Rahmenvereinbarung über die Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten für komplexe IT-Verfahren und IT-Infrastrukturen

IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)

Die Rahmenvereinbarung (RV) für die „Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten für komplexe IT-Verfahren und IT-Infrastrukturen“ umfasst ausschließlich Leistungen im Bereich der Erstellung von Sicherheitskonzepten für diverse Sicherheitsdomänen nach dem in Berlin geltenden Sicherheitsdomänenmodell (weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen) für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin bzw. für seine Kunden.
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Leistungen:
1. Erstellung der behördlichen Sicherheitskonzepte*, die der Absicherung von Standorten einzelner Behörden dienen.
2. Erstellung der verfahrensspezifischen Sicherheitskonzepte*, die die Datenverarbeitung innerhalb der IT-Verfahren und die verfahrensbezogenen IT Infrastrukturen absichern.
3. Erstellung der IT-Sicherheitskonzepte zur Absicherung der zentral betriebenen IT Infrastrukturen und IT-Dienste*.
(* vgl. Definition der Konzepte in den Vergabeunterlagen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-04 Auftragsbekanntmachung
2018-07-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsberatung
Referenznummer: 07/2017
Kurze Beschreibung:
Die Rahmenvereinbarung (RV) für die „Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten für komplexe IT-Verfahren und IT-Infrastrukturen“ umfasst ausschließlich Leistungen im Bereich der Erstellung von Sicherheitskonzepten für diverse Sicherheitsdomänen nach dem in Berlin geltenden Sicherheitsdomänenmodell (weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen) für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin bzw. für seine Kunden. Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Leistungen: 1. Erstellung der behördlichen Sicherheitskonzepte*, die der Absicherung von Standorten einzelner Behörden dienen. 2. Erstellung der verfahrensspezifischen Sicherheitskonzepte*, die die Datenverarbeitung innerhalb der IT-Verfahren und die verfahrensbezogenen IT Infrastrukturen absichern. 3. Erstellung der IT-Sicherheitskonzepte zur Absicherung der zentral betriebenen IT Infrastrukturen und IT-Dienste*. (* vgl. Definition der Konzepte in den Vergabeunterlagen).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sicherheitsberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Postleitzahl: 10713
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.itdz-berlin.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de 📧
Telefon: +49 3090222-5140 📞
Fax: +49 309028-3055 📠
URL der Dokumente: http://www.itdz-berlin.de/services/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-07 📅
Datum des Beginns: 2018-06-24 📅
Datum des Endes: 2020-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 235-487966
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen
VI.3.1) Fortsetzung zu III.2.2: (Legende siehe III.1.1). III.2.2.6 (A)Scientology-Schutzerklärung unter Verwendung des Formulars E X *L (Diese Erklärung ist von allen Unternehmen abzugeben, die Schulungsleistungen erbringen.) III.2.2.7 (A) Nachweis einer bestehenden Zertifizierung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als IT Sicherheitsdienstleister im Geltungsbereich "IS-Revision und IS-Beratung“ *A III.2.2.8 (B, Gewicht 5 %) Angabe der Mindestfrist in Werktagen, die aus Sicht des Bewerbers/Bieters zwischen einem Einzelabruf aus der zu vergebenden Rahmenvereinbarung und der Bereitstellung der Dienstleistung je Rolle (Sicherheitsanalytiker, Sicherheitsexperte) liegen muss. Der Auftraggeber erwartet eine Angabe <= 10 Werktage. (formlos; d.h. ohne vorgegebenes Formular); Die Angabe wird Vertragsbestandteil. *L III.2.2.9 (B, Gewicht 5 %) Angabe des maximal planbaren ununterbrochenen Personaleinsatzes in Werktagen für den Einsatz der Mitarbeitenden zur Erbringung der Dienstleistung je Rolle (Sicherheitsanalytiker, Sicherheitsexperte) (formlos; d.h. ohne vorgegebenes Formular); Die Angabe wird Vertragsbestandteil. *L III.2.2.10 (A) Der Bewerber/Bieter ist nicht Auftragnehmer des vom ITDZ Berlin mit dem Vergabeverfahren 02/2016 (Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer: 2016/S 077-137541 vom 20.04.2016) vergebenen Rahmenvertrages zu Los 2: Penetrationstests, Sicherheitsstudien, Sicherheitsanalysen, Sicherheitsaudits. (Hintergrund: seinerzeitige Loslimitierung) (keine Erklärung o.ä. notwendig) VI.3.2) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an ausschreibungen@itdz-berlin.de oder Telefax an +49-30-9028-3055 zu richten. VI.3.3) Hinweis: Die Gesamtleistung wird vom öffentlichen Auftraggeber als kritische Aufgabe bewertet, die vom Einzelbewerber/-bieter bzw. durch die Bewerber-/Bietergemeinschaften direkt ausgeführt werden muss (vgl. § 47 (5) VgV). Die Einbindung von Unterauftragnehmern ist deshalb ausgeschlossen. VI.3.4) Die ausschreibende Stelle behält sich im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Veränderung/Anpassung bereits veröffentlichter Vergabeunterlagen vor, sofern diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zulässig sind (bspw. hinsichtlich der tatsächlichen Angebots- und/oder Bindefrist, Präsentationszeitraum etc.). Solche Veränderungen/Anpassungen in den Dokumenten werden kenntlich gemacht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rahmenvereinbarung (RV) für die „Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten für komplexe IT-Verfahren und IT-Infrastrukturen“ umfasst ausschließlich Leistungen im Bereich der Erstellung von Sicherheitskonzepten für diverse Sicherheitsdomänen nach dem in Berlin geltenden Sicherheitsdomänenmodell (weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen) für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin bzw. für seine Kunden.
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Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Leistungen:
1. Erstellung der behördlichen Sicherheitskonzepte*, die der Absicherung von Standorten einzelner Behörden dienen.
2. Erstellung der verfahrensspezifischen Sicherheitskonzepte*, die die Datenverarbeitung innerhalb der IT-Verfahren und die verfahrensbezogenen IT Infrastrukturen absichern.
3. Erstellung der IT-Sicherheitskonzepte zur Absicherung der zentral betriebenen IT Infrastrukturen und IT-Dienste*.
(* vgl. Definition der Konzepte in den Vergabeunterlagen).
Geschätzter Gesamtwert: 750 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale Dienstleister für die Berliner Verwaltung und deren Einrichtungen. Es unterstützt seine Kunden beim Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik und stellt dafür umfassende IT-Dienstleistungen bereit. Durch das ITDZ Berlin werden im Berliner Landesnetz zentrale und dezentrale Netze betrieben. Die Sicherheit der Netze mit ihren aktiven Komponenten sowie die Installation und der Betrieb der VPN- und Sicherheitsgateways gehören zu dem Kerngeschäft. Die Aufgaben der Netzsicherheit werden um den sicheren Betrieb der IT-Verfahren der Berliner Behörden erweitert. Der Schwerpunkt liegt bei der Sicherheit der im hochsicheren Data Center (HSDC) zentralbetriebenen Serversysteme, der komplexen IT-Verfahren und -Dienste. Das Ziel ist es, die dort gespeicherten Daten maximal zu schützen.
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Kunden des ITDZ Berlin sind Stellen des Landes Berlin inklusive Bildungseinrichtungen und Dritte. Stellen des Landes Berlin sind der unmittelbare Landesdienst mit der Hauptverwaltung und den Bezirksverwaltungen, den Gerichten, die Verwaltung des Abgeordnetenhauses, der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Rechnungshof, der Verfassungsgerichtshof, die mittelbare Landesverwaltung mit seinen landesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen in privatwirtschaftlicher Rechtsform mit unmittelbarer Beteiligung des Landes Berlin. Dritte sind Auftraggeber des ITDZ Berlin, die über Vergabeverfahren Leistungen des ITDZ Berlin und seiner Unterauftragnehmer in Anspruch nehmen.
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Die Erbringung der genannten Leistung erfolgt jeweils nach der Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie basiert stets auf den aktuellen BSI-Standards 100-1 bis 100-3 bzw. auf den nach der Modernisierung des IT-Grundschutzes neuen BSI Standards. Ausnahme können quantitative Risikoanalysen bilden, die nach der Methodik des BSI Sicherheitshandbuches durchgeführt werden.
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Alle beschriebenen Leistungen werden auf Grundlage der BSI-Vorgehensweise und unter Berücksichtigung der für Berliner Behörden geltenden Sicherheitsvorschriften und -standards, sowie den Vorgaben der jeweils gültigen IKT-Architektur des Landes Berlin erbracht.
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Entsprechend der dargestellten Leistung benötigt das ITDZ Berlin die Unterstützung mit folgenden Anforderungsprofilen durch den zukünftigen Auftragnehmer:
— Sicherheitsanalytiker und,
— Sicherheitsexperte.
Hinweis: Die zu vergebene Leistung war als Los 1 „Sicherheitsberatung und -konzepte für komplexe IT-Verfahren und IT-Infrastrukturen“ von zwei Losen im nicht offenen Verfahren 02/2016 „Rahmenvertrag IT-Sicherheitsberatung“ (Auftragsbekanntmachung 2016/S 077-137541 vom 20.04.2016) bereits Gegenstand eines Vergabeverfahrens. Dieses Los wurde am 16.08.2016 gem. § 20 EG Abs.1 lit. a) VOL/A (in der Fassung vom 20.11.2009) aufgehoben, da kein Teilnahmeantrag eingegangen war, der den Bewerbungsbedingungen entsprach.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 750 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung dreimal um jeweils sechs Monate zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Ende der Rahmenvereinbarung schriftlich mitgeteilt.
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Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung enthält Klauseln die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungsorte befinden sich innerhalb Berlins oder innerhalb des Berliner Autobahnringes (BAB 10).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.1 (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist *A
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III.1.1.2 (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II *A
III.1.1.3 (A) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars E III *A
Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3; III.2.2 (u.a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
A = Ausschlusskriterium,
B = Bewertungskriterium,
A/B = kombiniertes Ausschluss-/Bewertungskriterium,
I = Information,
*A = Einzelbewerber/-bieter, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbewerber/-bieter, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften von einem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft,
*L = Einzelbewerber/-bieter, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe beurteilt.
Hinweis: Die Gesamtleistung wird vom öffentlichen Auftraggeber als kritische Aufgabe bewertet, die vom Einzelbewerber/-bieter bzw. durch die Bewerber-/Bietergemeinschaften direkt ausgeführt werden muss (vgl. § 47 (5) VgV). Die Einbindung von Unterauftragnehmern ist deshalb ausgeschlossen. (vgl. auch VI.3.3).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(Legende siehe III.1.1).
III.1.2.1 (A) Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos; d.h. ohne vorgegebenes Formular *A
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III.1.2.2 (I) Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E I *A
III.1.2.3 (A/B, Gewicht 10 %) Nettoumsatz des Unternehmens im Geschäftsbereich "IT-Sicherheitskonzepte für komplexe IT-Verfahren und IT-Infrastrukturen" der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E I *A *S
III.1.2.4 (A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens 1.000.000 Euro für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall. *E
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Mindeststandards:
Zu III.1.2.3 (A/B, Gewicht 10 %): Mindestumsatz 300.000 € im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr oder im Jahresmittel der letzten drei Geschäftsjahre.
Zu III.1.2.4 (A): Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens 1.000.000 Euro für den Vertrag.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(Legende siehe III.1.1).
III.1.3.1 (I) Gesamtmitarbeiteranzahl im Jahresmittel in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Verwendung des Formulars E I *A
III.1.3.2 (A/B, Gewicht 10 %) Mitarbeiteranzahl im Jahresmittel in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Geschäftsfeld "IT-Sicherheitskonzepte für komplexe IT-Verfahren und IT-Infrastrukturen" unter Verwendung des Formulars E I *A *S
III.1.3.3 (A) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse des AN (formlos) oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in Fotokopie) eines beim Bewerber/Bieter etablierten Qualitätssicherungssystems *A
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III.1.3.4 (A/B, Gewicht 35 %) Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter für die Rolle Sicherheitsanalytiker (mind. 3) unter Verwendung der Formulare E XI i.V.m. E XIII und E XIV *L *S
III.1.3.5 (A/B, Gewicht 35 %) Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter für die Rolle Sicherheitsexperte (mind. 2) unter Verwendung der Formulare E XII i.V.m. E XIII und E XIV *L *S
Mindeststandards:
Zu III.1.3.2 (A / B, Gewicht 10%): fünf Mitarbeiter im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr oder im Jahresmittel der letzten drei Geschäftsjahre.
Zu III.1.3.3 (A): mindestens hinreichend beschriebenes Qualitätssicherungssystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung (zB nach ISO 9000 ff.).
Zu III.1.3.4 (A / B, Gewicht 35%): drei geeigneter Mitarbeiter in der Rolle Sicherheitsanalytiker.
Zu III.1.3.5 (A / B, Gewicht 35%): zwei geeigneter Mitarbeiter in der Rolle Sicherheitsexperte.
Hinweis zu III.1.3.4 and III.1.3.5: Es können maximum 10 Persönliche Profile über alle Rollen eingereicht werden. Die Vorlage eines Persönlichen Profiles for Mitarbeiter in mehreren Rollen ist möglich. Die Nutzung der jeweils vorgegebenen Formblätter i Rolle bleibt dabei weiterhin erforderlich. Hinsichtlich der gestellten Mindestanforderung geeigneter Mitarbeiter je Rolle ist eine Mehrfachzählung eines Mitarbeiters ausgeschlossen!
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(Legende siehe III.1.1).
III.2.2.1 (A) Eigenerklärung gem. § 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) unter Verwendung des Formulars E IV *A
III.2.2.2 (A) Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars E V *A
III.2.2.3 (A) Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit unter Verwendung des Formulars E VI *A
III.2.2.4 (A)Eigenerklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formulars E VII und Vollmacht unter Verwendung des Formulars E VIII soweit der Teilnahmeantrag/das Angebot von einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abgegeben wird. *A *E
III.2.2.5 (A) Eigen- und Bereitschaftserklärung zur Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen, Geheimschutzbetreuung, Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nach BSÜG unter Verwendung des Formulars E IX *A
III.2.2.6 bis III.2.2.10 unter VI.3.1) „Zusätzliche Angaben“.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Unter allen geeigneten Bewerbern werden die ersten fünf Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dabei erfolgt die Auswahl auf Grundlage der Rangfolge der nach den in der wirt-schaftlichen und finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit und hinsichtlich der Bedingungen für die Ausführung des Auftrags erzielten (Wertungs-) Punkten. Die jeweilige Bewertung und Gewichtung der Kriterien ist Bestandteil der Anlage zu den Vergabeunterlagen „Erklärungen und Nachweise“.
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Bei Punktgleichheit auf dem 5. Platz werden alle punktgleichen Unternehmen aufgefordert.
Ein Bewerber ist geeignet, wenn er alle Ausschluss- bzw. Mindestanforderungen gemäß der Anlage zu den Vergabeunterlagen „Übersicht Erklärungen und Nachweise“ erfüllt.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-03-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsprobe und Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Gewichtung des Preises: 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jörg Krüger
Internetadresse: www.itdz-berlin.de 🌏
Dokumente URL: www.itdz-berlin.de/services/ausschreibungen.html 🌏
URL der Dokumente: www.itdz-berlin.de/services/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
VI.3.1) Fortsetzung zu III.2.2:
(Legende siehe III.1.1).
III.2.2.6 (A)Scientology-Schutzerklärung unter Verwendung des Formulars E X *L (Diese Erklärung ist von allen Unternehmen abzugeben, die Schulungsleistungen erbringen.)
III.2.2.7 (A) Nachweis einer bestehenden Zertifizierung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als IT Sicherheitsdienstleister im Geltungsbereich "IS-Revision und IS-Beratung“ *A
III.2.2.8 (B, Gewicht 5 %) Angabe der Mindestfrist in Werktagen, die aus Sicht des Bewerbers/Bieters zwischen einem Einzelabruf aus der zu vergebenden Rahmenvereinbarung und der Bereitstellung der Dienstleistung je Rolle (Sicherheitsanalytiker, Sicherheitsexperte) liegen muss. Der Auftraggeber erwartet eine Angabe <= 10 Werktage. (formlos; d.h. ohne vorgegebenes Formular); Die Angabe wird Vertragsbestandteil. *L
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III.2.2.9 (B, Gewicht 5 %) Angabe des maximal planbaren ununterbrochenen Personaleinsatzes in Werktagen für den Einsatz der Mitarbeitenden zur Erbringung der Dienstleistung je Rolle (Sicherheitsanalytiker, Sicherheitsexperte) (formlos; d.h. ohne vorgegebenes Formular); Die Angabe wird Vertragsbestandteil. *L
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III.2.2.10 (A) Der Bewerber/Bieter ist nicht Auftragnehmer des vom ITDZ Berlin mit dem Vergabeverfahren 02/2016 (Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer: 2016/S 077-137541 vom 20.04.2016) vergebenen Rahmenvertrages zu Los 2: Penetrationstests, Sicherheitsstudien, Sicherheitsanalysen, Sicherheitsaudits. (Hintergrund: seinerzeitige Loslimitierung) (keine Erklärung o.ä. notwendig)
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VI.3.2) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an ausschreibungen@itdz-berlin.de oder Telefax an +49-30-9028-3055 zu richten.
VI.3.3) Hinweis: Die Gesamtleistung wird vom öffentlichen Auftraggeber als kritische Aufgabe bewertet, die vom Einzelbewerber/-bieter bzw. durch die Bewerber-/Bietergemeinschaften direkt ausgeführt werden muss (vgl. § 47 (5) VgV). Die Einbindung von Unterauftragnehmern ist deshalb ausgeschlossen.
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VI.3.4) Die ausschreibende Stelle behält sich im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Veränderung/Anpassung bereits veröffentlichter Vergabeunterlagen vor, sofern diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zulässig sind (bspw. hinsichtlich der tatsächlichen Angebots- und/oder Bindefrist, Präsentationszeitraum etc.). Solche Veränderungen/Anpassungen in den Dokumenten werden kenntlich gemacht.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertageb gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 3090138498 📞
Quelle: OJS 2017/S 235-487966 (2017-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rahmenvereinbarung (RV) für die „Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten für komplexe IT-Verfahren und IT-Infrastrukturen“ umfasst ausschließlich Leistungen im Bereich der Erstellung von Sicherheitskonzepten für diverse Sicherheitsdomänen nach dem in Berlin geltenden Sicherheitsdomänenmodell (weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen) für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin bzw. für seine Kunden. Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Leistungen: 1) Erstellung der behördlichen Sicherheitskonzepte, die der Absicherung von Standorten einzelner Behörden dienen; 2) Erstellung der verfahrensspezifischen Sicherheitskonzepte, die die Datenverarbeitung innerhalb der IT-Verfahren und die verfahrensbezogenen IT Infrastrukturen absichern; 3) Erstellung der IT-Sicherheitskonzepte zur Absicherung der zentral betriebenen IT Infrastrukturen und IT-Dienste.
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Gesamtwert des Auftrags: 750 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 133-303472
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 235-487966
ABl. S-Ausgabe: 133

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Erstellung der behördlichen Sicherheitskonzepte, die der Absicherung von Standorten einzelner Behörden dienen;
2) Erstellung der verfahrensspezifischen Sicherheitskonzepte, die die Datenverarbeitung innerhalb der IT-Verfahren und die verfahrensbezogenen IT Infrastrukturen absichern;
3) Erstellung der IT-Sicherheitskonzepte zur Absicherung der zentral betriebenen IT Infrastrukturen und IT-Dienste.
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale Dienstleister für die Berliner Verwaltung und deren Einrichtungen. Es unterstützt seine Kunden beim Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik und stellt dafür umfassende IT-Dienstleistungen bereit. Durch das ITDZ Berlin werden im Berliner Landesnetz zentrale und dezentrale Netze betrieben. Die Sicherheit der Netze mit ihren aktiven Komponenten sowie die Installation und der Betrieb der VPN- und Sicherheitsgateways gehören zu dem Kerngeschäft. Die Aufgaben der Netzsicherheit werden um den sicheren Betrieb der IT-Verfahren der Berliner Behörden erweitert. Der Schwerpunkt liegt bei der Sicherheit der im hochsicheren Data Center (HSDC) zentral betriebenen Serversysteme, der komplexen IT-Verfahren und -Dienste. Das Ziel ist es, die dort gespeicherten Daten maximal zu schützen.
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Hinweis: Die zu vergebene Leistung war als Los 1 „Sicherheitsberatung und -konzepte für komplexe IT-Verfahren und IT-Infrastrukturen“ von 2 Losen im nicht offenen Verfahren 2.2016 „Rahmenvertrag IT-Sicherheitsberatung“ (Auftragsbekanntmachung 2016/S 077-137541 vom 20.4.2016) bereits Gegenstand eines Vergabeverfahrens. Dieses Los wurde am 16.8.2016 gem. § 20 EG Abs. 1 lit. a) VOL/A (in der Fassung vom 20.11.2009) aufgehoben, da kein Teilnahmeantrag eingegangen war, der den Bewerbungsbedingungen entsprach.
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Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung enthält Klauseln die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten. Aufgrund dieser Klauseln ändert sich aber nicht der Gesamtcharakter des Auftrags. Näheres war den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-25 📅
Name: secuvera GmbH
Postanschrift: Siedlerstraße 22-24
Postort: Gäufelden
Postleitzahl: 71126
Land: Deutschland 🇩🇪
Böblingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 750 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 133-303472 (2018-07-10)