Es handelt sich um den Neubau der Wohnanlage „Zeppelinalle“ in Neuwied, Los 08 – Dachdecker- und Klempnerarbeiten.
Es ist die Erstellung von 7 gleichartigen Wohngebäuden vorgesehen, welche in 2 Bauabschnitten realisiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2017-01-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeindliche Siedlungs Gesellschaft Neuwied mbH
Postanschrift: Museumstraße 10
Postort: Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: gsg@bieteranfrage.de📧
Region: Neuwied🏙️
URL: http://www.gsg-neuwied.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Wohnanlage Zeppelinallee Neuwied – Los 08 – Dachdecker- und Klempnerarbeiten.”
Produkte/Dienstleistungen: Dachdeckarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Es handelt sich um den Neubau der Wohnanlage „Zeppelinalle“ in Neuwied, Los 08 – Dachdecker- und Klempnerarbeiten.
Es ist die Erstellung von 7 gleichartigen...”
Kurze Beschreibung
Es handelt sich um den Neubau der Wohnanlage „Zeppelinalle“ in Neuwied, Los 08 – Dachdecker- und Klempnerarbeiten.
Es ist die Erstellung von 7 gleichartigen Wohngebäuden vorgesehen, welche in 2 Bauabschnitten realisiert werden.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 022-036702
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.10
Ort des zu ändernden Textes: Angaben über Varianten/Alternativangebote
Alter Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
Neuer Wert
Text: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Zusätzliche Anforderung:
Für die Fertigung der Brettschichtbinder muss die Herstellerfirma im Besitz der Bescheinigung A über den Nachweis der Eignung zum...”
Text
Zusätzliche Anforderung:
Für die Fertigung der Brettschichtbinder muss die Herstellerfirma im Besitz der Bescheinigung A über den Nachweis der Eignung zum Leimen von tragenden Holzbauteilen sein (siehe DIN1052-10 Tabelle 2; Ausgabe 2012-05).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 023-039020 (2017-01-30)