Neue Mitte Remseck: Stark- /Schwachstromanlage, Blitzschutz

Große Kreisstadt Remseck am Neckar

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Elektroinstallationsarbeiten (Stark-, Schwachstromanlage, Blitzschutzanlage) im Rahmen des Projekts „Neue Mitte Remseck“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von elektrischen Leitungen
Referenznummer: 2147/2017_10_AB_OV
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Elektroinstallationsarbeiten (Stark-, Schwachstromanlage, Blitzschutzanlage) im Rahmen des Projekts „Neue Mitte Remseck“.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von elektrischen Leitungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektroinstallationsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ludwigsburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Remseck am Neckar
Postanschrift: Neckaraue 9
Postleitzahl: 71686
Postort: Remseck am Neckar
Kontakt
Internetadresse: http://www.remseck.de 🌏
E-Mail: nm-remseck_elektroinstallation@menoldbezler.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMZY0AW 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-29 📅
Datum des Beginns: 2018-10-04 📅
Datum des Endes: 2020-02-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 187-382028
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 162-333545
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Sämtliche Vergabeunterlagen nebst Anhängen werden mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung sind Elektroinstallationsarbeiten (Stark-, Schwachstromanlage, Blitzschutzanlage) im Rahmen des ersten Bausteins des Projekts „Neue Mitte Remseck“.
Hierzu gehören: Trafostation, Niederspannungshauptverteilung, Gebäudehauptverteilung Stadthalle, Sicherheitsbeleuchtung, Unterverteiler, Kabeltrassen, Beleuchtung, Bussystem KNX (Teilnehmer), Brandmeldeanlage, Übertragungsnetze, Zutrittskontorollanlage, Gegensprechanlagen, SAA-Anlage (Lautsprecher), Blitzschutz/Fundamentalerder.
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Mit der Neuen Mitte plant die Große Kreisstadt Remseck am Neckar ein urbanes Zentrum als verbindendes Element ihrer Stadtteile, das mit allen wichtigen Dienstleitungs- und Versorgungsangeboten aufwarten kann. Eine erlebbare, lebendige und merkantile Stadtmitte mit hoher Aufenthaltsqualität und zahlreichen kulturellen Angeboten soll entstehen.
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Erster Baustein der Neuen Mitte ist der Neubau von Rathaus, Stadthalle, Tiefgarage, Kubus (Mediathek mit Mehrzweckräumen) und Marktplatz.
Zusätzliche Informationen:
Sämtliche Vergabeunterlagen nebst Anhängen werden mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 71686; Remseck am Neckar.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle;
(2) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
(3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
(4) Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
(5) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
(6) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben über die Ausführungen vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind mindestens 3 Referenzen.
(2) Eigenerklärung zur Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
(3) Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte (Polier/Meister, Facharbeiter, Vorarbeiter, Maschinisten), über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
(4) Benennung des verantwortlichen Fachbauleiters lt. LBO.

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Es erfolgte eine Vorinformation nach § 10a EU Abs. 2 VOB/A.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Planungsamt (Baudezernat), Neckaraue 9, 71686 Remseck am Neckar (Ortsteil Hochberg).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Baudezernat
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMZY0AW 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Rheinstahlstr. 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Frank Meininger
Fax: +49 71186040-550 📠
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZY0AW.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2017/S 187-382028 (2017-09-26)