Die Auftraggeber sind Unternehmen der BITMARCK-Unternehmensgruppe, bestehend aus einer Holding und 5 operativen Tochtergesellschaften, jeweils in der Rechtsform einer GmbH. Gesellschafter bzw. Kunden der Unternehmensgruppe sind Gesetzliche Krankenkassen und Verbände. Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere die Entwicklung, Wartung, Überlassung und Betreuung von Informationssystemen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 a SGB X und dem damit zusammenhängenden Betrieb ihrer Rechenzentren im Gesetzlichen Krankenkassenumfeld an den Hauptstandorten München, Hamburg und Essen sowie dem Betrieb der IT-Infrastruktur bei ihren Kunden benötigt die BITMARCK Leistungen im Bereich Microsoft-Lizenzen.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2017-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Referenznummer: BM2017017MSHP
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeber sind Unternehmen der BITMARCK-Unternehmensgruppe, bestehend aus einer Holding und 5 operativen Tochtergesellschaften, jeweils in der Rechtsform einer GmbH. Gesellschafter bzw. Kunden der Unternehmensgruppe sind Gesetzliche Krankenkassen und Verbände. Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere die Entwicklung, Wartung, Überlassung und Betreuung von Informationssystemen in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 a SGB X und dem damit zusammenhängenden Betrieb ihrer Rechenzentren im Gesetzlichen Krankenkassenumfeld an den Hauptstandorten München, Hamburg und Essen sowie dem Betrieb der IT-Infrastruktur bei ihren Kunden benötigt die BITMARCK Leistungen im Bereich Microsoft-Lizenzen.
Die Auftraggeber sind Unternehmen der BITMARCK-Unternehmensgruppe, bestehend aus einer Holding und 5 operativen Tochtergesellschaften, jeweils in der Rechtsform einer GmbH. Gesellschafter bzw. Kunden der Unternehmensgruppe sind Gesetzliche Krankenkassen und Verbände. Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere die Entwicklung, Wartung, Überlassung und Betreuung von Informationssystemen in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 a SGB X und dem damit zusammenhängenden Betrieb ihrer Rechenzentren im Gesetzlichen Krankenkassenumfeld an den Hauptstandorten München, Hamburg und Essen sowie dem Betrieb der IT-Infrastruktur bei ihren Kunden benötigt die BITMARCK Leistungen im Bereich Microsoft-Lizenzen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
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Die Auftraggeber sind Unternehmen der BITMARCK-Unternehmensgruppe, bestehend aus einer Holding und 5 operativen Tochtergesellschaften, jeweils in der Rechtsform einer GmbH. Gesellschafter bzw. Kunden der Unternehmensgruppe sind Gesetzliche Krankenkassen und Verbände. Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere die Entwicklung, Wartung, Überlassung und Betreuung von Informationssystemen in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Auftraggeber sind Unternehmen der BITMARCK-Unternehmensgruppe, bestehend aus einer Holding und 5 operativen Tochtergesellschaften, jeweils in der Rechtsform einer GmbH. Gesellschafter bzw. Kunden der Unternehmensgruppe sind Gesetzliche Krankenkassen und Verbände. Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere die Entwicklung, Wartung, Überlassung und Betreuung von Informationssystemen in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 a SGB X und dem damit zusammenhängenden Betrieb ihrer Rechenzentren im Gesetzlichen Krankenkassenumfeld an den Hauptstandorten München, Hamburg und Essen sowie dem Betrieb der IT-Infrastruktur bei ihren Kunden benötigt die BITMARCK Leistungen im Bereich Microsoft-Lizenzen.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 a SGB X und dem damit zusammenhängenden Betrieb ihrer Rechenzentren im Gesetzlichen Krankenkassenumfeld an den Hauptstandorten München, Hamburg und Essen sowie dem Betrieb der IT-Infrastruktur bei ihren Kunden benötigt die BITMARCK Leistungen im Bereich Microsoft-Lizenzen.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung schreibt die BITMARCK Unternehmensgruppe ( Auftraggeber) einen Microsoft Handelspartnerrahmenvertrag zur Beschaffung von Microsoft-Produkten und Lizenzmodellen auf Basis der zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren(BMI), und Microsoft geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business-und Service-Vertrag; Select–Plus-Vertrag 2015; Konzernvertrag 2015) sowie weiterer nicht über die Konditionenverträge des Bundes fallender MS-Produkte (z.B. Online-Services) zur Versorgung der Auftraggeber selbst und/oder der Kunden der BITMARCK Unternehmensgruppe insbesondere der HEK und DAKG aus.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung schreibt die BITMARCK Unternehmensgruppe ( Auftraggeber) einen Microsoft Handelspartnerrahmenvertrag zur Beschaffung von Microsoft-Produkten und Lizenzmodellen auf Basis der zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren(BMI), und Microsoft geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business-und Service-Vertrag; Select–Plus-Vertrag 2015; Konzernvertrag 2015) sowie weiterer nicht über die Konditionenverträge des Bundes fallender MS-Produkte (z.B. Online-Services) zur Versorgung der Auftraggeber selbst und/oder der Kunden der BITMARCK Unternehmensgruppe insbesondere der HEK und DAKG aus.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter besonderer Berücksichtigung der Konditionenverträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Microsoft Irland soweit dies möglich ist, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst-und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf der Auftraggeber konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung bezüglich der Microsoft-Produkte aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter besonderer Berücksichtigung der Konditionenverträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Microsoft Irland soweit dies möglich ist, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst-und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf der Auftraggeber konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung bezüglich der Microsoft-Produkte aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht.
Der Handelspartner hat dabei insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
— Beschaffung aller verfügbaren Microsoft –Produkte inklusive der entsprechenden Lizenzierung und ggf. Software Assurance, die im Rahmen der Konditionenverträge zwischen dem Bundesministeriums des Inneren und Microsoft, unter den Select Plus-Vertrag bzw. den Konzernvertrag fallen, inklusive der notwendigen Vermittlung von Beitritten/Zutritten zu den Konditionenverträgen.
— Beschaffung aller verfügbaren Microsoft –Produkte inklusive der entsprechenden Lizenzierung und ggf. Software Assurance, die im Rahmen der Konditionenverträge zwischen dem Bundesministeriums des Inneren und Microsoft, unter den Select Plus-Vertrag bzw. den Konzernvertrag fallen, inklusive der notwendigen Vermittlung von Beitritten/Zutritten zu den Konditionenverträgen.
— Beschaffung solcher Microsoft –Produkte und Lizenzmodelle, die nicht über die Konditionenverträge des BMI lizenziert werden können, ggf. unter Berücksichtigung besonderer diesbezüglicher Microsoft–Konditionen für Körperschaften des öffentlichen Rechtes.
— Beschaffung solcher Microsoft –Produkte und Lizenzmodelle, die nicht über die Konditionenverträge des BMI lizenziert werden können, ggf. unter Berücksichtigung besonderer diesbezüglicher Microsoft–Konditionen für Körperschaften des öffentlichen Rechtes.
— Beratende und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produkt- und Lizenzbeschaffung
— Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbes, wie z.B. die Bereitstellung von Aktualisierungen und Fehlerbereinigungen (Patches), Update bzw. Upgrade auf neuere bzw. leistungsstärkere Versionen,
— Unterstützung im Software-Assetmanagement, wie z.B. Zulieferung aller Aktivierungs-Informationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten), Dokumentation
der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und ggf. elektronischer Form
— Beratung und Unterstützung bei Lizenzierungs- und Produktfragen, insbesondere hinsichtlich optimaler Lizenzierungsmodelle unter Berücksichtigung der Konditionenverträge des Bundes bzw. darauf basierender spezieller Angebote von Microsoft für Körperschaften des öffentlichen Rechts, sowie allgemeiner Fragen Betreffend den Konzernvertrag-Vertrag oder dem Microsoft-Select-Vertrag
— Beratung und Unterstützung bei Lizenzierungs- und Produktfragen, insbesondere hinsichtlich optimaler Lizenzierungsmodelle unter Berücksichtigung der Konditionenverträge des Bundes bzw. darauf basierender spezieller Angebote von Microsoft für Körperschaften des öffentlichen Rechts, sowie allgemeiner Fragen Betreffend den Konzernvertrag-Vertrag oder dem Microsoft-Select-Vertrag
— Beratung und Information über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen
— Beratung und Unterstützung sowie rechtzeitige Ankündigung neuer Produkte und Softwareversionswechsel sobald diese dem Handelspartner durch den Lizenzgeber mitgeteilt wurden
— Unterstützung des Auftraggebers im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung gegenüber den Lizenzgebern
— Unterstützung des Auftraggebers bei der Verwaltung der Lizenzen
— Bereitstellung und Sicherstellung des Zugriffs auf die bestehenden Accounts der Auftraggeber im Volume-Licensing-Service Center (VLSC-Webseite) des Lizenzgebers sowie die Sicherstellung der Einsicht in alle Verträge der Auftraggeber über das o.g. Service Center.
— Bereitstellung und Sicherstellung des Zugriffs auf die bestehenden Accounts der Auftraggeber im Volume-Licensing-Service Center (VLSC-Webseite) des Lizenzgebers sowie die Sicherstellung der Einsicht in alle Verträge der Auftraggeber über das o.g. Service Center.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.1.1) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Die unter III.1.1) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
1. Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Angaben zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB enthält, inklusive der Bestätigung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die Erklärung auch von Nachunternehmern / Nachunternehmerinnen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen. Von Nachunternehmern, auf deren technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft in seinem Angebot beruft, ist die vorstehende Eigenerklärung der Nachunternehmer bereits mit dem Angebot einzureichen.
1. Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Angaben zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB enthält, inklusive der Bestätigung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die Erklärung auch von Nachunternehmern / Nachunternehmerinnen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen. Von Nachunternehmern, auf deren technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft in seinem Angebot beruft, ist die vorstehende Eigenerklärung der Nachunternehmer bereits mit dem Angebot einzureichen.
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt) bzw. Erklärung, dass das Unternehmen nicht eintragungspflichtig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt) bzw. Erklärung, dass das Unternehmen nicht eintragungspflichtig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des
Angebotes nicht älter sein als 6 Monate.
3. Allgemeine Darstellung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft mit den jeweiligen Geschäftsbereichen und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmen, auf deren technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft. Die Unternehmensdarstellung muss mindestens die folgenden Aspekte beinhalten:
3. Allgemeine Darstellung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft mit den jeweiligen Geschäftsbereichen und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmen, auf deren technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft. Die Unternehmensdarstellung muss mindestens die folgenden Aspekte beinhalten:
— Allgemeine Daten und Fakten zum Unternehmen (bspw. Hauptsitz, Standort, Servicecenter und –strukturen, sofern vorhanden etc.)
— Geschäftsfelder und Darstellung der Unternehmenstätigkeiten
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist
Die Beschreibung sollte max. 3 DIN A4 Seiten umfassen. BroschĂĽren, Flyer oder andere Werbematerialien werden nicht berĂĽcksichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter III.1.2) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagenenthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs. 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die unter III.1.2) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagenenthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs. 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Nachweis einer aktuellen, branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2.000.000 EUR pro Jahr und Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden, oder alternativ Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfallbereit ist, eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Inhalten unverzüglich abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn der Nachweis von dieser als solcher erbracht wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis einer aktuellen, branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2.000.000 EUR pro Jahr und Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden, oder alternativ Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfallbereit ist, eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Inhalten unverzüglich abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn der Nachweis von dieser als solcher erbracht wird.
2. Angabe des Gesamtumsatzes in EURO jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre(2014, 2015, 2016) sowie des mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Umsatzes dieses Zeitraums je Los. Sofern das Geschäftsjahr 2016 noch nicht abgeschlossen wurde, sind die Angaben für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist der Umsatz je Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Angabe des Gesamtumsatzes in EURO jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre(2014, 2015, 2016) sowie des mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Umsatzes dieses Zeitraums je Los. Sofern das Geschäftsjahr 2016 noch nicht abgeschlossen wurde, sind die Angaben für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist der Umsatz je Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die unter III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs. 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Die unter III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs. 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
1. Nennung von mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbaren Referenzprojekten. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit sind mind. folgende Angaben zu erbringen: Bezeichnung des Referenzobjektes, Auftraggeber (mit Angabe des Namens, der Anschrift und des Ansprechpartners mit den entsprechenden Kontaktdaten, Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse), Branche des Referenzgebers (öffentlicher Auftraggeber), Inhaltlicher Umfang des Referenzauftrages (Microsoft Handelspartnertätigkeit für bspw. Beitritt einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zum Enterprise-Agreement und/oder Select-Vertrag, vergleichbar mit ausgeschriebenem Leistungsgegenstand), Art und Umfang der bestellten Produktlizenzen und der bestellten Software Assurance, Beschreibung der beratenden und unterstützenden Dienstleistungen, Leistungszeitraum (um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Leistungen, die nicht älter als 5 Jahre sind; das Projekt muss nicht zwingend abgeschlossen sein; es darf aber nicht jünger als 12 Monate sein), Auftragswert über die Laufzeit des Vertrages
1. Nennung von mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbaren Referenzprojekten. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit sind mind. folgende Angaben zu erbringen: Bezeichnung des Referenzobjektes, Auftraggeber (mit Angabe des Namens, der Anschrift und des Ansprechpartners mit den entsprechenden Kontaktdaten, Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse), Branche des Referenzgebers (öffentlicher Auftraggeber), Inhaltlicher Umfang des Referenzauftrages (Microsoft Handelspartnertätigkeit für bspw. Beitritt einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zum Enterprise-Agreement und/oder Select-Vertrag, vergleichbar mit ausgeschriebenem Leistungsgegenstand), Art und Umfang der bestellten Produktlizenzen und der bestellten Software Assurance, Beschreibung der beratenden und unterstützenden Dienstleistungen, Leistungszeitraum (um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Leistungen, die nicht älter als 5 Jahre sind; das Projekt muss nicht zwingend abgeschlossen sein; es darf aber nicht jünger als 12 Monate sein), Auftragswert über die Laufzeit des Vertrages
2. Nachweis, dass der Auftraggeber berechtigt ist, die Microsoft –Produkte / Lizenzen dem Auftraggeber bzw. deren Kunden (unter Beachtung der Lizenzkette) unter den zwischen Microsoft und der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Konditionenverträgen anzubieten und entsprechende Einzelverträge zu verschaffen. Der Nachweis kann durch eine entsprechende aktuell gültige Microsoft-Autorisierung (Kopie genügt) oder auch durch einen anderen gleichwertigen, aktuell gültigen Nachweis geführt werden. Wird der Nachweis nicht über eine Microsoft-Autorisierung geführt, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit dem Bieter; die Gleichwertigkeit ist mit seinem Angebot nachzuweisen.
2. Nachweis, dass der Auftraggeber berechtigt ist, die Microsoft –Produkte / Lizenzen dem Auftraggeber bzw. deren Kunden (unter Beachtung der Lizenzkette) unter den zwischen Microsoft und der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Konditionenverträgen anzubieten und entsprechende Einzelverträge zu verschaffen. Der Nachweis kann durch eine entsprechende aktuell gültige Microsoft-Autorisierung (Kopie genügt) oder auch durch einen anderen gleichwertigen, aktuell gültigen Nachweis geführt werden. Wird der Nachweis nicht über eine Microsoft-Autorisierung geführt, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit dem Bieter; die Gleichwertigkeit ist mit seinem Angebot nachzuweisen.
3. Erklärung, dass ein deutschsprachiger Support vorhanden ist.
4. Erklärung, wie viel Mitarbeiter (Mind. 1 Mitarbeiter) im Unternehmen aktuell mit einer aktuellen Qualifizierung (bzw. gültigen Zertifizierung) zum Vertriebs- bzw. Lizenz-Spezialisten der Firma Microsoft beschäftigt sind.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-31 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: BITMARCK Technik GmbH
Postanschrift: Hammerbrookstr. 38
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Name des öffentlichen Auftraggebers: BITMARCK Software GmbH
Postanschrift: Paul-Klinger-Str. 15
Postleitzahl: 45127
Name des öffentlichen Auftraggebers: BITMARCK Service GmbH
Postanschrift: Lindenallee 6-8
Name des öffentlichen Auftraggebers: BITMARCK Beratung GmbH
Postanschrift: Putzbrunner Str. 93
Postort: MĂĽnchen
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: BITMARCK Vertriebs- und Projekt GmbH
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Arbeitsgemeinschaften nach SGB als Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Gesellschafter Krankenkassen und deren Verbände sind.
Kontakt
Kontaktperson: Bitmarck Holding GmbH, Abteilung Ausschreibung, Brunnenstr. 15-17, 45128 Essen
BITMARCK Holding GmbH, Abteilung Ausschreibung, Brunnenstr. 15-17, 45128 Essen
Dokumente URL: https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Offenen Verfahrens nach VgV.
3. Erst auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen fristgerecht einzureichen.
4. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote sind ebenfalls nicht zulässig.
5. Nähere Hinweise zum Verfahren werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
6. Fragen der Bieter sind ausschließlich – schriftlich (per Mail oder Fax genügt) – an die unter I.1. genannte Kontaktstelle (per Mail: zam@bitmarck.de) zu richten.
7. Während der Angebotsfrist sind zwei Fragerunden vorgesehen. Die Einreichungsfrist der Fragerunden endet wie folgt:
— Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr.…
… 1: 7.6.2017, 12 Uhr
… 2: 19.6.2017, 12 Uhr
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 2. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann.
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 2. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann.
8. Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel transparent den Bietern mitgeteilt und auf der Webseite https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/, über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (www.bitmarck.de), letztmalig mindestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
8. Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel transparent den Bietern mitgeteilt und auf der Webseite https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/, über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (www.bitmarck.de), letztmalig mindestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
9. Der Auftraggeber bietet allen Interessenten an, sie über neu eingestellte Informationen auf der Website per E-Mail zu informieren. Sofern der Interessent von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss er eine E-Mail an zam@bitmarck.de unter Angabe der Verfahrensnummer und des Verfahrensnamen mit dem Wunsch senden, darüber informiert zu werden, wenn neue Informationen zu dem genannten Verfahren auf der o.g. Internetseite eingestellt wurden.
9. Der Auftraggeber bietet allen Interessenten an, sie über neu eingestellte Informationen auf der Website per E-Mail zu informieren. Sofern der Interessent von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss er eine E-Mail an zam@bitmarck.de unter Angabe der Verfahrensnummer und des Verfahrensnamen mit dem Wunsch senden, darüber informiert zu werden, wenn neue Informationen zu dem genannten Verfahren auf der o.g. Internetseite eingestellt wurden.
Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um diejenige Information handelt, dass Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail versandt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin selber über die Internetseite abholen und ist verpflichtet, sich regelmäßig, letztmalig sechs Tage vor Angebotsfristende, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um diejenige Information handelt, dass Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail versandt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin selber über die Internetseite abholen und ist verpflichtet, sich regelmäßig, letztmalig sechs Tage vor Angebotsfristende, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
Im Rahmen der Einlegung von Rechtsbehelfen sind folgende Fristen zu beachten: Es gilt § 160 Abs. 3 GWB. Vergabeverstöße sind gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bekanntwerden des Verstoßes gegenüber dem Auftraggeber bzw. der unter I.1. genannten Kontaktstelle zu rügen, sofern der Verstoß vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurde (§ 160 Abs. 3 Ziff. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der unter I.1. genannten Kontaktstelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Ziff. 2 und 3 GWB). Ergänzend wird auf§ 160 Abs. 3 Ziff. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn nach Mitteilung eines Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Im Rahmen der Einlegung von Rechtsbehelfen sind folgende Fristen zu beachten: Es gilt § 160 Abs. 3 GWB. Vergabeverstöße sind gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bekanntwerden des Verstoßes gegenüber dem Auftraggeber bzw. der unter I.1. genannten Kontaktstelle zu rügen, sofern der Verstoß vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurde (§ 160 Abs. 3 Ziff. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der unter I.1. genannten Kontaktstelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Ziff. 2 und 3 GWB). Ergänzend wird auf§ 160 Abs. 3 Ziff. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn nach Mitteilung eines Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 099-195706 (2017-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeber sind Unternehmen der Bitmarck-Unternehmensgruppe, bestehend aus einer Holding und 5 operativen Tochtergesellschaften, jeweils in der Rechtsform einer GmbH. Gesellschafter bzw. Kunden der Unternehmensgruppe sind Gesetzliche Krankenkassen und Verbände. Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere die Entwicklung, Wartung, Überlassung und Betreuung von Informationssystemen in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 a SGB X und dem damit zusammenhängenden Betrieb ihrer Rechenzentren im Gesetzlichen Krankenkassenumfeld an den Hauptstandorten München, Hamburg und Essen sowie dem Betrieb der IT-Infrastruktur bei ihren Kunden benötigt die Bitmarck Leistungen im Bereich Microsoft-Lizenzen.
Die Auftraggeber sind Unternehmen der Bitmarck-Unternehmensgruppe, bestehend aus einer Holding und 5 operativen Tochtergesellschaften, jeweils in der Rechtsform einer GmbH. Gesellschafter bzw. Kunden der Unternehmensgruppe sind Gesetzliche Krankenkassen und Verbände. Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere die Entwicklung, Wartung, Überlassung und Betreuung von Informationssystemen in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 a SGB X und dem damit zusammenhängenden Betrieb ihrer Rechenzentren im Gesetzlichen Krankenkassenumfeld an den Hauptstandorten München, Hamburg und Essen sowie dem Betrieb der IT-Infrastruktur bei ihren Kunden benötigt die Bitmarck Leistungen im Bereich Microsoft-Lizenzen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Auftraggeber sind Unternehmen der Bitmarck-Unternehmensgruppe, bestehend aus einer Holding und 5 operativen Tochtergesellschaften, jeweils in der Rechtsform einer GmbH. Gesellschafter bzw. Kunden der Unternehmensgruppe sind Gesetzliche Krankenkassen und Verbände. Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere die Entwicklung, Wartung, Überlassung und Betreuung von Informationssystemen in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Auftraggeber sind Unternehmen der Bitmarck-Unternehmensgruppe, bestehend aus einer Holding und 5 operativen Tochtergesellschaften, jeweils in der Rechtsform einer GmbH. Gesellschafter bzw. Kunden der Unternehmensgruppe sind Gesetzliche Krankenkassen und Verbände. Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere die Entwicklung, Wartung, Überlassung und Betreuung von Informationssystemen in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 a SGB X und dem damit zusammenhängenden Betrieb ihrer Rechenzentren im Gesetzlichen Krankenkassenumfeld an den Hauptstandorten München, Hamburg und Essen sowie dem Betrieb der IT-Infrastruktur bei ihren Kunden benötigt die Bitmarck Leistungen im Bereich Microsoft-Lizenzen.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 a SGB X und dem damit zusammenhängenden Betrieb ihrer Rechenzentren im Gesetzlichen Krankenkassenumfeld an den Hauptstandorten München, Hamburg und Essen sowie dem Betrieb der IT-Infrastruktur bei ihren Kunden benötigt die Bitmarck Leistungen im Bereich Microsoft-Lizenzen.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung schreibt die Bitmarck Unternehmensgruppe ( Auftraggeber) einen Microsoft Handelspartnerrahmenvertrag zur Beschaffung von Microsoft-Produkten und Lizenzmodellen auf Basis der zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren(BMI), und Microsoft geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business-und Service-Vertrag; Select–Plus-Vertrag 2015; Konzernvertrag 2015) sowie weiterer nicht über die Konditionenverträge des Bundes fallender MS-Produkte (z. B. Online-Services) zur Versorgung der Auftraggeber selbst und/oder der Kunden der Bitmarck Unternehmensgruppe insbesondere der HEK und DAKG aus.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung schreibt die Bitmarck Unternehmensgruppe ( Auftraggeber) einen Microsoft Handelspartnerrahmenvertrag zur Beschaffung von Microsoft-Produkten und Lizenzmodellen auf Basis der zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren(BMI), und Microsoft geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business-und Service-Vertrag; Select–Plus-Vertrag 2015; Konzernvertrag 2015) sowie weiterer nicht über die Konditionenverträge des Bundes fallender MS-Produkte (z. B. Online-Services) zur Versorgung der Auftraggeber selbst und/oder der Kunden der Bitmarck Unternehmensgruppe insbesondere der HEK und DAKG aus.
— Beratende und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produkt- und Lizenzbeschaffung.
— Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbes, wie z. B. die Bereitstellung von Aktualisierungen und Fehlerbereinigungen (Patches), Update bzw. Upgrade auf neuere bzw. leistungsstärkere Versionen.
— Unterstützung im Software-Assetmanagement, wie z. B. Zulieferung aller Aktivierungs-Informationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten), Dokumentation
der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und ggf. elektronischer Form.
— Beratung und Unterstützung bei Lizenzierungs- und Produktfragen, insbesondere hinsichtlich optimaler Lizenzierungsmodelle unter Berücksichtigung der Konditionenverträge des Bundes bzw. darauf basierender spezieller Angebote von Microsoft für Körperschaften des öffentlichen Rechts, sowie allgemeiner Fragen Betreffend den Konzernvertrag-Vertrag oder dem Microsoft-Select-Vertrag.
— Beratung und Unterstützung bei Lizenzierungs- und Produktfragen, insbesondere hinsichtlich optimaler Lizenzierungsmodelle unter Berücksichtigung der Konditionenverträge des Bundes bzw. darauf basierender spezieller Angebote von Microsoft für Körperschaften des öffentlichen Rechts, sowie allgemeiner Fragen Betreffend den Konzernvertrag-Vertrag oder dem Microsoft-Select-Vertrag.
— Beratung und Information über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen.
— Beratung und Unterstützung sowie rechtzeitige Ankündigung neuer Produkte und Softwareversionswechsel sobald diese dem Handelspartner durch den Lizenzgeber mitgeteilt wurden.
— Unterstützung des Auftraggebers im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung gegenüber den Lizenzgebern.
— Unterstützung des Auftraggebers bei der Verwaltung der Lizenzen.
— Bereitstellung und Sicherstellung des Zugriffs auf die bestehenden Accounts der Auftraggeber im Volume-Licensing-Service Center (VLSC-Webseite) des Lizenzgebers sowie die Sicherstellung der Einsicht in alle Verträge der Auftraggeber über das o. g. Service Center.
— Bereitstellung und Sicherstellung des Zugriffs auf die bestehenden Accounts der Auftraggeber im Volume-Licensing-Service Center (VLSC-Webseite) des Lizenzgebers sowie die Sicherstellung der Einsicht in alle Verträge der Auftraggeber über das o. g. Service Center.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-25 đź“…
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bitmarck Technik GmbH
Bitmarck Software GmbH
Bitmarck Service GmbH
Bitmarck Beratung GmbH
Bitmarck Vertriebs- und Projekt GmbH
Quelle: OJS 2017/S 169-346838 (2017-08-31)