Neubau Laborgebäude Haus 11: Sicherheits- und Informationstechnik

Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH

Das Städtische Klinikum Brandenburg an der Havel wird um den Neubau des Hauses 11 mit den Funktionsbereichen Apotheke, Pathologie und Labore der Medizinischen Hochschule Brandenburg erweitert.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Herstellung der Sicherheits- und Informationstechnik.
Das Gebäude wird in 3 Teilabschnitten in Betrieb genommen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Fernmeldeanlagen
Referenznummer: VE-12
Kurze Beschreibung:
Das Städtische Klinikum Brandenburg an der Havel wird um den Neubau des Hauses 11 mit den Funktionsbereichen Apotheke, Pathologie und Labore der Medizinischen Hochschule Brandenburg erweitert. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Herstellung der Sicherheits- und Informationstechnik. Das Gebäude wird in 3 Teilabschnitten in Betrieb genommen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Fernmeldeanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH
Postanschrift: Hochstraße 29
Postleitzahl: 14770
Postort: Brandenburg an der Havel
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-brandenburg.de 🌏
E-Mail: technik@klinikum-brandenburg.de 📧
Telefon: +49 3381412200 📞
Fax: +49 3381412209 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHTYQZ6%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-08 📅
Datum des Beginns: 2017-08-28 📅
Datum des Endes: 2019-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 070-131765
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung wird gemäß § 14 EU VOB/A von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter und ihre Bevollmächtigte dürfen bei der Öffnung nicht zugegen sein. Den Bietern wird unverzüglich eine Niederschrift über den Öffnungstermin (§ 14 EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A) elektronisch zur Verfügung gestellt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Städtische Klinikum Brandenburg an der Havel wird um den Neubau des Hauses 11 mit den Funktionsbereichen Apotheke, Pathologie und Labore der Medizinischen Hochschule Brandenburg erweitert.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Herstellung der Sicherheits- und Informationstechnik.
Das Gebäude wird in 3 Teilabschnitten in Betrieb genommen.
Die wesentlichen Leistungen sind:
— Errichtung einer flächendeckenden Brandmeldeanlage (Anbindung an BMA-Netzverbund);
— 3 Stk. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen;
— Erweiterung der Telefonanlage Haus 3 um Haus 11 (Eigenes Netz für MHB);
— Wechsel-/Videosprechanlage (IP) inkl. Anbindung an Telefonanlage;
— Strukturierte Verkabelung mit >1 000 Datenports + Anbindung an EDV-Hauptserver inkl. aktive Netzwerktechnik;
— Beamer und Projektionslifte;
— Elektronische Schließanlage;
— anteilig Kabel/Leitungen und Verlegesysteme;
— Inbetriebnahmen in 3 Bauabschnitten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH; Hochstraße 29; 14770; Brandenburg an der Havel.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister. Darüber hinaus hat der Bieter zu erklären, dass er zur Bestätigung seiner Erklärung Folgendes vorlegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt (siehe Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124).
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2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (siehe Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124).
3) Eigenerklärung zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen (siehe Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124).
4) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Darüber hinaus hat der Bieter zu erklären, dass er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegt, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt (siehe Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124).
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5) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Darüber hinaus hat der Bieter zu erklären, dass er eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegt, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt (siehe Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Darüber hinaus hat der Bieter zu erklären, dass eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorgelegt werden, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt (siehe Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung, dass in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Darüber hinaus hat der Bieter zu erklären, dass er drei Referenznachweise aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorlegt, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt (siehe Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124).
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2) Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Darüber hinaus hat der Bieter zu erklären, dass er die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal angeben wird, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt (siehe Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:15
Ort des Eröffnungstermins: Brandenburg an der Havel.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung wird gemäß § 14 EU VOB/A von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter und ihre Bevollmächtigte dürfen bei der Öffnung nicht zugegen sein. Den Bietern wird unverzüglich eine Niederschrift über den Öffnungstermin (§ 14 EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A) elektronisch zur Verfügung gestellt.
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Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum
Kontakt
Kontaktperson: Abt.Technik
Internetadresse: www.klinikum-brandenburg.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHTYQZ6%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabeunterlagen sowie das unter Ziffer III.1) bezeichnete Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) stehen unter der in Ziffer I.3) benannten Internetadresse zur Verfügung.
2) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)-Leistungsbereich: Elektroarbeiten (113-04) – und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
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a. Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
b. Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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3) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHTYQZ6.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer:
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder insonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2017/S 070-131765 (2017-04-05)