Pacht und Betrieb eines noch zu errichtenden flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes und Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet mit Breitbanddiensten
Der Eigenbetrieb des Landkreises Celle „Breitbandausbau“ beabsichtigt, ein flächendeckendes NGA-Netz in den unterversorgten Gebieten zu realisieren.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer ein passives Leerrohr- und Glasfasernetz (NGA-Breitbandnetz) zu verpachten. Dieses soll anschließend von dem Auftragnehmer betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden.
Das geplante Auftragsgebiet umfasst Teilgebiete der folgenden im Landkreis Celle gelegenen Städte, Samtgemeinden inkl. Mitgliedsgemeinden, Gemeinden und Gemeindefreie Bezirke: Stadt Bergen, Stadt Celle, Samtgemeinde Lachendorf inkl. aller Mitgliedsgemeinden, Samtgemeinde Flotwedel inkl. aller Mitgliedsgemeinden, Samtgemeinde Wathlingen inkl. aller Mitgliedsgemeinden, Gemeinde Hambühren, Gemeinde Südheide, Gemeinde Wietze, Gemeinde Winsen (Aller), Gemeinde Eschede,
Gemeinde Faßberg, Gemeindefreier Bezirk Lohheide.
Unterversorgte Haushalte in dem Ausbaugebiet gemäß
Vorgabe der NGA-Rahmenregelung: ca. 13 094.
Die Netzkonzeption als auch der Materialeinsatz wird sich an den Vorgaben der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung orientieren.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
Des Weiteren beabsichtigt der Auftraggeber für den Auftragsgegenstand und den späteren Netzausbau sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes Niedersachsen in Anspruch zu nehmen. Die Förderung durch den Bund erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 – RL Breitbandausbau NI).
Der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den Landkreis Celle vom 06.09.2016 sowie der Änderungsbescheid zu diesem Zuwendungsbescheid vom 08.05.2017 mit den Nebenbestimmungen, insbesondere die GIS-Nebenbestimmungen in der Version 3.0 vom 04.07.2016, das einheitliche Materialkonzept 4.1 vom 9.4.2016 sowie die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus vom 12.4.2016, sind zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2017-05-18
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Auftragsbekanntmachung
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2018-02-09
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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