Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach §§ 130a Abs. 8, 130c Abs. 1 SGB V zu dem Wirkstoff Vedolizumab zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Kassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.7.2017. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2019, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Bei Patentablauf vor dem 30.6.2019 endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach §§ 130a Abs. 8, 130c Abs. 1 SGB V zu dem Wirkstoff Vedolizumab zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Kassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.7.2017. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2019, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Bei Patentablauf vor dem 30.6.2019 endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs.
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach §§ 130a Abs. 8, 130c Abs. 1 SGB V zu dem Wirkstoff Vedolizumab zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Kassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.7.2017. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2019, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Bei Patentablauf vor dem 30.6.2019 endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe🌏
E-Mail: openhouse-biologika@tk.de📧
URL der Dokumente: http://www.tk.de/vergabe🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-05-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-23 📅
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 098-193329
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt.
Fragen zum Verfahren oder zu den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln. Dabei ist die Verfahrensbezeichnung „Open-House-Biologika 2017-03“ zu Zuordnungszwecken im Betreff anzugeben.
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden allen pharmazeutischen Unternehmern i.S.v. Ziffer II.2.4) und III.1.1) zur Verfügung gestellt.
Hinweis zu Ziffer II.2.7): Bei der genannten Laufzeit des Vertrages handelt es sich um die Maximallaufzeit. Bei Patentablauf vor dem 30.6.2019 endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs(vgl. auch Ziffer II.1.4)).
Hinweis zu Ziffer IV.2.7): Ein Beitritt zu diesem Open-House-Biologika-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Meldung zur Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats nur gewährleistet werden kann, wenn die schriftlichen Vertragsunterlagen vollständig und unterschrieben bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats der TK vorliegen. Es gilt das Datum des Posteingangs bei der TK (vgl. Teilnahme- und Vertragsunterlagen).
Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt.
Fragen zum Verfahren oder zu den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln. Dabei ist die Verfahrensbezeichnung „Open-House-Biologika 2017-03“ zu Zuordnungszwecken im Betreff anzugeben.
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden allen pharmazeutischen Unternehmern i.S.v. Ziffer II.2.4) und III.1.1) zur Verfügung gestellt.
Hinweis zu Ziffer II.2.7): Bei der genannten Laufzeit des Vertrages handelt es sich um die Maximallaufzeit. Bei Patentablauf vor dem 30.6.2019 endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs(vgl. auch Ziffer II.1.4)).
Hinweis zu Ziffer IV.2.7): Ein Beitritt zu diesem Open-House-Biologika-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Meldung zur Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats nur gewährleistet werden kann, wenn die schriftlichen Vertragsunterlagen vollständig und unterschrieben bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats der TK vorliegen. Es gilt das Datum des Posteingangs bei der TK (vgl. Teilnahme- und Vertragsunterlagen).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die beteiligten Kassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach §§ 130a Abs. 8, 130c Abs. 1 SGB V zu dem Wirkstoff Vedolizumab zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens der beteiligten Kassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Kassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.7.2017. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2019, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Bei Patentablauf vor dem 30.6.2019 endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs.
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Kassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.7.2017. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2019, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Bei Patentablauf vor dem 30.6.2019 endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Biologika-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Aufgrund des Bestehens von gewerblichen Schutzrechten im Hinblick auf den vertragsgegenständlichen Wirkstoff werden die Teilnahme- und Vertragsunterlagen nur solchen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff anbieten/inverkehrbringen bzw. glaubhaft machen, Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Biologika-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Aufgrund des Bestehens von gewerblichen Schutzrechten im Hinblick auf den vertragsgegenständlichen Wirkstoff werden die Teilnahme- und Vertragsunterlagen nur solchen pharmazeutischen Unternehmern zur Verfügung gestellt, die Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff anbieten/inverkehrbringen bzw. glaubhaft machen, Arzneimittel zu dem verfahrensgegenständlichen Wirkstoff innerhalb der Vertragslaufzeit anbieten/inverkehrbringen zu wollen.
Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag (Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen) erfüllen und dies durch ihre Unterschrift bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breitangelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1)) und die Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breitangelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1)) und die Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß §§ 130a Abs. 8 Satz 1, 130c Abs. 1 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
Gemäß §§ 130a Abs. 8 Satz 1, 130c Abs. 1 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK-Gesundheit
Postanschrift: Nagelsweg 27 – 31
Postleitzahl: 20097
Land: Hamburg
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK classic
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Sachsen
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Niedersachsen
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: VIACTIV Krankenkasse
Postanschrift: Universitätsstraße 43
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44789
Land: Nordrhein-Westfalen
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: pronova BKK
Postanschrift: Brunckstraße 47
Postort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67069
Land: Rheinland-Pfalz
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK – Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86 – 90
Postleitzahl: 22041
Kontakt
Internetadresse: www.tk.de/vergabe🌏
: www.dak.de🌏
: www.ikk-classic.de🌏
: www.kkh.de🌏
: www.viactiv.de🌏
: www.pronovabkk.de🌏
: www.hek.de🌏
Dokumente URL: http://www.tk.de/vergabe🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt.
Fragen zum Verfahren oder zu den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln. Dabei ist die Verfahrensbezeichnung „Open-House-Biologika 2017-03“ zu Zuordnungszwecken im Betreff anzugeben.
Fragen zum Verfahren oder zu den Teilnahme- und Vertragsunterlagen sind über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln. Dabei ist die Verfahrensbezeichnung „Open-House-Biologika 2017-03“ zu Zuordnungszwecken im Betreff anzugeben.
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden allen pharmazeutischen Unternehmern i.S.v. Ziffer II.2.4) und III.1.1) zur Verfügung gestellt.
Hinweis zu Ziffer II.2.7): Bei der genannten Laufzeit des Vertrages handelt es sich um die Maximallaufzeit. Bei Patentablauf vor dem 30.6.2019 endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des Monats des Patentablaufs(vgl. auch Ziffer II.1.4)).
Hinweis zu Ziffer IV.2.7): Ein Beitritt zu diesem Open-House-Biologika-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Meldung zur Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats nur gewährleistet werden kann, wenn die schriftlichen Vertragsunterlagen vollständig und unterschrieben bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats der TK vorliegen. Es gilt das Datum des Posteingangs bei der TK (vgl. Teilnahme- und Vertragsunterlagen).
Hinweis zu Ziffer IV.2.7): Ein Beitritt zu diesem Open-House-Biologika-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Meldung zur Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats nur gewährleistet werden kann, wenn die schriftlichen Vertragsunterlagen vollständig und unterschrieben bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats der TK vorliegen. Es gilt das Datum des Posteingangs bei der TK (vgl. Teilnahme- und Vertragsunterlagen).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 098-193329 (2017-05-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Vertragsbeginn: 1.7.2017.
Hinweis: Das unter Ziffer V.2.1) benannte Datum bezeichnet den Stand bis zu dem die unter Ziffer V.2.2) benannte Anzahl der Angebote eingegangen ist.
Hinweis zu Ziffer II.1.7) und V.2.4): Die geschätzte Gesamtgrößenordnung des Auftrags / der Aufträge ergibt sich aus den Angaben in den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes nicht verpflichtend vorgegeben ist. Im Übrigen wird nochmals auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2017/S 098-193329 vom 23.5.2017 verwiesen.
Hinweis: Das unter Ziffer V.2.1) benannte Datum bezeichnet den Stand bis zu dem die unter Ziffer V.2.2) benannte Anzahl der Angebote eingegangen ist.
Hinweis zu Ziffer II.1.7) und V.2.4): Die geschätzte Gesamtgrößenordnung des Auftrags / der Aufträge ergibt sich aus den Angaben in den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes nicht verpflichtend vorgegeben ist. Im Übrigen wird nochmals auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2017/S 098-193329 vom 23.5.2017 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-15 📅
Referenz
Vertragsbeginn: 1.7.2017.
Hinweis: Das unter Ziffer V.2.1) benannte Datum bezeichnet den Stand bis zu dem die unter Ziffer V.2.2) benannte Anzahl der Angebote eingegangen ist.
Hinweis zu Ziffer II.1.7) und V.2.4): Die geschätzte Gesamtgrößenordnung des Auftrags / der Aufträge ergibt sich aus den Angaben in den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes nicht verpflichtend vorgegeben ist. Im Übrigen wird nochmals auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2017/S 098-193329 vom 23.5.2017 verwiesen.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes nicht verpflichtend vorgegeben ist. Im Übrigen wird nochmals auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2017/S 098-193329 vom 23.5.2017 verwiesen.