Kurze Beschreibung
Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8a SGB V für die KV-Region Hessen über die genannten Wirkstoffe bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Zytostatika-Verfahrens der beteiligten Kassen:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die beteiligten Kassen sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.1.2018. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2019, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Relevant für die Zuordnung zur KV-Region Hessen ist der Standort der abrechnenden Apotheke.