Messdienstleistungen

KoWo-Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt

Gegenstand des Auftrages sind die Mess- und Abrechnungsdienstleistungen für Wärme, Warm- und Kaltwasser für die Liegenschaften der KoWo und von KoWo verwaltete Liegenschaften. Grundlage bilden hier die Bestimmungen der Heizkosten- und Betriebskostenverordnung sowie einschlägige rechtliche Normen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zählerablesung
Referenznummer: 2017-07-VOL
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind die Mess- und Abrechnungsdienstleistungen für Wärme, Warm- und Kaltwasser für die Liegenschaften der KoWo und von KoWo verwaltete Liegenschaften. Grundlage bilden hier die Bestimmungen der Heizkosten- und Betriebskostenverordnung sowie einschlägige rechtliche Normen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zählerablesung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Zähler 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: KoWo-Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt
Postanschrift: Juri-Gagarin-Ring 148
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.kowo.de 🌏
E-Mail: ritzmann@kowo.de 📧
Telefon: +49 3615544-5433 📞
Fax: +49 361554449433 📠
URL der Dokumente: https://www.kowo.de/ausschreibungen/ausschreibungen/ausschreibungen-nach-auftragsarten/dienst-und-lieferleistungen-gemass-vol-dp21 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-25 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 040-073039
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung vom Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Vorlage einer Bankerklärung zu fordern und diese in die Zuschlagsentscheidung einzubeziehen. I.1) Name und Adressen: Nationale Identifikationsnummer: 2017-07-VOL.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind die Mess- und Abrechnungsdienstleistungen für Wärme, Warm- und Kaltwasser für die Liegenschaften der KoWo und von KoWo verwaltete Liegenschaften unter Verwendung eigener Messgeräte nebst Zubehör und Fernauslese-Infrastruktur des Dienstleisters. Grundlage bilden hier die Bestimmungen der Heizkosten- und Betriebskostenverordnung sowie einschlägige rechtliche Normen.
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Hierbei handelt es sich um insgesamt 12 584 Nutzeinheiten (Wohnungen und Gewerbe), welche aktuell mit 36.561 Stück Heizkostenverteilern, 501 Stück Wohnungswärmezählern, 153 Stück sonstige Wärmezähler, 10 545 Stück Warmwasserzählern und 13 250 Kaltwasserzählern ausgestattet sind.
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Da mit Vertragsende zum 31. Dezember 2017 auch die Eichfristen der Zähler und die technischen Laufzeiten der Heizkostenverteiler enden, fallen keine Restmietzahlungen an. Sämtliche Zähler und Heizkostenverteiler sind bis 31. Dezember 2017 vom neuen Dienstleister in Abstimmung mit dem aktuellen Dienstleister auszubauen, ggf. zu entsorgen und neue Messgeräte nebst Zubehör sowie Fernauslese-Infrastruktur bereitzustellen und einzubauen.
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Bei Bestandsveränderungen werden neu hinzu kommende Liegenschaften in den abgeschlossenen Vertrag integriert. Aus dem Bestand herausfallende Liegenschaften werden aus dem Vertrag genommen. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit vom 1. April 2017 bis 31. Dezember 2022. Die erste Abrechnung unter Verwendung der Daten der abzulesenden und auszubauenden Altzähler ist vom Dienstleister in 2018 für das Abrechnungsjahr 2017 zu erstellen. Die KoWo mbH Erfurt ist berechtigt, die Vertragslaufzeit optional einmalig um weitere 5 Jahre bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern.
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Beschreibung der Verlängerungen: Eine einmalige Verlängerung um 5 Jahre durch den AG ist möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfurt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Formulare für diese Angaben können auf der Website der KoWo unter „Ausschreibungen“ heruntergeladen werden (https://www.kowo.de/ausschreibungen/ausschreibungen/ausschreibungen-nach-auftragsarten/dienst-und-lieferleistungen-gemass-vol-dp21).
1. Erklärung des Bieters mit der Angabe der allgemeinen Unternehmensdaten (Vordruck 2),
2. Erklärung der Bietergemeinschaft (falls zutreffend) (Vordruck 3),
3. Erklärung über Nachunternehmer (falls zutreffend) (Vordruck 4),
4. Erklärung über das Nichtvorliegen folgender Ausschlussgründe (Vordruck 5).
— Strafrechtliche Tatbestände gemäß § 123 Abs. 1 GWB;
— Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4 GWB;
— Insolvenzverfahren gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
— Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz gemäß § 124 Abs. 2 GWB.
5 Erklärung zu Verknüpfungen mit anderen Unternehmen (Vordruck 6).
6. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach § 44 VgV.
Zur Prüfung von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff. GWB in Bezug auf den/die Bieter/Bietergemeinschaft, haben die Bieter und die Mitglieder der Bietergemeinschaft eine schriftliche Eigenerklärung gemäß dem auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vordruck 3 abzugeben.
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Bietergemeinschaften haben in der Bietergemeinschaftserklärung oder als Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Ausländische Bieter haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
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Die vorstehenden Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffern 1, 2 bis 6 sind von jedem Bieter und den Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer 1, 3 bis 6 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
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Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bieter/ die Bietergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung Vordruck 4).
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Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Formulare für diese Angaben können auf der Website der KoWo unter „Ausschreibungen“ heruntergeladen werden (https://www.kowo.de/ausschreibungen/ausschreibungen/ausschreibungen-nach-auftragsarten/dienst-und-lieferleistungen-gemass-vol-dp21).
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung (Geschäftsfelder, Leistungen, Standorte des Unternehmens usw.),
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Vordruck 7),
a. Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters für die letzten 3 Geschäftsjahre,
b. Angabe des Umsatzes, den der Bieter innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre in der Branche Wohnungswirtschaft mit Leistungen gemacht hat, die dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
3. Bereitstellung der Unternehmensbilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
4. Erklärung zum Bestehen oder zur Bereitschaft des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV in der geforderten Höhe jeweils zweifach maximiert (Vordruck 8):
a. Deckungssumme für Personenschäden pauschal mindestens 2 000 000 EUR.
b. Deckungssumme für Sachschäden pauschal mindestens 2 000 000 EUR.
c. Deckungssumme für Vermögensschäden pauschal mindestens 100 000 EUR sowie die
d. Mitversicherung von Bearbeitungsschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 20 000 EUR und der Versicherungsschutz nach dem Umweltschadensgesetz.
Die vorstehend genannten Erklärungen und Nachweise sind sowohl von den Bietern als auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu führen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Vordruck 7) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bieter / Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Vordruck 7) unterschrieben einzureichen.
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Soweit der Bieter / Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachun-ternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Vordruck 4). Ausländische Bieter haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Formulare für diese Angaben können auf der Website der KoWo unter „Ausschreibungen“ heruntergeladen werden (https://www.kowo.de/ausschreibungen/ausschreibungen/ausschreibungen-nach-auftragsarten/dienst-und-lieferleistungen-gemass-vol-dp21).
1. Angabe von drei Referenzen betreffend die Erbringung von Messdienstleistungen in der Wohnungswirtschaft mit einem maximalen Alter von 3 Jahren unter Angabe von Auftraggeber/ Branche, Zeitraum, Auftragsbeschreibung, erbrachte Leistungen, Angaben zu Art und Umfang der Leistungen z. B. Eichaustausch, Funkumrüstung und Abrechnungsvarianten (Papier, Druckstrom) etc., Rechnungswert, eingesetzte Mitarbeiter, Anzahl der Mieteinheiten, Ansprechpartner des o.g. Auftraggebers sowie ggf. beteiligten Unternehmen (Vordruck 9).
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2. Der Datenaustausch zwischen Messdienst und KoWo findet auf Basis der Standarddatentauschformate der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. statt. Im Einzelnen sind dies die Formate A, L, M, B, K, D und E (Vordruck 10).
3. Eigenerklärung, dass der Bieter mit Wirkung zum 1. Januar 2018 bereit ist, eine Schnittstelle funktionsfähig bereitzustellen, die es ermöglicht, die Abrechnungsergebnisse der Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkostenabrechnung mittels E-Satz-Datentausch in das SAP-System der KoWo einzuspielen. KoWo nutzt derzeit das SAP-System in der Version ERP 6 mit den Modulen RE-FX Real Estate Management, Promos.GT, Records Management, HWK24 – Handwerkerkopplung, FI, CO und MM. Dabei ist eine Schnittstelle bereitzuhalten bzw. ggf. zu entwickeln, die den integrierten Druck der Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkostenabrechnung zusammen mit der internen Betriebskostenabrechnung in einem Schriftstück ermöglicht. Es handelt sich nicht um einen Datenaustausch nach E898.
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Gedruckte Abrechnungen werden nicht benötigt. Die Kosten für die Entwicklung der Schnittstelle trägt der Bieter (Vordruck 10).
Die vorstehend genannten Erklärungen und Nachweise sind sowohl von den Bietern als auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu führen. Soweit der Bieter / Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die seinen Leistungsteil betreffenden Nachweise/ Erklärungen auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Vordruck 4). Ausländische Bieter haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
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Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Besondere Dringlichkeit aufgrund Ablauf der Eichfrist zum 31.12.2017.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 2017-07-VOL
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: juristische Person des privaten Rechts (GmbH)
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Technische Dienstleistungen Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: www.kowo.de 🌏
Dokumente URL: https://www.kowo.de/ausschreibungen/ausschreibungen/ausschreibungen-nach-auftragsarten/dienst-und-lieferleistungen-gemass-vol-dp21 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
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Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung vom Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Vorlage einer Bankerklärung zu fordern und diese in die Zuschlagsentscheidung einzubeziehen.
I.1) Name und Adressen:
Nationale Identifikationsnummer: 2017-07-VOL.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 36137739354 📠
Internetadresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: http://www.thueringen.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 040-073039 (2017-02-20)