Die Rahmenvereinbarung (RV) für die „Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten für komplexe IT-Verfahren und IT-Infrastrukturen“ umfasst ausschließlich Leistungen im Bereich der Erstellung von Sicherheitskonzepten für diverse Sicherheitsdomänen nach dem in Berlin geltenden Sicherheitsdomänenmodell (weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen) für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin bzw. für seine Kunden.
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Leistungen:
1. Erstellung der behördlichen Sicherheitskonzepte*, die der Absicherung von Standorten einzelner Behörden dienen.
2. Erstellung der verfahrensspezifischen Sicherheitskonzepte*, die die Datenverarbeitung innerhalb der IT-Verfahren und die verfahrensbezogenen IT Infrastrukturen absichern.
3. Erstellung der IT-Sicherheitskonzepte zur Absicherung der zentral betriebenen IT Infrastrukturen und IT-Dienste*.
(* vgl. Definition der Konzepte in den Vergabeunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Jörg Krüger
Telefon: +49 3090222-5140📞
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de📧
Fax: +49 309028-3055 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten für komplexe IT-Verfahren und IT-Infrastrukturen
07/2017”
Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitsberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Rahmenvereinbarung (RV) für die „Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten für komplexe IT-Verfahren und IT-Infrastrukturen“ umfasst ausschließlich...”
Kurze Beschreibung
Die Rahmenvereinbarung (RV) für die „Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten für komplexe IT-Verfahren und IT-Infrastrukturen“ umfasst ausschließlich Leistungen im Bereich der Erstellung von Sicherheitskonzepten für diverse Sicherheitsdomänen nach dem in Berlin geltenden Sicherheitsdomänenmodell (weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen) für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin bzw. für seine Kunden.
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Leistungen:
1) Erstellung der behördlichen Sicherheitskonzepte, die der Absicherung von Standorten einzelner Behörden dienen;
2) Erstellung der verfahrensspezifischen Sicherheitskonzepte, die die Datenverarbeitung innerhalb der IT-Verfahren und die verfahrensbezogenen IT Infrastrukturen absichern;
3) Erstellung der IT-Sicherheitskonzepte zur Absicherung der zentral betriebenen IT Infrastrukturen und IT-Dienste.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 750 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Leistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale Dienstleister für die Berliner Verwaltung und deren Einrichtungen. Es unterstützt seine...”
Beschreibung der Beschaffung
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale Dienstleister für die Berliner Verwaltung und deren Einrichtungen. Es unterstützt seine Kunden beim Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik und stellt dafür umfassende IT-Dienstleistungen bereit. Durch das ITDZ Berlin werden im Berliner Landesnetz zentrale und dezentrale Netze betrieben. Die Sicherheit der Netze mit ihren aktiven Komponenten sowie die Installation und der Betrieb der VPN- und Sicherheitsgateways gehören zu dem Kerngeschäft. Die Aufgaben der Netzsicherheit werden um den sicheren Betrieb der IT-Verfahren der Berliner Behörden erweitert. Der Schwerpunkt liegt bei der Sicherheit der im hochsicheren Data Center (HSDC) zentral betriebenen Serversysteme, der komplexen IT-Verfahren und -Dienste. Das Ziel ist es, die dort gespeicherten Daten maximal zu schützen.
Die Rahmenvereinbarung (RV) für die „Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten für komplexe IT-Verfahren und IT-Infrastrukturen“ umfasst ausschließlich Leistungen im Bereich der Erstellung von Sicherheitskonzepten für diverse Sicherheitsdomänen nach dem in Berlin geltenden Sicherheitsdomänenmodell (weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen) für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin bzw. für seine Kunden.
Kunden des ITDZ Berlin sind Stellen des Landes Berlin inklusive Bildungseinrichtungen und Dritte. Stellen des Landes Berlin sind der unmittelbare Landesdienst mit der Hauptverwaltung und den Bezirksverwaltungen, den Gerichten, die Verwaltung des Abgeordnetenhauses, der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Rechnungshof, der Verfassungsgerichtshof, die mittelbare Landesverwaltung mit seinen landesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen in privatwirtschaftlicher Rechtsform mit unmittelbarer Beteiligung des Landes Berlin. Dritte sind Auftraggeber des ITDZ Berlin, die über Vergabeverfahren Leistungen des ITDZ Berlin und seiner Unterauftragnehmer in Anspruch nehmen.
Die Erbringung der genannten Leistung erfolgt jeweils nach der Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie basiert stets auf den aktuellen BSI-Standards 100-1 bis 100-3 bzw. auf den nach der Modernisierung des IT-Grundschutzes neuen BSI Standards. Ausnahme können quantitative Risikoanalysen bilden, die nach der Methodik des BSI Sicherheitshandbuches durchgeführt werden.
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Leistungen:
1) Erstellung der behördlichen Sicherheitskonzepte, die der Absicherung von Standorten einzelner Behörden dienen;
2) Erstellung der verfahrensspezifischen Sicherheitskonzepte, die die Datenverarbeitung innerhalb der IT-Verfahren und die verfahrensbezogenen IT Infrastrukturen absichern;
3) Erstellung der IT-Sicherheitskonzepte zur Absicherung der zentral betriebenen IT Infrastrukturen und IT-Dienste.
Alle beschriebenen Leistungen werden auf Grundlage der BSI-Vorgehensweise und unter Berücksichtigung der für Berliner Behörden geltenden Sicherheitsvorschriften und -standards, sowie den Vorgaben der jeweils gültigen IKT-Architektur des Landes Berlin erbracht.
Entsprechend der dargestellten Leistung benötigt das ITDZ Berlin die Unterstützung mit folgenden Anforderungsprofilen durch den zukünftigen Auftragnehmer:
— Sicherheitsanalytiker und,
— Sicherheitsexperte.
Hinweis: Die zu vergebene Leistung war als Los 1 „Sicherheitsberatung und -konzepte für komplexe IT-Verfahren und IT-Infrastrukturen“ von 2 Losen im nicht offenen Verfahren 2.2016 „Rahmenvertrag IT-Sicherheitsberatung“ (Auftragsbekanntmachung 2016/S 077-137541 vom 20.4.2016) bereits Gegenstand eines Vergabeverfahrens. Dieses Los wurde am 16.8.2016 gem. § 20 EG Abs. 1 lit. a) VOL/A (in der Fassung vom 20.11.2009) aufgehoben, da kein Teilnahmeantrag eingegangen war, der den Bewerbungsbedingungen entsprach.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsprobe und Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Rahmenvereinbarung enthält Klauseln die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln...”
Beschreibung der Optionen
Die Rahmenvereinbarung enthält Klauseln die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres war den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 235-487966
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten für komplexe IT-Verfahren und IT-Infrastrukturen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: secuvera GmbH
Postanschrift: Siedlerstraße 22-24
Postort: Gäufelden
Postleitzahl: 71126
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Böblingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 750 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 750 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.