Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Augustinermuseum - 3. BA: MSR Gebäudeautomation
2017002682
Produkte/Dienstleistungen: Installateurarbeiten📦
Titel: Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Gebäudeautomation, Augustinermuseum.
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Automatisierungssystem📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Beschreibung der Beschaffung:
“Re
Augustinermuseum Augustinerplkatz 1-3 79098 Freiburg:
Regelung 1 Lüftungsanlage Universalklima.
Regelung 1 Umluftgerät mit Erhitzer, Kühler und...”
Beschreibung der Beschaffung
Re
Augustinermuseum Augustinerplkatz 1-3 79098 Freiburg:
Regelung 1 Lüftungsanlage Universalklima.
Regelung 1 Umluftgerät mit Erhitzer, Kühler und Aktivkohlefilter.
Regelung 1 Küchenzuluftgerät und Abluftventilator.
Regelung Wärme- und Kälteverteilung 3. BA.
Anbindung an bestehende Gebäudeleittechnik.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-20 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 212-439939
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 500 012 656
Titel: Augustinermuseum - 3. BA: MSR Gebäudeautomation
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-30 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: H & S Energietechnik
Postanschrift: Carl Benz Str. 6
Postort: Denzlingen
Postleitzahl: 79211
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Emmendingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 104737.47 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe oben
Postort: siehe oben
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 090-214020 (2020-05-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-16) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Augustinermuseum Augustinerplkatz 1-3 79098 Freiburg:
Regelung 1 Lüftungsanlage Universalklima.
Regelung 1 Umluftgerät mit Erhitzer, Kühler und...”
Beschreibung der Beschaffung
Augustinermuseum Augustinerplkatz 1-3 79098 Freiburg:
Regelung 1 Lüftungsanlage Universalklima.
Regelung 1 Umluftgerät mit Erhitzer, Kühler und Aktivkohlefilter.
Regelung 1 Küchenzuluftgerät und Abluftventilator.
Regelung Wärme- und Kälteverteilung 3.BA.
Anbindung an bestehende Gebäudeleittechnik.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 104737.47 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 225-589259 (2021-11-16)