Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst voraussichtlich die Erschließung von Kabelverzweigern mittels VDSL/Vectoring sowie Gebäuden mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird u. a. aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie des Kommunalinvestitionsförderungspakets des Landes Niedersachsen finanziert. Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Landkreis Osnabrück die erforderlichen Materialien zur Errichtung des passiven Netzes beizustellen. Das beinhaltet u.a. die Leerrohre, LWL-Kabel, Muffen, Schächten und Hausabschlusspunkten. Genaueres ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2017-12-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“WIRTSCHAFTSRAT RECHT, z.H.Frau RAin Nele Schön, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg”
Telefon: +49 4037669-210📞
E-Mail: n.schoen@wr-recht.de📧
Fax: +49 4037669-222 📠
Region: Osnabrück, Landkreis🏙️
URL: www.wr-recht.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst voraussichtlich die...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst voraussichtlich die Erschließung von Kabelverzweigern mittels VDSL/Vectoring sowie Gebäuden mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird u. a. aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie des Kommunalinvestitionsförderungspakets des Landes Niedersachsen finanziert. Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Landkreis Osnabrück die erforderlichen Materialien zur Errichtung des passiven Netzes beizustellen. Das beinhaltet u.a. die Leerrohre, LWL-Kabel, Muffen, Schächten und Hausabschlusspunkten. Genaueres ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 229-476687
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Datum: 2019-06-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-12-30 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Datum: 2019-06-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-12-30 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Datum: 2019-06-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-12-30 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Los-Identifikationsnummer: 4
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Datum: 2019-06-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-12-30 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Los-Identifikationsnummer: 5
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Datum: 2019-06-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-12-30 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-01-09 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-01-22 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
“Im Zuge der Bearbeitung der eingegangenen Bieterfragen wurden in allen Leistungsverzeichnissen und den Vergabeunterlagen Änderungen vorgenommen. Ferner...”
Im Zuge der Bearbeitung der eingegangenen Bieterfragen wurden in allen Leistungsverzeichnissen und den Vergabeunterlagen Änderungen vorgenommen. Ferner wurden durch den Auftraggeber entdeckte Fehler korrigiert. Alle Änderungen sind in den Vergabeunterlagen und den einzelnen Leistungsverzeichnissen farbig hinterlegt.
Auf Grund dieser Änderungen wurde die Angebotsfrist auf den 22.1.2018, 12.00 Uhr, verlängert.
Die aktualisierten Vergabeunterlagen werden am 02.01.2018 unter http://www.landkreis-osnabrueck.de/ausschreibungen veröffentlicht.
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Quelle: OJS 2017/S 247-518836 (2017-12-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Telkos Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück
Kontaktperson:
“Telkos Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück Zu Händen von: Herrn Dirk Holtgrewe”
Telefon: +49 541501-62260📞
E-Mail: dirk.holtgrewe@lkos.de📧
Fax: +49 541501-62260 📠
URL: www.breitband-osnabrueck.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, Lieferung von Kabeln
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schächte📦
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Osnabrück
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 3 betrifft die Lieferung von Kabeln.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2018-02-28 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 039-084970
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2017/S 229-476687
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, Lieferung von Kabeln
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-20 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Connect Com GmbH
Postanschrift: Stegweg 36-38
Postort: Nürtingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Esslingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 324 076 💰
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 5415012260📞
Fax: +49 54150162260 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, Lieferung von Schächten.” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 1 betrifft die Lieferung von Schächten.
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, hier Lieferung von Schächten” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Saro Rohrhandels-GmbH
Postanschrift: Am Zunderbaum 15-17
Postort: Kirkel-Altstadt
Postleitzahl: 66459
Region: Saarpfalz-Kreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 817 554 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 059-141470 (2020-03-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Herr Dirk Holtgrewe
Telefon: +49 541501-2260📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, Lieferung von Muffen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 2 betrifft die Lieferung von Muffen.
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, Lieferung von Muffen
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: GmbHStegweg 36-38
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 194 015 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 059-141471 (2020-03-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“Telkos Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück Zu Händen von: HerrnDirk Holtgrewe”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, Lieferung von Leerrohren.” Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetzzu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetzzu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 5 betrifft die Lieferung von Leerrohren.
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel:
“Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, Lieferung von Leerrohren” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wavin GmbH
Postanschrift: Industriestraße 20
Postort: Twist
Postleitzahl: 49767
Region: Emsland🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3102669.30 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 059-141472 (2020-03-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, Lieferung von Hausanschlusspunkten (APL)” Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 4 betrifft die Lieferung von Hausanschlusspunkten (APL).
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel:
“Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, Lieferung von Hausanschlusspunkten (APL)” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 94 900 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 059-141473 (2020-03-19)