Für die Referate und Eigenbetriebe der LHM soll ein Rahmenvertrag für die Lieferung von Signaturkarten (Einzel- und Stapelsignaturkarten) mit einem Zertifikat für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgeschlossen werden. Die Signaturkarten kommen im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3, Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zum Einsatz. Die Feststellung der Identität des Kartenantragstellers erfolgt bei der Landeshauptstadt München über das Behörden-Ident-Verfahren, bei dem die Identität der Kartenantragsteller behördenintern bei den jeweiligen Referaten und Eigenbetrieben bestätigt wird. Aktuell trifft die Landeshauptstadt München u. a. Vorbereitungen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU („E-Rechnungsgesetz“). In diesem Zuge könnte die Zahl der benötigten Signaturkarten stark ansteigen. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist jedoch unklar ob und wenn ja, in welchem Umfang weitere Signaturkarten benötigt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen
Referenznummer: 2000003712/R726777
Kurze Beschreibung:
Für die Referate und Eigenbetriebe der LHM soll ein Rahmenvertrag für die Lieferung von Signaturkarten (Einzel- und Stapelsignaturkarten) mit einem Zertifikat für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgeschlossen werden.
Die Signaturkarten kommen im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3, Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zum Einsatz. Die Feststellung der Identität des Kartenantragstellers erfolgt bei der Landeshauptstadt München über das Behörden-Ident-Verfahren, bei dem die Identität der Kartenantragsteller behördenintern bei den jeweiligen Referaten und Eigenbetrieben bestätigt wird. Aktuell trifft die Landeshauptstadt München u. a. Vorbereitungen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU („E-Rechnungsgesetz“). In diesem Zuge könnte die Zahl der benötigten Signaturkarten stark ansteigen. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist jedoch unklar ob und wenn ja, in welchem Umfang weitere Signaturkarten benötigt werden.
Für die Referate und Eigenbetriebe der LHM soll ein Rahmenvertrag für die Lieferung von Signaturkarten (Einzel- und Stapelsignaturkarten) mit einem Zertifikat für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgeschlossen werden.
Die Signaturkarten kommen im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3, Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zum Einsatz. Die Feststellung der Identität des Kartenantragstellers erfolgt bei der Landeshauptstadt München über das Behörden-Ident-Verfahren, bei dem die Identität der Kartenantragsteller behördenintern bei den jeweiligen Referaten und Eigenbetrieben bestätigt wird. Aktuell trifft die Landeshauptstadt München u. a. Vorbereitungen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU („E-Rechnungsgesetz“). In diesem Zuge könnte die Zahl der benötigten Signaturkarten stark ansteigen. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist jedoch unklar ob und wenn ja, in welchem Umfang weitere Signaturkarten benötigt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zertifizierungsdienste elektronischer Signaturen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
Postanschrift: Marienplatz 8
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
E-Mail: itm.vergabe@muenchen.de📧
Fax: +49 89-233-784990 📠
URL der Dokumente: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-11-15 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-18 📅
Datum des Beginns: 2018-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 222-460981
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen
Termin kann sich verschieben; Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Referate und Eigenbetriebe der LHM soll ein Rahmenvertrag für die Lieferung von Signaturkarten (Einzel- und Stapelsignaturkarten) mit einem Zertifikat für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgeschlossen werden.
Die Signaturkarten kommen im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3, Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zum Einsatz. Die Feststellung der Identität des Kartenantragstellers erfolgt bei der Landeshauptstadt München über das Behörden-Ident-Verfahren, bei dem die Identität der Kartenantragsteller behördenintern bei den jeweiligen Referaten und Eigenbetrieben bestätigt wird. Aktuell trifft die Landeshauptstadt München u. a. Vorbereitungen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU („E-Rechnungsgesetz“). In diesem Zuge könnte die Zahl der benötigten Signaturkarten stark ansteigen. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist jedoch unklar ob und wenn ja, in welchem Umfang weitere Signaturkarten benötigt werden.
Die Signaturkarten kommen im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3, Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zum Einsatz. Die Feststellung der Identität des Kartenantragstellers erfolgt bei der Landeshauptstadt München über das Behörden-Ident-Verfahren, bei dem die Identität der Kartenantragsteller behördenintern bei den jeweiligen Referaten und Eigenbetrieben bestätigt wird. Aktuell trifft die Landeshauptstadt München u. a. Vorbereitungen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU („E-Rechnungsgesetz“). In diesem Zuge könnte die Zahl der benötigten Signaturkarten stark ansteigen. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist jedoch unklar ob und wenn ja, in welchem Umfang weitere Signaturkarten benötigt werden.
Derzeit besteht ein Bedarf von ca. 360 Einzelsignaturkarten, die flexibel und verteilt über die gesamte Vertragslaufzeit über einen Rahmenvertrag abgerufen werden sollen.
Der Bestell- und Aktivierungsvorgang bei neuen Signaturkarten muss unter Verwendung des Behörden-Ident-Verfahrens erfolgen. Bei Ersatzbeschaffungen von Signaturkarten (Verlust, Diebstahl, Unbrauchbarkeit) ist kein erneutes Behörden-Ident-Verfahren notwendig.
Der Bestell- und Aktivierungsvorgang bei neuen Signaturkarten muss unter Verwendung des Behörden-Ident-Verfahrens erfolgen. Bei Ersatzbeschaffungen von Signaturkarten (Verlust, Diebstahl, Unbrauchbarkeit) ist kein erneutes Behörden-Ident-Verfahren notwendig.
Der Abruf von Signaturkarten kann von jedem Referat, jedem Eigenbetrieb und von it@M erfolgen. Die Signaturkarten müssen je nach Bedarf einzeln oder in größeren Mengen abrufbar sein, da in bestimmten Fällen einzelne Mitarbeiter und in anderen Fällen ganze Organisationseinheiten mit Signaturkarten ausgestattet werden. Weitere IT-Vorhaben können im Laufe der Vertragslaufzeit einen erhöhten Bedarf an Einzelsignaturkarten für die LHM auslösen. Hier ist z. B. die Umsetzung des E-Rechnungsgesetzes zu nennen. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist unklar, ob Einzelsignaturkarten für die qualifizierte elektronische Signatur überhaupt zum Einsatz kommen müssen. Falls ja, wird davon ausgegangen, dass in den Jahren 2018 bis 2022 bis zu 4790 Einzelsignaturkarten benötigt werden.
Der Abruf von Signaturkarten kann von jedem Referat, jedem Eigenbetrieb und von it@M erfolgen. Die Signaturkarten müssen je nach Bedarf einzeln oder in größeren Mengen abrufbar sein, da in bestimmten Fällen einzelne Mitarbeiter und in anderen Fällen ganze Organisationseinheiten mit Signaturkarten ausgestattet werden. Weitere IT-Vorhaben können im Laufe der Vertragslaufzeit einen erhöhten Bedarf an Einzelsignaturkarten für die LHM auslösen. Hier ist z. B. die Umsetzung des E-Rechnungsgesetzes zu nennen. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist unklar, ob Einzelsignaturkarten für die qualifizierte elektronische Signatur überhaupt zum Einsatz kommen müssen. Falls ja, wird davon ausgegangen, dass in den Jahren 2018 bis 2022 bis zu 4790 Einzelsignaturkarten benötigt werden.
Beschreibung der Optionen:
Weitere IT-Vorhaben können im Laufe der Vertragslaufzeit einen erhöhten Bedarf an Einzel- und Stapelsignaturkarten für die LHM auslösen. Hier ist z. B. die Umsetzung des E-Rechnungsgesetzes zu nennen. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist unklar, ob Einzel- und Stapelsignaturkarten für die qualifizierte elektronische Signatur überhaupt zum Einsatz kommen müssen. Falls ja, wird davon ausgegangen, dass in den Jahren 2018 bis 2022 bis zu 4790 Einzelsignaturkarten und 150 Stapelsignaturkarten benötigt werden.
Weitere IT-Vorhaben können im Laufe der Vertragslaufzeit einen erhöhten Bedarf an Einzel- und Stapelsignaturkarten für die LHM auslösen. Hier ist z. B. die Umsetzung des E-Rechnungsgesetzes zu nennen. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist unklar, ob Einzel- und Stapelsignaturkarten für die qualifizierte elektronische Signatur überhaupt zum Einsatz kommen müssen. Falls ja, wird davon ausgegangen, dass in den Jahren 2018 bis 2022 bis zu 4790 Einzelsignaturkarten und 150 Stapelsignaturkarten benötigt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet der Landeshauptstadt München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
HINWEIS:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Dokumente finden sich in den
zum Download zur Verfügung gestellt. Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“
verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente.
Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten darüber hinaus unter
anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: München.
Zusätzliche Informationen: Termin kann sich verschieben; Bieter sind nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
Adresse des Käuferprofils: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
Dokumente URL: http://www.muenchen.de/vgst3🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Unterlagen:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Unterlagen finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsanforderungen“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 → [Rahmenvertrag Signaturkarten] zum Download zur Verfügung gestellt. Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Unterlagen finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“ mit Anhängen sowie „Eignungsanforderungen“. Diese werden unter http://www.muenchen.de/vgst3 → [Rahmenvertrag Signaturkarten] zum Download zur Verfügung gestellt. Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf die genannten Dokumente. Die Bewerbungsbedingungen und sonstigen Unterlagen enthalten darüber hinaus unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt der einzureichenden Unterlagen.
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 5.12.2017 die unter I.1) genannte(n) Kontaktstelle(n) zu richten. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Hinsichtlich der Verweisung auf „Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen“ in III. 1.2) und in III. 1.3) wird insbesondere auf den Anhang „Eignungsanforderungen“ der Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
Die LHM ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher Auftraggeber nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Es wurde überprüft, ob die Bildung von Losen zu einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Aufträgen und Störungen führen würde. Von der Bildung von Fachlosen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da das Behörden-Ident-Verfahren angewandt werden muss. D.h. die einzelnen Dienststellen der Landeshauptstadt München müssen einen festen Ansprechpartner zur Durchführung des Behörden-Ident-Verfahrens haben. Der Rahmenvertrag soll, unter Berücksichtigung der dezentralen Beschaffungsstruktur der Landeshauptstadt München und der Schnelllebigkeit im IT-Bereich, die Beschaffung von benötigten Signaturkarten rasch, flexibel und kostengünstig für 4 Jahre ermöglichen. Auf die Bildung von Teillosen wurde u. a. verzichtet, da mittelständische Interessen schon aufgrund des Auftragsvolumens gewahrt sind.
Die LHM ist sich des Umstandes bewusst, dass sie als öffentlicher Auftraggeber nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Es wurde überprüft, ob die Bildung von Losen zu einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand oder unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Aufträgen und Störungen führen würde. Von der Bildung von Fachlosen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da das Behörden-Ident-Verfahren angewandt werden muss. D.h. die einzelnen Dienststellen der Landeshauptstadt München müssen einen festen Ansprechpartner zur Durchführung des Behörden-Ident-Verfahrens haben. Der Rahmenvertrag soll, unter Berücksichtigung der dezentralen Beschaffungsstruktur der Landeshauptstadt München und der Schnelllebigkeit im IT-Bereich, die Beschaffung von benötigten Signaturkarten rasch, flexibel und kostengünstig für 4 Jahre ermöglichen. Auf die Bildung von Teillosen wurde u. a. verzichtet, da mittelständische Interessen schon aufgrund des Auftragsvolumens gewahrt sind.
Nach Abwägung aller für und gegen sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der LHM klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen. Die Leistung wird daher im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben.
Das nachfolgend dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen der Landeshauptstadt München. Diese Mengenangaben berücksichtigen aktuelle Planungen, welche hinsichtlich der Durchführung allerdings noch nicht final beschlossen sind.
Das nachfolgend dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen der Landeshauptstadt München. Diese Mengenangaben berücksichtigen aktuelle Planungen, welche hinsichtlich der Durchführung allerdings noch nicht final beschlossen sind.
Der Auftraggeber geht demnach von folgenden Abnahmemengen aus: 360 Einzelsignaturkarten, die sich auf die Laufzeit des Rahmenvertrags von 4 Jahren (48 Monate) verteilen. Diese Mengenangaben können über- oder unterschritten werden und stellen keine Obergrenze bzw. Mindestabnahmemenge dar. Bitte beachten Sie, dass sich aus diesem geschätzten Bedarf kein Anspruch auf eine tatsächliche Abnahmemenge begründet.
Der Auftraggeber geht demnach von folgenden Abnahmemengen aus: 360 Einzelsignaturkarten, die sich auf die Laufzeit des Rahmenvertrags von 4 Jahren (48 Monate) verteilen. Diese Mengenangaben können über- oder unterschritten werden und stellen keine Obergrenze bzw. Mindestabnahmemenge dar. Bitte beachten Sie, dass sich aus diesem geschätzten Bedarf kein Anspruch auf eine tatsächliche Abnahmemenge begründet.
Wesenszug eines Rahmenvertrags ist, dass keine genaue monatliche Abnahmemenge vorhergesagt werden kann. Der Grund dafür ist die Vielzahl der Fachreferate und deren unterschiedliche Organisationseinheiten. Deshalb ist der künftige Rahmenvertrag nur auf die Laufzeit begrenzt. Auf eine monetäre Deckelung wurde bewusst verzichtet, um flexibel auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren zu können.
Wesenszug eines Rahmenvertrags ist, dass keine genaue monatliche Abnahmemenge vorhergesagt werden kann. Der Grund dafür ist die Vielzahl der Fachreferate und deren unterschiedliche Organisationseinheiten. Deshalb ist der künftige Rahmenvertrag nur auf die Laufzeit begrenzt. Auf eine monetäre Deckelung wurde bewusst verzichtet, um flexibel auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren zu können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben
und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber der Vergabestelle
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber der Vergabestelle
zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 1 EUR eingegeben.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 1 EUR eingegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Abruf von Signaturkarten kann von jedem Referat, jedem Eigenbetrieb und von it@M erfolgen. Die Signaturkarten müssen je nach Bedarf einzeln oder in größeren Mengen abrufbar sein, da in bestimmten Fällen einzelne Mitarbeiter und in anderen Fällen ganze Organisationseinheiten mit Signaturkarten ausgestattet werden. Weitere IT-Vorhaben können im Laufe der Vertragslaufzeit einen erhöhten Bedarf an Einzelsignaturkarten für die LHM auslösen. Hier ist z. B. die Umsetzung des E-Rechnungsgesetzes zu nennen.Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist unklar, ob Einzelsignaturkarten für die qualifizierte elektronische Signatur überhaupt zum Einsatz kommen müssen. Falls ja, wird davon ausgegangen, dass in den Jahren 2018 bis 2022 bis zu 4790 Einzelsignaturkarten benötigt werden.
Der Abruf von Signaturkarten kann von jedem Referat, jedem Eigenbetrieb und von it@M erfolgen. Die Signaturkarten müssen je nach Bedarf einzeln oder in größeren Mengen abrufbar sein, da in bestimmten Fällen einzelne Mitarbeiter und in anderen Fällen ganze Organisationseinheiten mit Signaturkarten ausgestattet werden. Weitere IT-Vorhaben können im Laufe der Vertragslaufzeit einen erhöhten Bedarf an Einzelsignaturkarten für die LHM auslösen. Hier ist z. B. die Umsetzung des E-Rechnungsgesetzes zu nennen.Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist unklar, ob Einzelsignaturkarten für die qualifizierte elektronische Signatur überhaupt zum Einsatz kommen müssen. Falls ja, wird davon ausgegangen, dass in den Jahren 2018 bis 2022 bis zu 4790 Einzelsignaturkarten benötigt werden.
Beschreibung der Optionen:
Weitere IT-Vorhaben können im Laufe der Vertragslaufzeit einen erhöhten Bedarf an Einzel- und Stapelsignaturkarten für die LHM auslösen. Hier ist z. B. die Umsetzung des E-Rechnungsgesetzes zu nennen. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist unklar, ob Einzel- und Stapelsignaturkarten für die qualifizierte elektronische Signatur überhaupt zum Einsatz kommen müssen. Falls ja, wird davon ausgegangen, dass in denJahren 2018 bis 2022 bis zu 4790 Einzelsignaturkarten und 150 Stapelsignaturkarten benötigt werden.
Weitere IT-Vorhaben können im Laufe der Vertragslaufzeit einen erhöhten Bedarf an Einzel- und Stapelsignaturkarten für die LHM auslösen. Hier ist z. B. die Umsetzung des E-Rechnungsgesetzes zu nennen. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist unklar, ob Einzel- und Stapelsignaturkarten für die qualifizierte elektronische Signatur überhaupt zum Einsatz kommen müssen. Falls ja, wird davon ausgegangen, dass in denJahren 2018 bis 2022 bis zu 4790 Einzelsignaturkarten und 150 Stapelsignaturkarten benötigt werden.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einfache Richtwertmethode nach UfAB VI Version 1 – Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium: Einfache Richtwertmethode nach UfAB VI Version 1 – Preis
Gewichtung der Kosten: 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-15 📅
Quelle: OJS 2018/S 033-071687 (2018-02-15)