Rahmenvertrag über Dienstleistungen zur Beratung bei der Auswahl von Asset Managern

Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung

Die Stiftung des öffentlichen Rechts „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ benötigt eine umfassende und nachhaltige Unterstützung beim Auf- und Ausbau einer funktionierenden Anlageorganisation und der Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Stiftung. Im Wesentlichen geht es um die Fähigkeit der Stiftung, die von den Betreibern der Kernkraftwerke überwiesenen Barmittel in Höhe von rund EUR 24 Mrd. entsprechend dem gesetzlichen Zweck der Stiftung zu investieren, und die dafür notwendige Organisation und Infrastruktur zu schaffen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-08 Auftragsbekanntmachung
2018-03-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Finanzverwaltung
Kurze Beschreibung:
Die Stiftung des öffentlichen Rechts „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ benötigt eine umfassende und nachhaltige Unterstützung beim Auf- und Ausbau einer funktionierenden Anlageorganisation und der Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Stiftung. Im Wesentlichen geht es um die Fähigkeit der Stiftung, die von den Betreibern der Kernkraftwerke überwiesenen Barmittel in Höhe von rund EUR 24 Mrd. entsprechend dem gesetzlichen Zweck der Stiftung zu investieren, und die dafür notwendige Organisation und Infrastruktur zu schaffen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Finanzverwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
Postanschrift: c/o Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Scharnhorststraße 34-37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.cliffordchance.com/home.html 🌏
E-Mail: advicemanagerselection2017@cliffordchance.com 📧
Telefon: +49 69/7199-01 📞
Fax: +49 69 / 7199-4000 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E44829251 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-08 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 239-496290
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
1) Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind Einzelbewerbern/-bietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt: Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. 2) Die Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag eine gültige Kontakt-E-Mail-Adresse anzugeben, an welche die Vergabeunterlagen im Falle einer erfolgreichen Präqualifikation übermittelt werden können und über welche die weitere Kommunikation erfolgen soll. 3) Die Verfahrens- und Geschäftssprache ist Deutsch. Das gilt für das vorliegende Vergabeverfahren ebenso wie für die Auftragsdurchführung. Daher werden fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift vom Auftragnehmer und von seinem mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personal erwartet. 4) Die Verkürzung der regelmäßigen Teilnahme- und Angebotsfrist beruht auf der besonderen Dringlichkeit zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit des Auftraggebers und der damit einhergehenden Implikationen wirtschaftlicher und sonstiger Art (§ 17 Abs. 3 und Abs. 8 VgV). 5) Die Poststelle, bei der die Teilnahmeanträge abgegeben werden können (vgl. Ziff. I.3)) ist von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr besetzt.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen ist die Herstellung der Handlungsfähigkeit der Stiftung zur Erreichung des in § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung („EntsorgFondsG“) geregelten Stiftungszwecks, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der entstandenen und zukünftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland zu sichern.
Mehr anzeigen
Der zu vergebende (nicht-exklusive) Rahmenvertrag umfasst Beratungsleistungen für die Auswahl externer Asset Manager. Im Rahmen der zu vergebenden Einzelaufträge sollen für die liquiden Portfoliokomponenten nach erfolgter Segmentierung (ca. 45 Segmente) und Mandatsplanung, zu denen der Auftragnehmer ebenfalls berät, Vorschläge für die Auswahl geeigneter externer Asset Manager erarbeitet werden. Die tatsächliche Auswahlentscheidung und Beauftragung von Asset Managern erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft, welche das vom Auftraggeber gehaltene Sondervermögen verwaltet. Dabei ist weder der Auftraggeber noch die Kapitalverwaltungsgesellschaft an den Vorschlag des Auftragnehmers gebunden.
Mehr anzeigen
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann zweimal die Festlaufzeit durch einseitige Erklärung um jeweils ein Jahr verlängern. Die Ausübung des jeweiligen Optionsrechtes kann wirksam nur schriftlich bis drei Monate vor Ende der jeweiligen Festlaufzeit erfolgen.
Beschreibung der Optionen:
Die nachfolgend aufgeführte Tätigkeit hat der Auftragnehmer nur dann zu erbringen, wenn der Auftraggeber ihn damit ausdrücklich und zusammen mit den anderen für das jeweilige Segment zu erbringenden Leistungen unter dem Rahmenvertrag im Wege des Einzelabrufs beauftragt:
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber soll bei der Verwaltung der ausgewählten Manager-Mandate unterstützt werden. Dazu zählt das laufende Monitoring der Manager auch auf Basis der Datenbank des Beraters (Due Diligence) und eine etwaige Begleitung im Rahmen der Anlageausschusssitzung. Die Tätigkeit der Mandatsbetreuung erfolgt für einen Zeitraum von drei Jahren beginnend mit der Beauftragung des Asset Managers für das jeweilige Segment. Für die Erbringung der Mandatsbetreuungsleistungen gelten die Vorgaben des Rahmenvertrags nebst Anlagen auch dann, wenn die Laufzeit des Rahmenvertrags vor Ablauf des Drei-Jahres-Zeitraums für die Erbringung der Mandatsbetreuungsleistungen endet.
Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens, nachfolgend „Drittunternehmen“ genannt) in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“ i. S. des § 47 VgV), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen.
Mehr anzeigen
Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind - soweit ausdrücklich gefordert - auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. Im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal oder inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
Folgende Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung ausreichend): Angabe zur Teilnahme als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft; Im Falle einer Bewerbergemeinschaft:
Abgabe einer Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Muster, siehe URL unter Ziff. I.3).
2) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als vier Monate (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber und sein mit dem vorliegenden Vergabeverfahren und einer etwaigen Auftragsdurchführung befasstes Personal sämtliche Informationen aus und über das vorliegende Vergabeverfahren streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weiterleiten werden.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) in Deutschland.
2) Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 000 000 EUR, welche pro Verssicherungsfall zur Verfügung stehen muss (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (wie Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Niederlassungen, Standorte, Gründungsdatum und kurze Historie).
2) Eigenerklärung, aus der (i) die aktuelle Beschäftigtenzahl des Unternehmens ersichtlich ist (Stand 31.10.2017 insgesamt) und (ii) die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter bezogen auf den ausschreibungsrelevanten Bereich der Beratungsleistungen für die Auswahl von Asset Managern (Stand 31.10.2017) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen).
Mehr anzeigen
3) Benennung von zwei Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen, welche durchgängig oder teilweise in den Kalenderjahren 2014, 2015 und 2016 durchgeführt worden sind, betreffend die Beratung von institutionellen Kapitalsammelstellen (z.B. Versicherungen, Pensionskassen). Geforderte Angaben für jedes Referenzprojekt:
Mehr anzeigen
— Auftraggeber nebst Kontaktperson und Kontaktdaten,
— Anzahl der an externe Asset Manager vergebenen Mandate,
— Auftragsvolumen in EUR nebst überschlägiger Angabe des verwalteten Vermögens ("Assets under management").
4) Darstellung, aus der sich Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals ergeben. Die Darstellung muss insbesondere die Lebensläufe der maßgeblich mit der Ausführung des Auftrags zu betrauenden Person(en) enthalten.
Mehr anzeigen

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Die Verkürzung der regelmäßigen Teilnahme- und Angebotsfrist beruht auf der besonderen Dringlichkeit zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit des Auftraggebers und der damit einhergehenden Implikationen wirtschaftlicher und sonstiger Art (§ 17 Abs. 3 und Abs. 8 VgV).
Mehr anzeigen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Clifford Chance Deutschland LLP
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E44829251 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Clifford Chance Deutschland LLP
Postanschrift: Mainzer Landstraße 46
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60325
Kontaktperson: Herr Rechtsanwalt Steffen Amelung
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind Einzelbewerbern/-bietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt: Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt.
Mehr anzeigen
2) Die Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag eine gültige Kontakt-E-Mail-Adresse anzugeben, an welche die Vergabeunterlagen im Falle einer erfolgreichen Präqualifikation übermittelt werden können und über welche die weitere Kommunikation erfolgen soll.
Mehr anzeigen
3) Die Verfahrens- und Geschäftssprache ist Deutsch. Das gilt für das vorliegende Vergabeverfahren ebenso wie für die Auftragsdurchführung. Daher werden fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift vom Auftragnehmer und von seinem mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personal erwartet.
Mehr anzeigen
4) Die Verkürzung der regelmäßigen Teilnahme- und Angebotsfrist beruht auf der besonderen Dringlichkeit zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit des Auftraggebers und der damit einhergehenden Implikationen wirtschaftlicher und sonstiger Art (§ 17 Abs. 3 und Abs. 8 VgV).
Mehr anzeigen
5) Die Poststelle, bei der die Teilnahmeanträge abgegeben werden können (vgl. Ziff. I.3)) ist von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr besetzt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 239-496290 (2017-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stiftung des öffentlichen Rechts „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ benötigt eine umfassende und nachhaltige Unterstützung beim Auf- und Ausbau einer funktionierenden Anlageorganisationund der Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Stiftung. Im Wesentlichen geht es um die Fähigkeit der Stiftung, die von den Betreibern der Kernkraftwerke überwiesenen Barmittel in Höhe von rund EUR 24 Mrd. entsprechend dem gesetzlichen Zweck der Stiftung zu investieren, und die dafür notwendige Organisation und Infrastruktur zu schaffen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 057-126457
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 239-496290
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
Angaben zum Wert des Auftrags werden unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 u. 4 VgV nicht gemacht.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der zu vergebende (nicht-exklusive) Rahmenvertrag umfasst Beratungsleistungen für die Auswahl externer Asset Manager. Im Rahmen der zu vergebenden Einzelaufträge sollen für die liquiden Portfoliokomponenten nach erfolgter Segmentierung (ca. 45 Segmente) und Mandatsplanung, zu denen der Auftragnehmer ebenfalls berät, Vorschläge für die Auswahl geeigneter externer Asset Manager erarbeitet werden. Die tatsächliche Auswahlentscheidung und Beauftragung von Asset Managern erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft,welche das vom Auftraggeber gehaltene Sondervermögen verwaltet. Dabei ist weder der Auftraggeber noch die Kapitalverwaltungsgesellschaft an den Vorschlag des Auftragnehmers gebunden.
Mehr anzeigen

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Die Verkürzung der regelmäßigen Teilnahme- und Angebotsfrist beruht auf der besonderen Dringlichkeit zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit des Auftraggebers und der damit einhergehenden Implikationen wirtschaftlicherund sonstiger Art (§ 17 Abs. 3 und Abs. 8 VgV).
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Vorgehensweise / Leistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0,7
Kostenkriterium: Gesamtpauschalpreis
Gewichtung der Kosten: 0,3

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-09 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 057-126457 (2018-03-20)