Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in Abschnitt II.2 jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens mit dem 15.4.2017. Der Vertrag endet spätestens am 30.4.2019, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Zytostatika Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-27.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“„Open-House-Zytostatika-Rabattverträge 2017-01“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit.”
Titel
„Open-House-Zytostatika-Rabattverträge 2017-01“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit.
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Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in...”
Kurze Beschreibung
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in Abschnitt II.2 jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der beteiligten Krankenkassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.
Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens mit dem 15.4.2017. Der Vertrag endet spätestens am 30.4.2019, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Zytostatika Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 064-119913
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Ende:
Alter Wert
Datum: 2019-04-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2017-08-31 📅
Zeit: 23:59
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2019-04-30 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2017-08-31 📅
Zeit: 23:59
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2019-04-30 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2017-08-31 📅
Zeit: 23:59
Andere zusätzliche Informationen
“Das Verfahren wird zum 31.8.2017 beendet. Alle im Rahmen des Verfahrens abgeschlossenen Verträge wurden zum 31.8.2017 gekündigt.”
Quelle: OJS 2017/S 140-287626 (2017-07-21)