Projekt: Speisenversorgung KK-Bottrop

e.log Einkaufs- und Logistik GmbH

Speisenversorgung (Mittagsessen) für das Knappschaftsklinikum Bottrop. Der Vertrag wird für die Dauer von 36 Monaten, beginnend mit dem 1.12.2017 geschlossen. Der Vertrag kann dabei jeweils zweimalig einvernehmlich um 12 Monate verlängert werden. Die Bewerbungen von Bietergemeinschaften werden nicht berücksichtigt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Krankenhausmahlzeiten
Referenznummer: 2017DKU000005
Kurze Beschreibung:
Speisenversorgung (Mittagsessen) für das Knappschaftsklinikum Bottrop. Der Vertrag wird für die Dauer von 36 Monaten, beginnend mit dem 1.12.2017 geschlossen. Der Vertrag kann dabei jeweils zweimalig einvernehmlich um 12 Monate verlängert werden. Die Bewerbungen von Bietergemeinschaften werden nicht berücksichtigt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Krankenhausmahlzeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Krankenhausmahlzeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Münster 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: e.log Einkaufs- und Logistik GmbH
Postanschrift: Am Knappschaftskrankenhaus 1
Postleitzahl: 44309
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.e-log-gmbh.de 🌏
E-Mail: info@e-log-gmbh.de 📧
Telefon: +49 2319222161 📞
Fax: +49 2319222169 📠
URL der Dokumente: https://bieter.evergabe.e-log-gmbh.de/evergabe.portal/ 🌏
URL der Teilnahme: https://bieter.evergabe.e-log-gmbh.de/evergabe.portal/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-18 📅
Datum des Beginns: 2017-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 135-276877
ABl. S-Ausgabe: 135

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Verlängerungen können zweimalig und einvernehmlich über die Dauer von jeweils 12 Kalendermonaten getroffen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 46242 Bottrop.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Handelsregisterauszug (soll nicht älter als 6 Monate sein) bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im
Berufs- oder Handelsregister (soll nicht älter als 6 Monate sein),
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Versicherungsschutz, Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden: 2 000 000 EUR oder Erklärung des Bewerbers und einer Versicherungsgesellschaft die genannte Versicherung im Auftragsfall abzuschließen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von mindestens 3 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zur ausgeschriebenen Leistung inkl. Kontaktpersonen und Projektbeschreibung. Erbringung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung wie berufliche Qualifikation und Weiterbildung. Darstellung eines Ausfallkonzeptes, Eigenerklärung der Leistungsfähigkeit unter Wahrnehmung einer Objektbegehung des Leistungsortes.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Dienstleister erklärt seine Leistungsfähigkeit durch:
1. Darstellung der Qualitätssicherung der zu erbringenden Dienstleistung – Gewichtung 20 %,
2. Darstellung der Vielfältigkeit der angebotenen Dienstleistung – Gewichtung 80 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-09-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kuethe, Dietrich
Dokumente URL: https://bieter.evergabe.e-log-gmbh.de/evergabe.portal/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2017/S 135-276877 (2017-07-13)