Lieferung von 2 Doppler-Wind-LiDAR Systemen zur Messung von Profilen des dreidimensionalen Windvektors. Die 2 zu beschaffenden meteorologischen Messsysteme (Doppler-Wind-LiDAR) sollen zur Erforschung der atmosphärischen Grenzschicht in Städten beitragen, indem Profile des dreidimensionalen Windvektors in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung vom Boden aus erfasst werden können. Die zwei Systeme sollen identisch sein und folgende Komponenten umfassen: — Gepulstes IR-Doppler-LiDAR inklusive Steuerrechner und Steuersoftware, — Stromversorgungseinheit und Anschlusskabel, — Dokumentation aller Hardware- und Softwarekomponenten, — Software für die Auswertung der Messdaten am Arbeitsplatz. Nach der Lieferung der Systeme soll die Installation und Schulung vor Ort in Berlin erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Meteorologische Instrumente
Referenznummer: Vergabe-Nr. OV-174-17
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 Doppler-Wind-LiDAR Systemen zur Messung von Profilen des dreidimensionalen Windvektors.
Die 2 zu beschaffenden meteorologischen Messsysteme (Doppler-Wind-LiDAR) sollen zur Erforschung der atmosphärischen Grenzschicht in Städten beitragen, indem Profile des dreidimensionalen Windvektors in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung vom Boden aus erfasst werden können. Die zwei Systeme sollen identisch sein und folgende Komponenten umfassen:
— Gepulstes IR-Doppler-LiDAR inklusive Steuerrechner und Steuersoftware,
— Stromversorgungseinheit und Anschlusskabel,
— Dokumentation aller Hardware- und Softwarekomponenten,
— Software für die Auswertung der Messdaten am Arbeitsplatz.
Nach der Lieferung der Systeme soll die Installation und Schulung vor Ort in Berlin erfolgen.
Lieferung von 2 Doppler-Wind-LiDAR Systemen zur Messung von Profilen des dreidimensionalen Windvektors.
Die 2 zu beschaffenden meteorologischen Messsysteme (Doppler-Wind-LiDAR) sollen zur Erforschung der atmosphärischen Grenzschicht in Städten beitragen, indem Profile des dreidimensionalen Windvektors in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung vom Boden aus erfasst werden können. Die zwei Systeme sollen identisch sein und folgende Komponenten umfassen:
— Gepulstes IR-Doppler-LiDAR inklusive Steuerrechner und Steuersoftware,
— Stromversorgungseinheit und Anschlusskabel,
— Dokumentation aller Hardware- und Softwarekomponenten,
— Software für die Auswertung der Messdaten am Arbeitsplatz.
Nach der Lieferung der Systeme soll die Installation und Schulung vor Ort in Berlin erfolgen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Meteorologische Instrumente📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dopplergeräte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV - Gebäude- und Dienstemanagement
Postanschrift: Straße des 17. Juni 135
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-berlin.de🌏
E-Mail: vergabestelle@tu-berlin.de📧
Telefon: +49 30314-22146📞
Fax: +49 30314-79549 📠
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-21 📅
Datum des Beginns: 2018-03-19 📅
Datum des Endes: 2018-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 245-511667
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder weiterhin in Papierformat erfolgen.
3) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
4) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei der Abgabe des Angebotes "elektronisch in Textform" ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
5) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativ schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-174-17 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vorAblauf der Angebotsfrist angefordert werden.
6) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
7) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
8) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder weiterhin in Papierformat erfolgen.
3) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
4) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei der Abgabe des Angebotes "elektronisch in Textform" ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
5) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativ schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-174-17 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vorAblauf der Angebotsfrist angefordert werden.
6) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
7) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
8) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 Doppler-Wind-LiDAR Systemen zur Messung von Profilen des dreidimensionalen Windvektors.
Die 2 zu beschaffenden meteorologischen Messsysteme (Doppler-Wind-LiDAR) sollen zur Erforschung der atmosphärischen Grenzschicht in Städten beitragen, indem Profile des dreidimensionalen Windvektors in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung vom Boden aus erfasst werden können. Die zwei Systeme sollen identisch sein und folgende Komponenten umfassen:
Die 2 zu beschaffenden meteorologischen Messsysteme (Doppler-Wind-LiDAR) sollen zur Erforschung der atmosphärischen Grenzschicht in Städten beitragen, indem Profile des dreidimensionalen Windvektors in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung vom Boden aus erfasst werden können. Die zwei Systeme sollen identisch sein und folgende Komponenten umfassen:
— Gepulstes IR-Doppler-LiDAR inklusive Steuerrechner und Steuersoftware,
— Stromversorgungseinheit und Anschlusskabel,
— Dokumentation aller Hardware- und Softwarekomponenten,
— Software für die Auswertung der Messdaten am Arbeitsplatz.
Nach der Lieferung der Systeme soll die Installation und Schulung vor Ort in Berlin erfolgen.
Die 2 zu beschaffenden meteorologischen Messsysteme (Doppler-Wind-LiDAR) sollen zur Erforschung der atmosphärischen Grenzschicht in Städten beitragen, indem Profile des dreidimensionalen Windvektors in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung vom Boden aus erfasst werden können. Die 2 Systeme sollen identisch sein und folgende Komponenten umfassen:
Die 2 zu beschaffenden meteorologischen Messsysteme (Doppler-Wind-LiDAR) sollen zur Erforschung der atmosphärischen Grenzschicht in Städten beitragen, indem Profile des dreidimensionalen Windvektors in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung vom Boden aus erfasst werden können. Die 2 Systeme sollen identisch sein und folgende Komponenten umfassen:
Ein Messsystem soll auf dem Gelände des Instituts für Ökologie der Technischen Universität Berlin in der Rothenburgstraße 12 in 12165 Berlin installiert werden. Das zweite Messsystem soll auf dem Dach des Hauptgebäudes der Technischen Universität Berlin in der Straße des 17. Juni 135 in 10623 Berlin installiert werden.
Ein Messsystem soll auf dem Gelände des Instituts für Ökologie der Technischen Universität Berlin in der Rothenburgstraße 12 in 12165 Berlin installiert werden. Das zweite Messsystem soll auf dem Dach des Hauptgebäudes der Technischen Universität Berlin in der Straße des 17. Juni 135 in 10623 Berlin installiert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität Berlin, Rothenburgstraße 12 in 12165 Berlin.
Technische Universität Berlin, Straße des 17. Juni 135 in 10623 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 321] liegt den Vergabeunterlagen bei, alternativ kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.);
1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 321] liegt den Vergabeunterlagen bei, alternativ kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.);
2) Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ nach § 1 Abs. 2, 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 322] liegt den Vergabeunterlagen bei.);
2) Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ nach § 1 Abs. 2, 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 322] liegt den Vergabeunterlagen bei.);
3) Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“ nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 326] liegt den Vergabeunterlagen bei.);
4) Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung zur Förderung von Frauen und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i.V.m. § 1 Abs.2 Frauenförderverordnung [FFV] (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 359] liegt den Vergabeunterlagen bei.);
4) Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung zur Förderung von Frauen und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i.V.m. § 1 Abs.2 Frauenförderverordnung [FFV] (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 359] liegt den Vergabeunterlagen bei.);
5) Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft;
6) Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen.
Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärunggemäß § 50 VgV vorlegen.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum…
… § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
… Korruptionsregister eine Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2 sowie III.1.3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7) Referenzliste über bereits gelieferter Doppler-LiDAR Systemen gleichen oder ähnlichen Typs. Folgende Angaben zu den Referenzobjekten sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung,
— Benennung des Auftraggeber und eines Ansprechpartner mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Angabe des Auftragswertes in Euro (netto),
— Angaben zum Leistungszeitraum.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Technische Universität Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Raum H 1073.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Volumen des Gerätes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewicht des Gerätes
Messreichweite
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entfernungsauflösung
Gewichtung des Preises: 70
1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereit gestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder weiterhin in Papierformat erfolgen.
2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder weiterhin in Papierformat erfolgen.
3) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
4) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei der Abgabe des Angebotes "elektronisch in Textform" ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
4) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass sein Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Bei der Abgabe des Angebotes "elektronisch in Textform" ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
5) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativ schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-174-17 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
5) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat entweder über die Vergabeplattform oder alternativ schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe der Vergabe-Nr. OV-174-17 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen bis spätestens 6 Tage vorAblauf der Angebotsfrist angefordert werden.
6) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
6) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
7) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
7) Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
8) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
8) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichenAuftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichenAuftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 245-511667 (2017-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: OV-174-17
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 Doppler-Wind-LiDAR Systemen zur Messung von Profilen des dreidimensionalen Windvektors.
Die 2 zu beschaffenden meteorologischen Messsysteme (Doppler-Wind-LiDAR) sollen zur Erforschung der atmosphärischen Grenzschicht in Städten beitragen, indem Profile des dreidimensionalen Windvektors in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung vom Boden aus erfasst werden können. Die 2 Systeme sollen identisch sein und folgende Komponenten umfassen:
— gepulstes IR-Doppler-LiDAR inklusive Steuerrechner und Steuersoftware,
— Stromversorgungseinheit und Anschlusskabel,
— Dokumentation aller Hardware- und Softwarekomponenten,
— Software für die Auswertung der Messdaten am Arbeitsplatz.
Nach der Lieferung der Systeme soll die Installation und Schulung vor Ort in Berlin erfolgen.
Lieferung von 2 Doppler-Wind-LiDAR Systemen zur Messung von Profilen des dreidimensionalen Windvektors.
Die 2 zu beschaffenden meteorologischen Messsysteme (Doppler-Wind-LiDAR) sollen zur Erforschung der atmosphärischen Grenzschicht in Städten beitragen, indem Profile des dreidimensionalen Windvektors in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung vom Boden aus erfasst werden können. Die 2 Systeme sollen identisch sein und folgende Komponenten umfassen:
— gepulstes IR-Doppler-LiDAR inklusive Steuerrechner und Steuersoftware,
— Stromversorgungseinheit und Anschlusskabel,
— Dokumentation aller Hardware- und Softwarekomponenten,
— Software für die Auswertung der Messdaten am Arbeitsplatz.
Nach der Lieferung der Systeme soll die Installation und Schulung vor Ort in Berlin erfolgen.
Gesamtwert des Auftrags: 504 890 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Lieferung von 2 Doppler-Wind-LiDAR Systemen zur Messung von Profilen des dreidimensionalen Windvektors.
— gepulstes IR-Doppler-LiDAR inklusive Steuerrechner und Steuersoftware,
Die zwei zu beschaffenden meteorologischen Messsysteme (Doppler-Wind-LiDAR) sollen zur Erforschung der atmosphärischen Grenzschicht in Städten beitragen, indem Profile des dreidimensionalen Windvektors in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung vom Boden aus erfasst werden können. Die zwei Systeme sollen identisch sein und folgende Komponenten umfassen:
Die zwei zu beschaffenden meteorologischen Messsysteme (Doppler-Wind-LiDAR) sollen zur Erforschung der atmosphärischen Grenzschicht in Städten beitragen, indem Profile des dreidimensionalen Windvektors in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung vom Boden aus erfasst werden können. Die zwei Systeme sollen identisch sein und folgende Komponenten umfassen:
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium: Volumen des Gerätes
Gewichtung der Kosten: 10
Kostenkriterium: Gewicht des Gerätes
Messreichweite
Gewichtung der Kosten: 5
Kostenkriterium: Entfernungsauflösung
Preis
Gewichtung der Kosten: 70
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-03 📅