Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst voraussichtlich die Erschließung von Kabelverzweigern mittels VDSL/Vectoring sowie Gebäuden mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird u. a. aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie des Kommunalinvestitionsförderungspakets des Landes Niedersachsen finanziert. Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Landkreis Osnabrück die erforderlichen Materialien zur Errichtung des passiven Netzes beizustellen. Das beinhaltet u.a. die Leerrohre, LWL-Kabel, Muffen, Schächten und Hausabschlusspunkten. Genaueres ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst voraussichtlich die Erschließung von Kabelverzweigern mittels VDSL/Vectoring sowie Gebäuden mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird u. a. aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie des Kommunalinvestitionsförderungspakets des Landes Niedersachsen finanziert. Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Landkreis Osnabrück die erforderlichen Materialien zur Errichtung des passiven Netzes beizustellen. Das beinhaltet u.a. die Leerrohre, LWL-Kabel, Muffen, Schächten und Hausabschlusspunkten. Genaueres ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst voraussichtlich die Erschließung von Kabelverzweigern mittels VDSL/Vectoring sowie Gebäuden mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird u. a. aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie des Kommunalinvestitionsförderungspakets des Landes Niedersachsen finanziert. Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Landkreis Osnabrück die erforderlichen Materialien zur Errichtung des passiven Netzes beizustellen. Das beinhaltet u.a. die Leerrohre, LWL-Kabel, Muffen, Schächten und Hausabschlusspunkten. Genaueres ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schächte📦 Muffen📦 Glasfaserkabel📦 Anschlusskästen📦 Rohre📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Telkos Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Postleitzahl: 49082
Postort: Osnabrück
Kontakt
Internetadresse: http://www.wr-recht.de🌏
E-Mail: n.schoen@wr-recht.de📧
Telefon: +49 4037669-210📞
Fax: +49 4037669-222 📠
URL der Dokumente: http://www.landkreis-osnabrueck.de/ausschreibungen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-11-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-29 📅
Datum des Beginns: 2018-02-28 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 229-476687
ABl. S-Ausgabe: 229
Zusätzliche Informationen
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 5
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 5
Bezeichnung des Loses: Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, Lieferung von Schächten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 1 betrifft die Lieferung von Schächten.
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 1 betrifft die Lieferung von Schächten.
Bezeichnung des Loses: Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, Lieferung von Muffen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 2 betrifft die Lieferung von Muffen.
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 2 betrifft die Lieferung von Muffen.
Bezeichnung des Loses: Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, Lieferung von Kabeln
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 3 betrifft die Lieferung von Kabeln (Glasfaser und Kupfer).
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 3 betrifft die Lieferung von Kabeln (Glasfaser und Kupfer).
Bezeichnung des Loses: Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, Lieferung von Hausanschlusspunkten (APL)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 4 betrifft die Lieferung von Hausanschlusspunkten (APL).
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 4 betrifft die Lieferung von Hausanschlusspunkten (APL).
Bezeichnung des Loses: Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, Lieferung von Leerrohren
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 5 betrifft die Lieferung von Leerrohren.
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 5 betrifft die Lieferung von Leerrohren.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht, z.H.Frau RAin Nele Schön, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg
Internetadresse: www.wr-recht.de🌏
Dokumente URL: http://www.landkreis-osnabrueck.de/ausschreibungen🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Bleichenbrücke 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Hamburg
🏙️
Kontaktperson: Herr Dirk Holtgrewe
E-Mail: dirk.holtgrewe@lkos.de📧
Land: Osnabrück, Landkreis
🏙️
Internetadresse: www.landkreis-osnabrueck.de🌏
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkeh
Quelle: OJS 2017/S 229-476687 (2017-11-24)
Ergänzende Angaben (2017-12-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Muffen📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück
Im Zuge der Bearbeitung der eingegangenen Bieterfragen wurden in allen Leistungsverzeichnissen und den Vergabeunterlagen Änderungen vorgenommen. Ferner wurden durch den Auftraggeber entdeckte Fehler korrigiert. Alle Änderungen sind in den Vergabeunterlagen und den einzelnen Leistungsverzeichnissen farbig hinterlegt.
Auf Grund dieser Änderungen wurde die Angebotsfrist auf den 22.1.2018, 12.00 Uhr, verlängert.
Die aktualisierten Vergabeunterlagen werden am 02.01.2018 unter http://www.landkreis-osnabrueck.de/ausschreibungen veröffentlicht.
Im Zuge der Bearbeitung der eingegangenen Bieterfragen wurden in allen Leistungsverzeichnissen und den Vergabeunterlagen Änderungen vorgenommen. Ferner wurden durch den Auftraggeber entdeckte Fehler korrigiert. Alle Änderungen sind in den Vergabeunterlagen und den einzelnen Leistungsverzeichnissen farbig hinterlegt.
Auf Grund dieser Änderungen wurde die Angebotsfrist auf den 22.1.2018, 12.00 Uhr, verlängert.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5533214.30 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 3 betrifft die Lieferung von Kabeln.
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 3 betrifft die Lieferung von Kabeln.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verständnis/Darstellung des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeiten
Rücknahme
Logistik und Bestellabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 250
Gewichtung des Preises: 1450
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-20 📅
2018-02-22 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 039-084970 (2018-02-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 324 076 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Quelle: OJS 2020/S 059-141469 (2020-03-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 817 554 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 5415012260📞
Fax: +49 54150162260 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: § 161 GWB:
Quelle: OJS 2020/S 059-141470 (2020-03-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 194 015 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3102669.30 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Materialien für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück, Lieferung von Leerrohren.
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetzzu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 5 betrifft die Lieferung von Leerrohren.
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetzzu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen die Lieferung der hierfür erforderlichen Materialien. Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in 5 Fachlose, getrennt nach Materialgruppen, aufgeteilt. Das vorliegende Los 5 betrifft die Lieferung von Leerrohren.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Telkos Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück Zu Händen von: HerrnDirk Holtgrewe
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Quelle: OJS 2020/S 059-141472 (2020-03-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 94 900 EUR 💰