Lieferung und Montage von Rollregalanlagen und teilweise Abbau, Transport und Neuaufbau vorhandener Regalanlagen sowie Umbau/Umrüstung, je nach den Erfordernissen des einzelnen Amtsgerichtsstandortes. Jeder Amtsgerichtsstandort bildet ein Teillos. Die Ausschreibung teilt sich in folgende Lose auf: Los 1 – Amtsgericht Bad Urach Los 2 – Amtsgericht Künzelsau Los 3 – Amtsgericht Langenburg Los 4 – Amtsgericht Münsingen Los 5 – Amtsgericht Rottweil Los 6 – Amtsgericht Stuttgart Los 7 – Amtsgericht Tettnang Los 8 – Amtsgericht Wangen Los 9 – Amtsgericht Waiblingen Los 10 – Amtsgericht Bad Saulgau Los 11 – Amtsgericht Calw Los 12 – Amtsgericht Marbach Los 13 – Amtsgericht Nagold Los 14 – Amtsgericht Oberndorf Los 15 – Amtsgericht Spaichingen Los 16 – Amtsgericht Vaihingen/Enz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Regalanlagen
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage von Rollregalanlagen und teilweise Abbau, Transport und Neuaufbau vorhandener Regalanlagen sowie Umbau/Umrüstung, je nach den Erfordernissen des einzelnen Amtsgerichtsstandortes. Jeder Amtsgerichtsstandort bildet ein Teillos.
Die Ausschreibung teilt sich in folgende Lose auf:
Los 1 – Amtsgericht Bad Urach
Los 2 – Amtsgericht Künzelsau
Los 3 – Amtsgericht Langenburg
Los 4 – Amtsgericht Münsingen
Los 5 – Amtsgericht Rottweil
Los 6 – Amtsgericht Stuttgart
Los 7 – Amtsgericht Tettnang
Los 8 – Amtsgericht Wangen
Los 9 – Amtsgericht Waiblingen
Los 10 – Amtsgericht Bad Saulgau
Los 11 – Amtsgericht Calw
Los 12 – Amtsgericht Marbach
Los 13 – Amtsgericht Nagold
Los 14 – Amtsgericht Oberndorf
Los 15 – Amtsgericht Spaichingen
Los 16 – Amtsgericht Vaihingen/Enz.
Lieferung und Montage von Rollregalanlagen und teilweise Abbau, Transport und Neuaufbau vorhandener Regalanlagen sowie Umbau/Umrüstung, je nach den Erfordernissen des einzelnen Amtsgerichtsstandortes. Jeder Amtsgerichtsstandort bildet ein Teillos.
Die Ausschreibung teilt sich in folgende Lose auf:
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-05-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-12 📅
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
2017-09-01 📅
2017-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 091-179614
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Mindestens zwei Vertreter des öffentlichen Auftraggebers. Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage von Rollregalanlagen und teilweise Abbau, Transport und Neuaufbau vorhandener Regalanlagen sowie Umbau/Umrüstung, je nach den Erfordernissen des einzelnen Amtsgerichtsstandortes. Jeder Amtsgerichtsstandort bildet ein Teillos.
Die Ausschreibung teilt sich in folgende Lose auf:
Los 1 – Amtsgericht Bad Urach
Los 2 – Amtsgericht Künzelsau
Los 3 – Amtsgericht Langenburg
Los 4 – Amtsgericht Münsingen
Los 5 – Amtsgericht Rottweil
Los 6 – Amtsgericht Stuttgart
Los 7 – Amtsgericht Tettnang
Los 8 – Amtsgericht Wangen
Los 9 – Amtsgericht Waiblingen
Los 10 – Amtsgericht Bad Saulgau
Los 11 – Amtsgericht Calw
Los 12 – Amtsgericht Marbach
Los 13 – Amtsgericht Nagold
Los 14 – Amtsgericht Oberndorf
Los 15 – Amtsgericht Spaichingen
Los 16 – Amtsgericht Vaihingen/Enz.
Informationen über Lose:
Angeboten werden darf auf eine beliebige Anzahl an Losen (ein Los, mehrere Lose, alle Lose), vorbehaltlich des Eignungskriteriums „Mindestumsatz“ (siehe Ausschreibungsunterlagen „Besondere Angebotsbedingungen“). Gewertet wird jedes Los für sich, Preisnachlässe für den Fall einer zusammengefassten Vergabe werden nicht gewertet.
Angeboten werden darf auf eine beliebige Anzahl an Losen (ein Los, mehrere Lose, alle Lose), vorbehaltlich des Eignungskriteriums „Mindestumsatz“ (siehe Ausschreibungsunterlagen „Besondere Angebotsbedingungen“). Gewertet wird jedes Los für sich, Preisnachlässe für den Fall einer zusammengefassten Vergabe werden nicht gewertet.
Bezeichnung des Loses: Amtsgericht Bad Urach
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Es sollen dem Amtsgericht geeignete Regalanlagen für die im Zuge der Notariatsreform anfallenden, zu lagernden Aktenmengen zur Verfügung gestellt werden.
Die je Standort/Los unterschiedlichen Informationen und Anforderungen sind den standortspezifischen Unterlagen zu entnehmen. Siehe hierzu Ausschreibungsunterlagen, Leistungsbeschreibung:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen und ggf. Präqualifikation gem. Formblatt Komm EU (L) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung) bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Das Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt und beinhaltet hierzu folgende Erklärungen:
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen und ggf. Präqualifikation gem. Formblatt Komm EU (L) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung) bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Das Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt und beinhaltet hierzu folgende Erklärungen:
— Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren anhängig ist bzw. ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass der rechtskräftige Insolvenzplan auf Verlangen vorgelegt wird.
— Erklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
— Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft als Bewerber infrage stellt (z. B. wirksames Berufsverbot, wirksames vorläufiges Berufsverbot, wirksame Gewerbeuntersagung oder rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen im Formblatt im Einzelnen benannter strafrechtlicher Delikte) und der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag in das Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist.
— Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft als Bewerber infrage stellt (z. B. wirksames Berufsverbot, wirksames vorläufiges Berufsverbot, wirksame Gewerbeuntersagung oder rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen im Formblatt im Einzelnen benannter strafrechtlicher Delikte) und der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag in das Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist.
— Erklärung über die Eintragung des Bieters in das Berufsregister (Handelsregister, Gewerberegister, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes und über die Vorlage der Bestätigung über die Eintragung auf Verlangen der Vergabestelle für den Fall, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt.
— Erklärung über die Eintragung des Bieters in das Berufsregister (Handelsregister, Gewerberegister, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes und über die Vorlage der Bestätigung über die Eintragung auf Verlangen der Vergabestelle für den Fall, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt.
— Erklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und über die Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/die Bietergemeinschaft zuständigen Versicherungsträgers auf Verlangen der Vergabestelle für den Fall, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt.
— Erklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und über die Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/die Bietergemeinschaft zuständigen Versicherungsträgers auf Verlangen der Vergabestelle für den Fall, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt.
— Erklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe und er für den Fall, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt, auf Verlangen eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen wird.
— Erklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe und er für den Fall, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt, auf Verlangen eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen wird.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Komm EU (L) EigE auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Dies gilt auch, wenn der Bieter die Vergabe eines Teils der Leistung an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt (§ 36 VgV) und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und 46 auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Komm EU (L) EigE auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Dies gilt auch, wenn der Bieter die Vergabe eines Teils der Leistung an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt (§ 36 VgV) und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und 46 auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise/Anforderungen s. Ziff. VI.3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen und ggf. Präqualifikation gem. Formblatt Komm EU (L) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung) bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Das Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt und beinhaltet hierzu folgende Erklärungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen und ggf. Präqualifikation gem. Formblatt Komm EU (L) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung) bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Das Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt und beinhaltet hierzu folgende Erklärungen:
— Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen und die Erklärung, dass der Bieter für den Fall, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen und die Erklärung, dass der Bieter für den Fall, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen wird.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Komm EU (L) EigE auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Dies gilt auch, wenn der Bieter die Vergabe eines Teils der Leistung an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt (§ 36 VgV) und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und 46 auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Komm EU (L) EigE auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Dies gilt auch, wenn der Bieter die Vergabe eines Teils der Leistung an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt (§ 36 VgV) und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und 46 auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise/Anforderungen s. Ziff. VI.3.
Mindeststandards:
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren muss mindestens doppelt so hoch sein wie der Gesamtbetrag der Angebotssummen aller vom Bieter angebotenen Lose.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen und ggf. Präqualifikation gem. Formblatt Komm EU (L) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung) bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Das Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt und beinhaltet hierzu folgende Erklärungen:
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen und ggf. Präqualifikation gem. Formblatt Komm EU (L) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung) bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Das Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt und beinhaltet hierzu folgende Erklärungen:
— Erklärung zum jährlichen Mittel der Beschäftigten und Anzahl des Führungspersonals in den letzten drei Geschäftsjahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
— Erklärung, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Gefordert werden drei Referenzprojekte mit folgenden Angaben: Objekt; Auftraggeber; Art und Ort der ausgeführten Leistung; Ausführungszeit; Auftragswert; Ausführungszeitraum; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmen); stichwortartige Benennung der mit eigenem Betrieb ausgeführten Leistung einschl. Angabe der ausgeführten Mengen/Einheiten; Zahl der/des hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer und Leistungspersonals; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen, gerätespezifischen, zeitlichen und sonstigen Anforderungen; Ansprechpartner zur Bestätigung der Erklärung sowie die Erklärung des Bieters, für den Fall, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt, auf Verlangen zu den benannten Referenzen je eine Bestätigung des Auftraggebers über die auftragsgemäße Erbringung der Leistung vorzulegen. Eine vergleichbare Leistung liegt vor, wenn Regalanlagen bzw., je nach Los, Zubehör für die Regalanlagen für einen öffentlichen Auftraggeber mit einer Beauftragungssumme in Höhe von 50 % des aktuellen Angebots geliefert oder, falls in einem Los keine dieser Leistungen gefragt ist, bestehende Anlagen transportiert und neu aufgebaut wurden.
— Erklärung, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Gefordert werden drei Referenzprojekte mit folgenden Angaben: Objekt; Auftraggeber; Art und Ort der ausgeführten Leistung; Ausführungszeit; Auftragswert; Ausführungszeitraum; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmen); stichwortartige Benennung der mit eigenem Betrieb ausgeführten Leistung einschl. Angabe der ausgeführten Mengen/Einheiten; Zahl der/des hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer und Leistungspersonals; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen, gerätespezifischen, zeitlichen und sonstigen Anforderungen; Ansprechpartner zur Bestätigung der Erklärung sowie die Erklärung des Bieters, für den Fall, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt, auf Verlangen zu den benannten Referenzen je eine Bestätigung des Auftraggebers über die auftragsgemäße Erbringung der Leistung vorzulegen. Eine vergleichbare Leistung liegt vor, wenn Regalanlagen bzw., je nach Los, Zubehör für die Regalanlagen für einen öffentlichen Auftraggeber mit einer Beauftragungssumme in Höhe von 50 % des aktuellen Angebots geliefert oder, falls in einem Los keine dieser Leistungen gefragt ist, bestehende Anlagen transportiert und neu aufgebaut wurden.
— Der Bieter muss über eine Zertifizierung nach EN ISO 9001:2008 oder ISO 9001:2015 verfügen und auf Verlangen einen Nachweis hierüber vorlegen.
— Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Komm EU (L) EigE sowie die Referenzen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Dies gilt auch, wenn der Bieter die Vergabe eines Teils der Leistung an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt (§ 36 VgV) und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und 46 auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft.
— Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Komm EU (L) EigE sowie die Referenzen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Dies gilt auch, wenn der Bieter die Vergabe eines Teils der Leistung an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt (§ 36 VgV) und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und 46 auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise/Anforderungen s. Ziff. VI.3.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gewährleistung und Garantie:
Die Gewährleistung bemisst sich nach den gesetzliche Vorgaben. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer eine Garantie für die störungsfreie Funktion der gelieferten Teile, beginnend mit dem Abnahmezeitpunkt über die Dauer von 5 Jahren. Während dieses Zeitraums auftretende, vom Auftraggeber nicht zu vertretende Funktionsmängel sind durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber kostenlos zu beheben.
Die Gewährleistung bemisst sich nach den gesetzliche Vorgaben. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer eine Garantie für die störungsfreie Funktion der gelieferten Teile, beginnend mit dem Abnahmezeitpunkt über die Dauer von 5 Jahren. Während dieses Zeitraums auftretende, vom Auftraggeber nicht zu vertretende Funktionsmängel sind durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber kostenlos zu beheben.
Eine Reaktion im Gewährleistungs-, als auch im Garantiefall, also beispielsweise die Bestellung eines Ersatzteiles, Begutachtung vor Ort durch einen Techniker oder eine sonstige Einleitung der Behebung des vertragswidrigen Zustandes muss durch den Auftragnehmer auf die entsprechende Meldung des Nutzers hin innerhalb eines Werktages erfolgen.
Eine Reaktion im Gewährleistungs-, als auch im Garantiefall, also beispielsweise die Bestellung eines Ersatzteiles, Begutachtung vor Ort durch einen Techniker oder eine sonstige Einleitung der Behebung des vertragswidrigen Zustandes muss durch den Auftragnehmer auf die entsprechende Meldung des Nutzers hin innerhalb eines Werktages erfolgen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Oberlandesgericht Stuttgart
— Verwaltungsabteilung -
Vergabestelle
Olgastraße 2
70182 Stuttgart.
Zusätzliche Informationen:
Mindestens zwei Vertreter des öffentlichen Auftraggebers. Bieter sind nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Absoulut unterbringbare Aktenmenge: Netto-Aktenmenge in laufenden Metern, die in den angebotenen Regalen untergebracht werden kann
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis je laufendem Meter unterbringbarer Netto-Aktenmenge
Gewichtung des Preises: 20
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Dokumente URL: https://pkm.conclude.com/olgs-rollregale🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Drees & Sommer GmbH
Postanschrift: Untere Waldplätze 37, 1.OG
Postleitzahl: 70569
Kontaktperson: Carolin Weinschenk
E-Mail: carolin.weinschenk@ds-con.com📧
Land: Stuttgart
🏙️
Internetadresse: http://www.dreso.com/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberlandesgericht Stuttgart, Verwaltungsabteilung, Vergabestelle III 15 oder III 14
Kontaktperson: Verwaltungsabteilung, Vergabestelle III 15 oder III 14
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Bieterplattform
Die Ausschreibungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform PKM zum Download bereit (siehe I.3 der Bekanntmachung). Für den Einsatz von PKM benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein.
Die Ausschreibungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform PKM zum Download bereit (siehe I.3 der Bekanntmachung). Für den Einsatz von PKM benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Angebotsunterlagen nicht zurück gesandt werden.
2) Weitere, mit Angebotsabgabe einzureichende Angaben u. Unterlagen
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die in den Vergabeunterlagen benannten weiteren Unterlagen und Nachweise einzureichen, insbesondere:
— eine detaillierte Übersicht über das Gesamtprogramm (z. B. Beschriftungsetiketten und weiteres Zubehör).
— folgende Plan- und Produktunterlagen in Papierform und digital auf einem Datenträger (Disc, USB-Stick o. ä.) im PDF- und wenn möglich dwg-Format:
— – Darstellungen der geplanten Regalaufstellung (mit Höhenangaben) in den mit der Ausschreibung zur Verfügung gestellten Plänen.
— – Detailangaben zur Schienenverlegung mit den entsprechenden Lastangaben (Flächenlasten und Punktlasten). Auch diese Unterlagen sind digital zur Verfügung zu stellen.
— – Berechnung der Netto-Aktenmengen in laufenden Metern, die je Raum und insgesamt für ein Amtsgericht in den geplanten Regalanlagen untergebracht werden können, aufgeschlüsselt nach liegender, stehender und hängender Lagerung.
— – Angabe des frühestmöglichen Liefer- und Fertigstellungstermins je Standort/Los.
— – Angaben über die voraussichtliche Montagedauer je Standort/Los.
3) Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV)
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, muss er bei Angebotsabgabe eine Erklärung des anderen Unternehmens vorlegen, dass es dem Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bieter haftet. Unternehmen, die die geforderten Eignungskriterien nicht erfüllen und/oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB und/oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, muss der Bieter ersetzen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, muss er bei Angebotsabgabe eine Erklärung des anderen Unternehmens vorlegen, dass es dem Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bieter haftet. Unternehmen, die die geforderten Eignungskriterien nicht erfüllen und/oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB und/oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, muss der Bieter ersetzen.
Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen sind bei Angebotsabgabe anzugeben:
— Name des Unternehmens, das Teilleistungen ausführt, sowie
— nach Art und Umfang die von diesen jeweils auszuführenden Teilleistungen.
Das Vorstehende gilt auch, wenn der Bieter die Vergabe eines Teils d. Leistung an einen Dritten im Wege d. Unterauftragsvergabe beabsichtigt (§ 36 VgV) und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gem. §§ 45, 46 auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft
Das Vorstehende gilt auch, wenn der Bieter die Vergabe eines Teils d. Leistung an einen Dritten im Wege d. Unterauftragsvergabe beabsichtigt (§ 36 VgV) und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gem. §§ 45, 46 auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft
4) Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung bei Angebotsabgabe abzugeben mit folgenden Erklärungen:
Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung bei Angebotsabgabe abzugeben mit folgenden Erklärungen:
— Erklärung über die Bildung einer Arge im Auftragsfall
— Benennung des bevollmächtigten Vertreters mit postalischer und elektronischer Adresse und Erklärung, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen
— Benennung des bevollmächtigten Vertreters mit postalischer und elektronischer Adresse und Erklärung, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen
— Haftung der Mitglieder als Gesamtschuldner.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 091-179614 (2017-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage von Rollregalanlagen und teilweise Abbau, Transport und Neuaufbau vorhandener Regalanlagen sowie Umbau/Umrüstung, je nach den Erfordernissen des einzelnen Amtsgerichtsstandortes.
Jeder Amtsgerichtsstandort bildet ein Teillos.
Die Ausschreibung teilt sich in folgende Lose auf:
Los 1 – Amtsgericht Bad Urach;
Los 2 – Amtsgericht Künzelsau;
Los 3 – Amtsgericht Langenburg;
Los 4 – Amtsgericht Münsingen;
Los 5 – Amtsgericht Rottweil;
Los 6 – Amtsgericht Stuttgart;
Los 7 – Amtsgericht Tettnang;
Los 8 – Amtsgericht Wangen;
Los 9 – Amtsgericht Waiblingen;
Los 10 – Amtsgericht Bad Saulgau;
Los 11 – Amtsgericht Calw;
Los 12 – Amtsgericht Marbach;
Los 13 – Amtsgericht Nagold;
Los 14 – Amtsgericht Oberndorf;
Los 15 – Amtsgericht Spaichingen;
Los 16 – Amtsgericht Vaihingen/Enz.
Lieferung und Montage von Rollregalanlagen und teilweise Abbau, Transport und Neuaufbau vorhandener Regalanlagen sowie Umbau/Umrüstung, je nach den Erfordernissen des einzelnen Amtsgerichtsstandortes.
Jeder Amtsgerichtsstandort bildet ein Teillos.
Die Ausschreibung teilt sich in folgende Lose auf:
Los 1 – Amtsgericht Bad Urach;
Los 2 – Amtsgericht Künzelsau;
Los 3 – Amtsgericht Langenburg;
Los 4 – Amtsgericht Münsingen;
Los 5 – Amtsgericht Rottweil;
Los 6 – Amtsgericht Stuttgart;
Los 7 – Amtsgericht Tettnang;
Los 8 – Amtsgericht Wangen;
Los 9 – Amtsgericht Waiblingen;
Los 10 – Amtsgericht Bad Saulgau;
Los 11 – Amtsgericht Calw;
Los 12 – Amtsgericht Marbach;
Los 13 – Amtsgericht Nagold;
Los 14 – Amtsgericht Oberndorf;
Los 15 – Amtsgericht Spaichingen;
Los 16 – Amtsgericht Vaihingen/Enz.
Gesamtwert des Auftrags: 335 542 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Lieferung und Montage von Rollregalanlagen und teilweise Abbau, Transport und Neuaufbau vorhandener Regalanlagen sowie Umbau/Umrüstung, je nach den Erfordernissen des einzelnen Amtsgerichtsstandortes.
Jeder Amtsgerichtsstandort bildet ein Teillos.
Los 1 – Amtsgericht Bad Urach;
Los 2 – Amtsgericht Künzelsau;
Los 3 – Amtsgericht Langenburg;
Los 4 – Amtsgericht Münsingen;
Los 5 – Amtsgericht Rottweil;
Los 6 – Amtsgericht Stuttgart;
Los 7 – Amtsgericht Tettnang;
Los 8 – Amtsgericht Wangen;
Los 9 – Amtsgericht Waiblingen;
Los 10 – Amtsgericht Bad Saulgau;
Los 11 – Amtsgericht Calw;
Los 12 – Amtsgericht Marbach;
Los 13 – Amtsgericht Nagold;
Los 14 – Amtsgericht Oberndorf;
Los 15 – Amtsgericht Spaichingen;
Die je Standort/Los unterschiedlichen Informationen und Anforderungen sind den standortspezifischen Unterlagen zu entnehmen. Siehe hierzu Ausschreibungsunterlagen, Leistungsbeschreibung.
Es sollen dem Amtsgericht geeignete Regalanlagen für die im Zuge der Notariatsreform anfallenden, zu
lagernden Aktenmengen zur Verfügung gestellt werden.
Die je Standort/Los unterschiedlichen Informationen und Anforderungen sind den standortspezifischen
Unterlagen zu entnehmen. Siehe hierzu Ausschreibungsunterlagen, Leistungsbeschreibung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt
wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).