Planung, Bau und Betrieb eines passiven Breitbandnetzes einschließlich der Bereitstellung von Diensten im Gebiet des Landkreises Hameln-Pyrmont

Landkreis Hameln-Pyrmont

Der Landkreis Hameln-Pyrmont beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der im Landkreis befindlichen Gemeinden mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation zu realisieren. Gegenstand des Auftrages sind die Planung und der Bau sowie der anschließende Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie die Versorgung der Gebiete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-25 Auftragsbekanntmachung
2019-08-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lokales Netz
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Hameln-Pyrmont beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der im Landkreis befindlichen Gemeinden mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation zu realisieren. Gegenstand des Auftrages sind die Planung und der Bau sowie der anschließende Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie die Versorgung der Gebiete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lokales Netz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hameln-Pyrmont 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Hameln-Pyrmont
Postanschrift: Süntelstraße 9
Postleitzahl: 31785
Postort: Hameln
Kontakt
Internetadresse: http://www.hameln-pyrmont.de 🌏
E-Mail: jurifriedrich.vonkauffmanns@hameln-pyrmont.de 📧
Telefon: +49 515190369308 📞
URL der Dokumente: https://www.hameln-pyrmont.de/Wir-f%C3%BCr-Sie/Aktuelles/Ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-25 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 165-340056
ABl. S-Ausgabe: 165

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Beschaffung ist, in den betroffenen Gebieten flächendeckend eine hochleistungsfähige Breitband-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen zu realisieren. Das Vergabeverfahren zielt darauf ab, einen Generalunternehmer zu finden, der das Breitbandnetz plant, baut und anschließend an den Landkreis übereignet, der es dem Netzbetreiber sodann zwecks Ausstattung mit aktiven Komponenten und Inbetriebnahme verpachtet.
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Dauer: 240 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Maximale Verlängerung: 5 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Städte, Gemeinden und gemeindefreie Bezirke des Landkreises Hameln-Pyrmont.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Nachweis der Meldung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft / Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses des Unternehmens für das Jahr 2016, falls dessen Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; sofern für das Jahr 2016 noch kein handelsrechtlicher Jahresabschluss vorliegt, ist der Jahresabschluss für das Jahr 2015 vorzulegen,
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— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen für die Planung, den Bau und den Betrieb von NGA-Netzen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit Bestehen des Unternehmens.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung (Netzplanung, Netzbetrieb und/oder Diensteangebot); sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens,
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— Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung für Netzplanung und Netzbetrieb,
— Vorlage der Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Flächendeckung der angebotenen Breitbanderschließung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Höhe der angebotenen Mindest-Übertragungsraten
Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit der angebotenen netztechnischen Lösung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsfähigkeit der angebotenen anschlusstechnischen Lösung
Prei-Leistungsverhältnis der angebotenen Endkunden-Produkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 180 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Endkundenservice
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vermarktungskonzept, Marketingmaßnahmen und Marketingbudget
Zeitige Fertigstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 150 Punkte
Kostenkriterium: Höhe des angebotenen Pachtzinses für das passive Breitbandnetz
Gewichtung der Kosten: 250 Punkte
Kostenkriterium: Garantierte Höchstpreise für Einzelgewerke bei den Bauleistungen
Gewichtung der Kosten: 100 Punkte
Kostenkriterium: Zusätzlicher variabler Pachtzins bei Endkundeneinnahmen von mehr als 500 EUR
Gewichtung der Kosten: 50 Punkte

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Juri Friedrich von Kauffmanns
Internetadresse: www.hameln-pyrmont.de 🌏
Dokumente URL: https://www.hameln-pyrmont.de/Wir-f%C3%BCr-Sie/Aktuelles/Ausschreibungen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Melz Gercke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Ständehausstr. 10/11
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: RAin Meike Hütter
Telefon: +49 5118561490 📞
E-Mail: m.huetter@melzgercke.de 📧
Fax: +49 51185614922 📠
Land: Hannover 🏙️
Internetadresse: www.melzgercke.de 🌏
Kontaktperson: Meike Hütter
Internetadresse: https://www.melzgercke.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4134151336 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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§ 162 GWB – Verfahrensbeteiligte, Beiladung
Verfahrensbeteiligte sind der Antragsteller, der Auftraggeber und die Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung schwerwiegend berührt werden und die deswegen von der Vergabekammer beigeladen worden sind. Die Entscheidung über die Beiladung ist unanfechtbar.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 165-340056 (2017-08-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 74 815 831 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: jurifriedrich.vonkauffmanns@hameln-pyrmont.de 📧
Telefon: +49 51519039308 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 170-415891
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 165-340056
ABl. S-Ausgabe: 170

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Städte, Gemeinden und gemeindefreie Bezirke des Landkreises Hameln-Pyrmont

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis-Leistungsverhältnis der angebotenen Endkunden-Produkte
Kostenkriterium (Name): Höhe des angebotenen Pachtzinses für das passive Breitbandnetz
Kostenkriterium (Gewichtung): 250 Punkte
Kostenkriterium (Name): Garantierte Höchstpreise für Einzelgewerke bei den Bauleistungen
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 Punkte
Kostenkriterium (Name): Zusätzlicher variabler Pachtzins bei Endkundeneinnahmen von mehr als 500 EUR pro Hausanschluss und Monat
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 Punkte

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-23 📅
Name: htp GmbH
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Region Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 74 815 831 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
Mehr anzeigen
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
§ 162 GWB – Verfahrensbeteiligte, Beiladung:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Quelle: OJS 2019/S 170-415891 (2019-08-30)