Rahmenvereinbarung zur Ausstattung des Referates für Bildung und Sport einschließlich der öffentlichen Schulen und städtischen Kindertageseinrichtungen
Gegenstand des Auftrages soll die Ausstattung des Referates für Bildung und Sport einschließlich der öffentlichen Schulen und städtischen Kindertageseinrichtungen sowie der mit dem Referat assoziierten Einrichtungen mit Informationstechnologie (IT) sein. Dies umfasst insbesondere die Lieferung (Kauf, Miete,
sonstige Überlassung) der erforderlichen Hard- und Software sowie die Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen, insbesondere für Rollout, Installation, Pflege, Systemkompatibilität usw., sowie die damit im Zusammenhang stehenden logistischen, wirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen. Weiterhin
werden Pflegeleistungen und sonstige Entwicklungsleistungen beschafft. Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung angestrebt, um flexibel auf den Bedarf und Veränderungen im Angebot reagieren zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Ausstattung des Referates für Bildung und Sport einschließlich der öffentlichen Schulen und städtischen...”
Titel
Rahmenvereinbarung zur Ausstattung des Referates für Bildung und Sport einschließlich der öffentlichen Schulen und städtischen Kindertageseinrichtungen.
2016/100100361
Gegenstand des Auftrages soll die Ausstattung des Referates für Bildung und Sport einschließlich der öffentlichen Schulen und städtischen Kindertageseinrichtungen sowie der mit dem Referat assoziierten Einrichtungen mit Informationstechnologie (IT) sein. Dies umfasst insbesondere die Lieferung (Kauf, Miete,
sonstige Überlassung) der erforderlichen Hard- und Software sowie die Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen, insbesondere für Rollout, Installation, Pflege, Systemkompatibilität usw., sowie die damit im Zusammenhang stehenden logistischen, wirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen. Weiterhin
werden Pflegeleistungen und sonstige Entwicklungsleistungen beschafft. Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung angestrebt, um flexibel auf den Bedarf und Veränderungen im Angebot reagieren zu können.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 021-034934
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die IT der Landeshauptstadt München unterliegt derzeit einer umfangreichen Umstrukturierung, deren detaillierte Ausprägung noch nicht feststeht. Bitte gehen...”
Die IT der Landeshauptstadt München unterliegt derzeit einer umfangreichen Umstrukturierung, deren detaillierte Ausprägung noch nicht feststeht. Bitte gehen Sie davon aus, dass das noch zu gründendes IT-Referat ebenfalls abrufberechtigt sein wird.
Darüber hinaus erscheint es aufgrund der aktuellen Diskussion im Stadtrat möglich, dass eine (u. U. noch zu gründende) Gesellschaft aus dem Stadtwerke München Konzern abrufberechtigt sein bzw. als Projektsteuerer fungieren könnte.
Schließlich kann aktuell nicht völlig ausgeschlossen werden, dass der städtische Eigenbetrieb it@M in der Form umstrukturiert wird, dass eine rechtlich vollständig eigenständige Gesellschaft entsteht, die dann ebenfalls abrufberechtigt sein könnte.
Soweit sich die Beschlusslage im Stadtrat näher konkretisiert, werden wir Sie darüber sehr zeitnah informieren.
Nähere Informationen ergeben sich aus den öffentlichen Beschlussvorlagen Nr. 14-20 / V 07004 v. 15.2.2017 und 14-20 / V 08287 v. 15.3.2017(www.ris-muenchen.de).
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Quelle: OJS 2017/S 061-113970 (2017-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Ausstattung des Referates für Bildung und Sport einschließlich der öffentlichen Schulen und städtischen...”
Titel
Rahmenvereinbarung zur Ausstattung des Referates für Bildung und Sport einschließlich der öffentlichen Schulen und städtischen Kindertageseinrichtungen
2016/100100361
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Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrages soll die Ausstattung des Referates für Bildung und Sport einschließlich der öffentlichen Schulen und städtischen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrages soll die Ausstattung des Referates für Bildung und Sport einschließlich der öffentlichen Schulen und städtischen Kindertageseinrichtungen sowie der mit dem Referat assoziierten Einrichtungen mit Informationstechnologie (IT) sein. Dies umfasst insbesondere die Lieferung (Kauf, Miete, Sonstige Überlassung) der erforderlichen Hard- und Software sowie die Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen, insbesondere für Rollout, Installation, Pflege, Systemkompatibilität usw., sowie die damit im Zusammenhang stehenden logistischen, wirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen. Weiterhin werden Pflegeleistungen und sonstige Entwicklungsleistungen beschafft. Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung angestrebt, um flexibel auf den Bedarf und Veränderungen im Angebot reagieren zu können.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Im Jahr 2001 wurde das Projekt „EDV-Ausstattung und Vernetzung der öffentlichen Schulen und städtischen Kindertagesstätten bei der Landeshauptstadt München“ eingeführt. Der Bezug von Hardware, Software und IT-Dienstleistungen für das RBS erfolgt seit dem Jahr 2001 jeweils über eine mit einem externen Dienstleister abgeschlossene Rahmenvereinbarung. Mit der geplanten Ausschreibung wird der Anschlussauftrag für die Zeit ab dem 1.1.2019 vergeben. Ziel des Gesamtprojektes ist es, das Lernen mit digitalen Medien im Unterricht aller Schultypen sowie die kritische Medienkompetenzerziehung von Schülerinnen und Schülern zu fördern sowie die Verwaltungsprozesse digital zu unterstützen. Dazu wurde ein komplexes Netz mit aktiven Komponenten, Servern und Workstations durch das Referat für Bildung und Sport aufgebaut.
Alle Kernprozesse des User- und Asset-Lifecycles, sowie die gesamte Softwareversorgung, das Identity Management (Active Entry, Quest One Identity Management), die automatische Provisionierung von dezentralen Servern und weiteren Zielsystemen (z. B. Lernplattformen) und die organisatorische Unterstützung des Unterrichts werden durch ein zentrales System gesteuert.
Aus organisatorischen Gründen erfolgte eine Aufteilung der Netzwerke in die Bereiche Verwaltung und Pädagogik. Zum Gesamtkonzept gehört die Ausstattung von Arbeitsplätzen an derzeit ca. 800 Standorten mit modernster EDV-Infrastruktur. Darunter fallen hardwareseitig ca. 38 000 PCs und Notebooks sowie umfangreiche Peripheriegeräte, sowie etwa 700 zentrale und dezentrale Systeme. Softwareseitig umfasst die elektronische Softwareverteilung derzeit eine große heterogene Vielzahl von Applikationen, beispielsweise aus den Bereichen CAD-Software, Büroanwendungen, Systemsoftware, Design- und Grafikanwendungen, Lernprogramme, etc.
Die auszustattenden Arbeitsplätze befinden sich sowohl im Pädagogikbereich (Schulen), als auch im Verwaltungsbereich (Referat für Bildung und Sport, Kindertageseinrichtungen und weitere assoziierte Einrichtungen). Der Anschlussauftrag umfasst im Wesentlichen die Fortsetzung der Ausstattung dieser Arbeitsplätze und der entsprechenden zentralen und dezentralen Infrastruktur (Beschaffung von Hard- und Software einschließlich Web-basierter Applikationen, SaaS, Cloud Computing, etc.) und die Erbringung von IT-Dienstleistungen (z. B. Paketierung, Betriebsunterstützung, Pflege von bestehenden und Entwicklung von neuen Lösungen, Logistikdienstleistungen, Hard- und Software-Lifecyclemanagement, etc).
Die medienpädagogischen und informationstechnischen Entwicklungen sind vernetzt mit der Unterrichts- und Schulentwicklung. Um auch künftig die Ausstattung der Schulen und Kindertageseinrichtungen, und auch des Referates für Bildung und Sport, im Kontext dieser Qualitätsentwicklung sicherzustellen, soll ein Anschlussrahmenvertrag geschlossen werden. Ziel des angestrebten Rahmenvertrages ist nicht ausschließlich die Lieferung von Hard- und Software sowie von Pflegeleistungen, sondern vor allen Dingen die hiermit verbundenen logistischen, wirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen. Die einzelnen Leistungen sind nicht additiv nebeneinander zu sehen, sondern müssen als geschlossene Gesamtleistung definiert werden.
Der künftige Auftragnehmer soll den pädagogischen Auftrag an den allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen optimal unterstützen und fördern, die Anforderungen des Projekts erfüllen und die Schnittstellen des zentralen Management Systems SMC/M@school bedienen.
Die Erbringung von Dienstleistung umfasst neben der strategischen und technischen Lösungsberatung auch die Pflege und teilweise den Betrieb vorhandener Lösungen (bspw. Campusserver, Steuerungsoberflächen, Shopsystem), das Paketieren von Hardwaretreibern und Anwendungssoftware, die Pflege des Identity-Management-Systems und der Softwareverteilung, die Entwicklung neuer Funktionen und Lösungen sowie ggf. allgemeine Projektunterstützungsaufgaben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB VI Version 1.0 – Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium (Name): Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB VI Version 1.0 – Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 021-034934
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Ausstattung des Referates für Bildung und Sport einschließlich der öffentlichen Schulen und städtischen Kindertageseinrichtungen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Computacenter AG & Co. oHG
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 256 560 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht...”
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
Der geschätzte Auftragswert (über 4 Jahre) kann über- oder unterschritten werden und stellt keine Höchst- bzw. Mindestabnahmemenge dar. Wesenszug einer Rahmenvereinbarung ist, dass keine genaue Abnahmemenge vorhergesagt werden kann. Die Rahmenvereinbarung ist daher ausdrücklich nur auf die Laufzeit begrenzt! Auf eine monetäre Deckelung wurde bewusst verzichtet, um flexibel auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren zu können.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Quelle: OJS 2018/S 148-338336 (2018-08-01)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-01-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Augsburg
Postanschrift: Gögginger Straße 59
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86159
Kontaktperson: Schulverwaltungsamt
Telefon: +49 8213246959📞
E-Mail: marcus.radewahn@augsburg.de📧
Fax: +49 8213246924 📠
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.augsburg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss IT-Rahmenvertrag mit IT-Dienstleister der Landeshauptstadt München im Rahmen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit M@School.”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrages ist die Ausstattung von Augsburger Schulen, die an das pädagogische Netz der Landeshauptstadt München angeschlossen sind, mit...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrages ist die Ausstattung von Augsburger Schulen, die an das pädagogische Netz der Landeshauptstadt München angeschlossen sind, mit IT-Infrastruktur.
Die Stadt Augsburg hat mit der Landeshauptstadt München einen Kooperationsvertrag über die Anbindung ausgewählter Schulen der Stadt Augsburg an das pädagogische Netz der Landeshauptstadt München (M@School) im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit geschlossen. Geschäftsgrundlage dieser Vereinbarung ist, dass die Stadt Augsburg auf den im Rahmen eines VgV-Verfahrens der Stadt München (siehe Auftragsbekanntmachung 2018/S 148-338336, ABl. EU vom 3.8.2018) ausgeschriebenen Rahmenvertragspartner zurückgreift. Der IT-Rahmenvertrag der Landeshauptstadt München hat eine Laufzeit bis 31.12.2021 und kann von der Stadt München nochmalig um ein Jahr verlängert werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 344 537 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Augsburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Jahr 2001 wurde das Projekt „EDV-Ausstattung und Vernetzung der öffentlichen Schulen und städtischen Kindertagesstätten bei der Landeshauptstadt München“...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Jahr 2001 wurde das Projekt „EDV-Ausstattung und Vernetzung der öffentlichen Schulen und städtischen Kindertagesstätten bei der Landeshauptstadt München“ eingeführt. Der Bezug von Hardware, Software und IT-Dienstleistungen für das RBS erfolgt seit dem Jahr 2001 jeweils über eine mit einem externen Dienstleister abgeschlossene Rahmenvereinbarung. Mit Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU vom 3.8.2018 (2018/S 148-338336) ist die IT-Rahmenvereinbarung von der Stadt München zuletzt für die Zeit ab dem 1.1.2019 in einem VgV-Verhandlungsverfahren europaweit ausgeschrieben worden. Ziel des Gesamtprojektes ist es, das Lernen mit digitalen Medien im Unterricht aller Schultypen sowie die kritische Medienkompetenzerziehung von Schülerinnen und Schülern zu fördern sowie die Verwaltungsprozesse digital zu unterstützen. Dazu wurde ein komplexes Netz mit aktiven Komponenten, Servern und Workstations durch das Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München aufgebaut. Alle Kernprozesse des User- und Asset-Lifecycles, sowie die gesamte Softwareversorgung, das Identity Management (Active Entry, Quest One Identity Management), die automatische Provisionierung von dezentralen Servern und weiteren Zielsystemen (z. B. Lernplattformen) und die organisatorische Unterstützung des Unterrichts werden durch ein zentrales System gesteuert.
Die IT-Rahmenvereinbarung umfasst im Wesentlichen die Ausstattung von IT-Arbeitsplätzen und der entsprechenden zentralen und dezentralen Infrastruktur (Beschaffung von Hard- und Software einschließlich Web-basierter Applikationen, SaaS, Cloud Computing, etc.) und die Erbringung von IT-Dienstleistungen (z. B. Paketierung, Betriebsunterstützung, Pflege von bestehenden und Entwicklung von neuen Lösungen, Logistikdienstleistungen, Hard- und Software-Lifecyclemanagement etc.) im Rahmen des pädagogischen Netzes der Landeshauptstadt München.
Die medienpädagogischen und informationstechnischen Entwicklungen sind vernetzt mit der Unterrichts- und Schulentwicklung. Im Zuge des vergebenen IT-Rahmenvertrages sind nicht ausschließlich die Lieferung von Hard- und Software sowie von Pflegeleistungen, sondern vor allen Dingen die hiermit verbundenen logistischen, wirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen als geschlossene Gesamtleistung vergeben worden. Die Erbringung von Dienstleistungen umfasst neben der strategischen und technischen Lösungsberatung auch die Pflege und teilweise den Betrieb vorhandener Lösungen (bspw. Campusserver, Steuerungsoberflächen, Shopsystem), das Paketieren von Hardwaretreibern und Anwendungssoftware, die Pflege des Identity-Management-Systems und der Softwareverteilung, die Entwicklung neuer Funktionen und Lösungen sowie ggf. allgemeine Projektunterstützungsaufgaben.
Die Stadt Augsburg hat mit der Landeshauptstadt München am 19./31.8.2018 einen Kooperationsvertrag über die Anbindung ausgewählter Schulen der Stadt Augsburg an das pädagogische Netz der Landeshauptstadt München (M@School) im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit geschlossen. Geschäftsgrundlage dieser Vereinbarung ist, dass die Stadt Augsburg auf den im Rahmen eines VgV-Verfahrens der Stadt München (siehe Auftragsbekanntmachung 2018/S 148-338336, ABl. EU vom 3.8.2018) ausgeschriebenen Rahmenvertragspartner zurückgreift.
Verfahren Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung
Die Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen können nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer aus folgendem Grund erbracht werden: Fehlender Wettbewerb aus technischen Gründen
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung):
“Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV dann vergaberechtlich zulässig, wenn der Auftrag nur von einem...”
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung)
Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV dann vergaberechtlich zulässig, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, insbesondere, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. § 14 Abs. 6 VgV stellt dabei klar, dass dies eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb aber nur dann rechtfertigen kann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.
Die Stadt Augsburg hat sich im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts entschieden, für die Digitalisierung ihrer Schulen kein eigenes Rechenzentrum mit Hotline, Support und Softwareverwaltung aufzubauen, sondern hierzu eine vergaberechtlich privilegierte öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München einzugehen (§ 108 Abs. 6 GWB).Folge des Leistungsbestimmungsrechts und der Entscheidung zum Anschluss an das pädagogische Netz der Landeshauptstadt München ist, dass die Stadt Augsburg aufgrund der eingegangenen vertraglichen Verpflichtung mit der Landeshauptstadt München darin gebunden ist, den von der Landeshauptstadt München im Rahmen eines VgV-Verfahrens ausgeschriebenen Dienstleister zu beauftragen.
Die Stadt Augsburg hat einen sachlichen Grund, der diese Entscheidung für eine Kooperation mit der Landeshauptstadt München rechtfertigt. Ohne die Kooperation müsste die Stadt Augsburg aufwändige und fehleranfällig neue Parallelstrukturen (IT-Rechenzentrum, Support, Hotline) und überhaupt das notwendige know-how für ein pädagogisches Netz aufbauen, das bei der Stadt München bereits vorhanden ist. Der finanzielle Aufwand für den Aufbau, Betrieb und Unterhalt eines eigenen Rechenzentrums für die pädagogische IT der Augsburger Schulen würden mindestens 600 TEUR p.a., über die Restlaufzeit des Kooperationsvertrags also von 1,2 Mio. EUR verursachen und erreicht damit nahezu die Größenordnung des noch zur Verfügung stehenden „Digitalbudgets“ von 1,6 Mio. EUR. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Stadt wäre ein pädagogisches Netz nicht – jedenfalls nicht in dem von der Landeshauptstadt München betriebenem Umfang und der Qualität – kurzfristig aufzubauen. Diese Gründe sind nachvollziehbar, objektiv und auftragsbezogen.
Als technisches Alleinstellungsmerkmal, das ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund eines Ausschließlichkeitsgrundes nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV rechtfertigt, ist insbesondere auch die Ausführung eines früheren Auftrags für den öffentlichen Auftraggeber anerkannt, namentlich bei der Erweiterung und Modifikation von Bestandssystemen. Sach- und Rechtfertigungsgrund einer Verhandlungsvergabe ist hier das Bestreben, Kompatibilität mit dem Bestandssystem herzustellen. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV soll nach seinem Sinn und Zweck die Möglichkeit eröffnen, bereits getätigte Investitionen in ein Bestandssystem nutzen zu können. Das Vergaberecht soll gerade keinen Zwang zum Aufbau unwirtschaftlicher Doppelstrukturen und (fehleranfälliger sowie risikobehafteter neuer) Parallelsysteme begründen. Anerkannte Fallgruppe von technischen Gründen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist insbesondere auch die Weiterbeauftragung eines IT-Dienstleisters, da die Weiterbeauftragung das Risiko von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und anderenfalls entstehendem hohen Umstellungsaufwand vorbeugen und zur Sicherstellung eines jederzeit störungsfreien Betriebs beitragen kann.
Das Augsburger Digitalbudget, das im Rahmen der Kooperationsvereinbarung als Entgelt an den Dienstleistungserbringer der Landeshauptstadt München erbracht werden soll, erreicht nicht einmal 1 % des von der Stadt München europaweit ausgeschriebenen ausgeschriebenen Gesamtvolumens (einschließlich Optionen) von netto 260 Mio. EUR und stellt sich im Ergebnis als unwesentliche Auftragserweiterung dar.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 148-338336
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Augsburg m@school
Titel:
“Abschluss IT-Rahmenvertrag mit IT-Dienstleister der Landeshauptstadt München im Rahmen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit M@School”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-18 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Werner-Eckert-Straße 16-18
Postleitzahl: 81829
Telefon: +49 89457120📞
E-Mail: communications.germany@computacenter.com📧
Fax: +49 8945712333 📠
URL: https://www.computacenter.com🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 344 537 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und;
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o. g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung i.S.d. § 135 Abs. 3 GWB.
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Quelle: OJS 2021/S 015-034148 (2021-01-18)