Maßnahmebezeichnung mit Rechtsgrundlage Assistierte Ausbildung, gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 130 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen, gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. §§ 74 ff Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Beschreibung und Zielsetzung der Maßnahme: Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Assistierter Ausbildung (AsA) gemäß § 130 SGB III in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gemäß § 74 ff SGB III. Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
Referenznummer: 17 009 2
Kurze Beschreibung:
Maßnahmebezeichnung mit Rechtsgrundlage
Assistierte Ausbildung,
gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 130 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III),
in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen,
gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. §§ 74 ff Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
Beschreibung und Zielsetzung der Maßnahme:
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Assistierter Ausbildung (AsA) gemäß § 130 SGB III in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gemäß § 74 ff SGB III. Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten.
gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 130 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III),
in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen,
gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. §§ 74 ff Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
Beschreibung und Zielsetzung der Maßnahme:
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Assistierter Ausbildung (AsA) gemäß § 130 SGB III in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gemäß § 74 ff SGB III. Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Bautzen
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Postleitzahl: 02625
Postort: Bautzen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-bautzen.de🌏
E-Mail: mandy.lorenz@lra-bautzen.de📧
Telefon: +49 3591525123311📞
Fax: +49 3591525023311 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-01-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-25 📅
Datum des Beginns: 2017-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 017-027695
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
Die Durchführung der Assistierten Ausbildung kann in zwei Phasen erfolgen:
Die ausbildungsvorbereitende Phase (fakultativ) dient der individuellen Heranführung an und passgenauen Vermittlung in betriebliche Ausbildungsverhältnisse.
Die ausbildungsbegleitende Phase (obligatorisch) erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss.
Die Durchführung der Assistierten Ausbildung kann in zwei Phasen erfolgen:
Die ausbildungsvorbereitende Phase (fakultativ) dient der individuellen Heranführung an und passgenauen Vermittlung in betriebliche Ausbildungsverhältnisse.
Die ausbildungsbegleitende Phase (obligatorisch) erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Maßnahmebezeichnung mit Rechtsgrundlage
Assistierte Ausbildung,
gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 130 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III),
in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen,
gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. §§ 74 ff Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
Beschreibung und Zielsetzung der Maßnahme:
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Assistierter Ausbildung (AsA) gemäß § 130 SGB III in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gemäß § 74 ff SGB III. Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Assistierter Ausbildung (AsA) gemäß § 130 SGB III in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gemäß § 74 ff SGB III. Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten.
Assistierte Ausbildung gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 130 SGB III in Komb. m. ausbildungsbegleitenden Hilfen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74 ff SGB III.
Ausbildungsvorbereitende Phase:
1.5.2017 bis 31.7.2017 Landkreis Bautzen 15(+ 5 optionale Plätze).
Ausbildungsbegleitende Phase:
1.8.2017 bis 31.1.2021 Landkreis Bautzen 12(+4 optionale Plätze).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 320 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Die Durchführung der Assistierten Ausbildung kann in zwei Phasen erfolgen:
Die ausbildungsvorbereitende Phase (fakultativ) dient der individuellen Heranführung an und passgenauen Vermittlung in betriebliche Ausbildungsverhältnisse.
Die ausbildungsbegleitende Phase (obligatorisch) erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bautzen, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Anforderungen an das Personal und Personalschlüssel.
Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen sowie pädagogische Erfahrungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Durchführung betrauten Mitarbeiter sicher zu stellen. Sie sind in geeigneter Form im Angebot unter Verwendung der Anlage E (Qualifizierung der Lehrkräfte/Ausbildungspersonal) nachzuweisen und in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Qualifizierungszeugnisse des eingesetzten Personals sind entsprechend beizufügen.
Das eingesetzte Personal muss fachlich qualifiziert und persönlich geeignet sein, um die zur Auftragserfüllung für die Zielgruppe erforderlichen Tätigkeiten verrichten zu können. Soziale Kompetenzen sowie pädagogische Erfahrungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer für jeden mit der Durchführung betrauten Mitarbeiter sicher zu stellen. Sie sind in geeigneter Form im Angebot unter Verwendung der Anlage E (Qualifizierung der Lehrkräfte/Ausbildungspersonal) nachzuweisen und in der Maßnahmekonzeption zu erklären. Qualifizierungszeugnisse des eingesetzten Personals sind entsprechend beizufügen.
Hinsichtlich des Personalschlüssels wird auf die Unterlagen verwiesen.
Als Koordinator soll eine geeignete Fachkraft eingesetzt werden. Mit Abgabe des Angebotes hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Koordinator als konkreten Ansprechpartner für die Maßnahme zu benennen.
Der Koordinator übernimmt in der ausbildungsbegleitenden Phase auch Aufgaben der Vermittlungsfachkraft.
Als Vermittlungsfachkraft soll eine geeignete Person beauftragt sein, die die regionalen Besonderheiten des Arbeitsmarktes kennt, arbeitsrechtliche Kenntnisse besitzt und die hier beschriebene Zielgruppe passgenau und leidensgerecht auf Arbeitsstellen vermitteln kann.
Als Vermittlungsfachkraft soll eine geeignete Person beauftragt sein, die die regionalen Besonderheiten des Arbeitsmarktes kennt, arbeitsrechtliche Kenntnisse besitzt und die hier beschriebene Zielgruppe passgenau und leidensgerecht auf Arbeitsstellen vermitteln kann.
Eine entsprechende Zielgruppenerfahrung ist unabdingbar.
Als Mindeststandard beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Magister Artrium, Bachelor, Master) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen.
Als Mindeststandard beim Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Pädagogen (Diplom, Magister Artrium, Bachelor, Master) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen.
Als Mindeststandard wird für Lehrkräfte ein formaler pädagogischer Hochschulabschluss oder ein Abschluss als Ingenieurpädagoge/ Ökonompädagoge sowie eine mindestens dreijährige berufliche und pädagogische Erfahrung vorausgesetzt, vorrangig im Bereich der Erwachsenenbildung. Zeiten einer Berufsausbildung gelten nicht als Berufserfahrung.
Als Mindeststandard wird für Lehrkräfte ein formaler pädagogischer Hochschulabschluss oder ein Abschluss als Ingenieurpädagoge/ Ökonompädagoge sowie eine mindestens dreijährige berufliche und pädagogische Erfahrung vorausgesetzt, vorrangig im Bereich der Erwachsenenbildung. Zeiten einer Berufsausbildung gelten nicht als Berufserfahrung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Angebot vorzulegen sind die Leistungsbeschreibung, der Vertrag, die allgemeine Bieterdarstellung (Teil C Anlage B) die Referenzen und Erfahrungen des Bieters (Teil C Anlage C), der Nachweis über die Räumlichkeiten (Teil C Anlage D), der Nachweis über die Qualifizierung der Lehrkräfte und des Ausbildungspersonals (Teil C Anlage E), das Formblatt Praktikumsvertrag ( Teil C Anlage G) und das Konzept für die Maßnahme.
Mit dem Angebot vorzulegen sind die Leistungsbeschreibung, der Vertrag, die allgemeine Bieterdarstellung (Teil C Anlage B) die Referenzen und Erfahrungen des Bieters (Teil C Anlage C), der Nachweis über die Räumlichkeiten (Teil C Anlage D), der Nachweis über die Qualifizierung der Lehrkräfte und des Ausbildungspersonals (Teil C Anlage E), das Formblatt Praktikumsvertrag ( Teil C Anlage G) und das Konzept für die Maßnahme.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Bautzen, Gebäude- und Liegenschaftsamt, Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstraße 8 in 02625 Bautzen, Zimmer 004(UG).
Zusätzliche Informationen: Es dürfen keine Bieter und Bevollmächtigte anwesend sein.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 30 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Dresden
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419970📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771199 📠
Quelle: OJS 2017/S 017-027695 (2017-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Assistierte Ausbildung gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 130 in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74ff. SGB III.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Assistierter Ausbildung (AsA) gem. § 130 SGB III in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gem. §§ 74ff SGB III. Förderungsfähige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während der betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten.
Assistierte Ausbildung gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 130 in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74ff. SGB III.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Assistierter Ausbildung (AsA) gem. § 130 SGB III in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gem. §§ 74ff SGB III. Förderungsfähige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während der betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten.
Gesamtwert des Auftrags: 169345.44 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Assistierte Ausbildung gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 130 in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74ff. SGB III.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Assistierter Ausbildung (AsA) gem. § 130 SGB III in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gem. §§ 74ff SGB III. Förderungsfähige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während der betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Assistierter Ausbildung (AsA) gem. § 130 SGB III in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gem. §§ 74ff SGB III. Förderungsfähige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während der betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten.
Bezeichnung Zeitraum Maßnahmeort Teilnehmer
Ausbildungsvorbereitende Phase
1.5.2017 bis 31.7.2017 Landkreis Bautzen 15 (+ 5 optionale Plätze)
Ausbildungsbegleitende Phase
1.8.2017 bis 31.1.2021 Landkreis Bautzen 12 (+4 optionale Plätze).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich die optionale Zuweisung von maximal 5 Teilnehmern in der ausbildungsvorbereitenden Phase und maximal 4 Teilnehmern in der ausbildungsbegleitenden Phase vor. Die Kostenübernahme erfolgt zu der im Angebotsschreiben angeführten Summe.
Der Auftraggeber behält sich die optionale Zuweisung von maximal 5 Teilnehmern in der ausbildungsvorbereitenden Phase und maximal 4 Teilnehmern in der ausbildungsbegleitenden Phase vor. Die Kostenübernahme erfolgt zu der im Angebotsschreiben angeführten Summe.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bautzen, DE.