Der geschätzte Auftragswert liegt unter dem EU-Schwellenwert gem. § 106 GWB. Durch die örtliche Nähe der Auftraggeberin zu EU-Nachbarstatten ist jedoch eine Binnenmarktrelevanz nicht auszuschließen. Zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs wird freiwillig eine öffentliche Bekanntmachung des hier in Rede stehenden Auftrags durchgeführt. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV finden keine Anwendung.