Offenes Verfahren (EU-weit) – Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in 11 Dienstliegenschaften (8 Teillose) in Sachsen und Thüringen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. (VOEK-158-17)
Los 1: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Ehemalige Gemeinschaftszollanlage Ludwigsdorf An der Autobahn 10/15 in 02828 Görlitz/ OT Ludwigsdorf. Los 2: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege im Bundesgerichtshof Karl-Heine-Str. 12 in 04229 Leipzig. Los 3: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundesliegenschaft (Mietwohnungen) Geschwister-Scholl-Ring 10 a/b, 12 a/b in 98597 Breitungen. Los 4: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege im Bundesbehördenzentrum „Am Steigerwald“ Drosselbergstr. 2 in 99097 Erfurt. Los 5: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in drei Bundesliegenschaften (Wohnliegenschaften) in 09669 Frankenberg. Los 6: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundespolizei Waldweg 22 in 02788 Hirschfelde. Los 7: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in zwei Bundeszollverwaltungen von Zittau. Los 8: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundesliegenschaft (Hauptzollamt) von Bautzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grundstückspflege
Referenznummer: VOEK-158-17
Kurze Beschreibung:
Los 1: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Ehemalige Gemeinschaftszollanlage Ludwigsdorf An der Autobahn 10/15 in 02828 Görlitz/ OT Ludwigsdorf.
Los 2: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege im Bundesgerichtshof Karl-Heine-Str. 12 in 04229 Leipzig.
Los 3: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundesliegenschaft (Mietwohnungen) Geschwister-Scholl-Ring 10 a/b, 12 a/b in 98597 Breitungen.
Los 4: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege im Bundesbehördenzentrum „Am Steigerwald“ Drosselbergstr. 2 in 99097 Erfurt.
Los 5: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in drei Bundesliegenschaften (Wohnliegenschaften) in 09669 Frankenberg.
Los 6: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundespolizei Waldweg 22 in 02788 Hirschfelde.
Los 7: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in zwei Bundeszollverwaltungen von Zittau.
Los 8: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundesliegenschaft (Hauptzollamt) von Bautzen.
Los 1: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Ehemalige Gemeinschaftszollanlage Ludwigsdorf An der Autobahn 10/15 in 02828 Görlitz/ OT Ludwigsdorf.
Los 2: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege im Bundesgerichtshof Karl-Heine-Str. 12 in 04229 Leipzig.
Los 3: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundesliegenschaft (Mietwohnungen) Geschwister-Scholl-Ring 10 a/b, 12 a/b in 98597 Breitungen.
Los 4: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege im Bundesbehördenzentrum „Am Steigerwald“ Drosselbergstr. 2 in 99097 Erfurt.
Los 5: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in drei Bundesliegenschaften (Wohnliegenschaften) in 09669 Frankenberg.
Los 6: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundespolizei Waldweg 22 in 02788 Hirschfelde.
Los 7: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in zwei Bundeszollverwaltungen von Zittau.
Los 8: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundesliegenschaft (Hauptzollamt) von Bautzen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Grundstückspflege📦
Zusätzlicher CPV-Code: Grundstückspflege📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-19 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 201-413787
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Ist in einer Preisposition keine Eintragung vorgenommen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behalten es sich die Verdingungs- und die Vergabestelle vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), in begründeten Ausnahmefällen mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung). Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 29.11.2017.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Ist in einer Preisposition keine Eintragung vorgenommen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behalten es sich die Verdingungs- und die Vergabestelle vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), in begründeten Ausnahmefällen mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung). Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 29.11.2017.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Ehemalige Gemeinschaftszollanlage Ludwigsdorf An der Autobahn 10/15 in 02828 Görlitz/ OT Ludwigsdorf.
Los 2: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege im Bundesgerichtshof Karl-Heine-Str. 12 in 04229 Leipzig.
Los 3: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundesliegenschaft (Mietwohnungen) Geschwister-Scholl-Ring 10 a/b, 12 a/b in 98597 Breitungen.
Los 4: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege im Bundesbehördenzentrum „Am Steigerwald“ Drosselbergstr. 2 in 99097 Erfurt.
Los 5: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in drei Bundesliegenschaften (Wohnliegenschaften) in 09669 Frankenberg.
Los 6: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundespolizei Waldweg 22 in 02788 Hirschfelde.
Los 7: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in zwei Bundeszollverwaltungen von Zittau.
Los 8: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundesliegenschaft (Hauptzollamt) von Bautzen.
Bezeichnung des Loses: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in 11 Dienstliegenschaften (8 Teillose) in Sachsen und Thüringen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Ehemalige Gemeinschaftszollanlage Ludwigsdorf An der Autobahn 10/15 in 02828 Görlitz/ OT Ludwigsdorf.
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis kann max. 2 mal verlängert werden, d. h. der Vertrag endet spätestens am 28.2.2022.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege im Bundesgerichtshof Karl-Heine-Str. 12 in 04229 Leipzig.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundesliegenschaft (Mietwohnungen) Geschwister-Scholl-Ring 10 a/b, 12 a/b in 98597 Breitungen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis kann max. 2 mal verlängert werden, d.h. der Vertrag endet spätestens am 28.2.2022.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege im Bundesbehördenzentrum „Am Steigerwald“ Drosselbergstr. 2 in 99097 Erfurt.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in drei Bundesliegenschaften (Wohnliegenschaften) in 09669 Frankenberg.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundespolizei Waldweg 22 in 02788 Hirschfelde.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in zwei Bundeszollverwaltungen von Zittau.
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundesliegenschaft (Hauptzollamt) von Bautzen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
11 Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Sachsen und Thüringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Bieterauskunft der Vergabeunterlagen enthalten oder durch EEE): Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
1.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Bieterauskunft der Vergabeunterlagen enthalten oder durch EEE): Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
1.2. Zusätzliche Angaben (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE), sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
1.2. Zusätzliche Angaben (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE), sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
2. Eigenerklärung (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunft- enthalten oder durch EEE) über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (im Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen enthalten),
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufs-genossenschaft (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE),
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufs-genossenschaft (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE),
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE). Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE). Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht älter als 6 Monate),
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE):
Gemäß § 45 Abs. 4 VgV ist eine Kopie der bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtver-sicherung den Angebotsunterlagen beizufügen.
2. Eigenerklärung (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunft- enthalten oder durch EEE) zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Mindeststandards: Siehe oben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Grünflächenpflege (Los 1 bis Los 8) aus dem Zeitraum der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage: Bieterauskunft) mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in m
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Grünflächenpflege (Los 1 bis Los 8) aus dem Zeitraum der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage: Bieterauskunft) mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in m
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Ist in einer Preisposition keine Eintragung vorgenommen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behalten es sich die Verdingungs- und die Vergabestelle vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), in begründeten Ausnahmefällen mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung). Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 29.11.2017.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Ist in einer Preisposition keine Eintragung vorgenommen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden.Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behalten es sich die Verdingungs- und die Vergabestelle vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), in begründeten Ausnahmefällen mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung). Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 29.11.2017.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 201-413787 (2017-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Ehemalige Gemeinschaftszollanlage Ludwigsdorf An der Autobahn 10/15 in 02828 Görlitz/ OT Ludwigsdorf,
Los 2: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege im Bundesgerichtshof Karl-Heine-Str. 12 in 04229 Leipzig,
Los 3: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundesliegenschaft (Mietwohnungen) Geschwister-Scholl-Ring 10 a/b, 12 a/b in 98597 Breitungen,
Los 4: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege im Bundesbehördenzentrum „Am Steigerwald“ Drosselbergstr. 2 in 99097 Erfurt,
Los 5: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in drei Bundesliegenschaften (Wohnliegenschaften) in 09669 Frankenberg,
Los 6: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundespolizei Waldweg 22 in 02788 Hirschfelde,
Los 7: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in zwei Bundeszollverwaltungen von Zittau,
Los 8: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundesliegenschaft (Hauptzollamt) von Bautzen.
Los 1: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Ehemalige Gemeinschaftszollanlage Ludwigsdorf An der Autobahn 10/15 in 02828 Görlitz/ OT Ludwigsdorf,
Los 2: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege im Bundesgerichtshof Karl-Heine-Str. 12 in 04229 Leipzig,
Los 3: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundesliegenschaft (Mietwohnungen) Geschwister-Scholl-Ring 10 a/b, 12 a/b in 98597 Breitungen,
Los 4: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege im Bundesbehördenzentrum „Am Steigerwald“ Drosselbergstr. 2 in 99097 Erfurt,
Los 5: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in drei Bundesliegenschaften (Wohnliegenschaften) in 09669 Frankenberg,
Los 6: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundespolizei Waldweg 22 in 02788 Hirschfelde,
Los 7: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in zwei Bundeszollverwaltungen von Zittau,
Los 8: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundesliegenschaft (Hauptzollamt) von Bautzen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Ist in einer Preisposition keine Eintragung vorgenommen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behalten es sich die Verdingungs- und die Vergabestelle vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), in begründeten Ausnahmefällen mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung). Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 29.11.2017.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Ist in einer Preisposition keine Eintragung vorgenommen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behalten es sich die Verdingungs- und die Vergabestelle vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), in begründeten Ausnahmefällen mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung). Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 29.11.2017.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Ehemalige Gemeinschaftszollanlage Ludwigsdorf An der Autobahn 10/15 in 02828 Görlitz/ OT Ludwigsdorf,
Los 2: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege im Bundesgerichtshof Karl-Heine-Str. 12 in 04229 Leipzig,
Los 3: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundesliegenschaft (Mietwohnungen) Geschwister-Scholl-Ring 10 a/b, 12 a/b in 98597 Breitungen,
Los 4: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege im Bundesbehördenzentrum „Am Steigerwald“ Drosselbergstr. 2 in 99097 Erfurt,
Los 5: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in drei Bundesliegenschaften (Wohnliegenschaften) in 09669 Frankenberg,
Los 6: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in einer Bundespolizei Waldweg 22 in 02788 Hirschfelde,
Los 7: Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege in zwei Bundeszollverwaltungen von Zittau,
Durchführung von Grau- und Grünflächenpflege…
… in einer Ehemalige Gemeinschaftszollanlage Ludwigsdorf an der Autobahn 10/15 in 02828 Görlitz/ OT Ludwigsdorf
… im Bundesgerichtshof Karl-Heine-Str. 12 in 04229 Leipzig
… in einer Bundesliegenschaft (Mietwohnungen) Geschwister-Scholl-Ring 10 a/b, 12 a/b in 98597 Breitungen
… im Bundesbehördenzentrum „Am Steigerwald“ Drosselbergstr. 2 in 99097 Erfurt
… in drei Bundesliegenschaften (Wohnliegenschaften) in 09669 Frankenberg
… in einer Bundespolizei Waldweg 22 in 02788 Hirschfelde
… in zwei Bundeszollverwaltungen von Zittau
… in einer Bundesliegenschaft (Hauptzollamt) von Bautzen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
11 Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Sachsen und Thüringen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-23 📅
2018-01-24 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Ist in einer Preisposition keine Eintragung vorgenommen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behalten es sich die Verdingungs- und die Vergabestelle vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), in begründeten Ausnahmefällen mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung). Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 29.11.2017.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Ist in einer Preisposition keine Eintragung vorgenommen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behalten es sich die Verdingungs- und die Vergabestelle vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), in begründeten Ausnahmefällen mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung). Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 29.11.2017.