemeinden des Landkreises...”
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Gesamtwert des Auftrags: 1526000.74 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 072-159517
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 148-306068
ABl. S-Ausgabe: 72
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Stromlieferung an Schul- und Verwaltungsgebäude des Landkreises Gotha,”
“185 Abnahmestellen in der Stadt Gotha und in den Landgemeinden des Landkreises Gotha,”
“Lieferung Strom”
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Gotha”
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-07 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Telefon: +49 361-573321254 📞
Fax: +49 361-573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit:”
“1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
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“2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
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“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
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Quelle: OJS 2018/S 072-159517 (2018-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Stromlieferung an Schul- und Verwaltungsgebäude des Landkreises Gotha, 185 Abnahmestellen in der Stadt Gotha und in den Landgemeinden des Landkreises...”
Gesamtwert des Auftrags: 1526000.74 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 072-159517
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 148-306068
ABl. S-Ausgabe: 72
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Stromlieferung an Schul- und Verwaltungsgebäude des Landkreises Gotha,”
“185 Abnahmestellen in der Stadt Gotha und in den Landgemeinden des Landkreises Gotha,”
Mehr anzeigen (1)
“Lieferung Strom”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Gotha”
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-07 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Telefon: +49 361-573321254 📞
Fax: +49 361-573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit:”
“1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
Mehr anzeigen (2)
“2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
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