Rahmenvertrag WAN-Anbindungen für das kommunale Verwaltungsnetz Baden-Württemberg

Kommunales Rechenzentrum Baden-Franken GmbH

Die KRBF GmbH plant mit den Partnern RZRS GmbH und IIRU GmbH im Datenverarbeitungsverbund BW das komplette WAN in einem Redesign umzugestalten. Der Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren, soll die Beschaffung von WAN-Anbindungen an kommunalen Kundenstandorten in Baden-Württemberg ermöglichen. Zukünftig wird von ca. 600 Standorten ausgegangen, welche über das „neue“ kommunale Transportnetz des Anbieters angebunden werden sollen. Die geplanten Anschlussbandbreiten liegen zwischen 4 mbit/s und 1 000 mbit/s. Das zukünftige kommunale Verwaltungsnetz ist als homogenes Netz geplant, in dem jeder Kunde der KRZ einen definierten Zugang erhält. Um dies zu gewährleisten, wird das kommunale Verwaltungsnetz als Sicherheitsschicht (VPN-Overlay) über verschiedene Transportnetzwerke gelegt. Die Sicherheitsschicht wird technisch auf VPN-Routern etabliert, welche durch die kommunalen Rechenzentren betrieben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-01 Auftragsbekanntmachung
2017-10-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernmeldenetz
Kurze Beschreibung:
Die KRBF GmbH plant mit den Partnern RZRS GmbH und IIRU GmbH im Datenverarbeitungsverbund BW das komplette WAN in einem Redesign umzugestalten. Der Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren, soll die Beschaffung von WAN-Anbindungen an kommunalen Kundenstandorten in Baden-Württemberg ermöglichen. Zukünftig wird von ca. 600 Standorten ausgegangen, welche über das „neue“ kommunale Transportnetz des Anbieters angebunden werden sollen. Die geplanten Anschlussbandbreiten liegen zwischen 4 mbit/s und 1 000 mbit/s. Das zukünftige kommunale Verwaltungsnetz ist als homogenes Netz geplant, in dem jeder Kunde der KRZ einen definierten Zugang erhält. Um dies zu gewährleisten, wird das kommunale Verwaltungsnetz als Sicherheitsschicht (VPN-Overlay) über verschiedene Transportnetzwerke gelegt. Die Sicherheitsschicht wird technisch auf VPN-Routern etabliert, welche durch die kommunalen Rechenzentren betrieben werden.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernmeldenetz 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsnetz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunales Rechenzentrum Baden-Franken GmbH
Postanschrift: Auwaldstraße 11
Postleitzahl: 79110
Postort: Freiburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kivbf.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kivbf.de 📧
Telefon: +49 7611300-515 📞
Fax: +49 7611300-1515 📠
URL der Dokumente: https://kivbf.sharefile.eu/d-sfa5038dd1e44b21a 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 106-212129
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei Kommunales Rechenzentrum Baden-Franken GmbH Stabsstelle Recht z. Hd. Herrn Eble/ Frau Kutschera Auwaldstraße 11 79110 Freiburg zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei der benannten Stelle zu rügen. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 14 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist ausgeschlossen. Vergabekammer im Sinne des §§ 155, 156 GWB: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 17 76133 Karlsruhe Telefax: +49 (0) 721-926 3985 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 12 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Das gesamte Kommunale Verwaltungsnetz beinhaltet derzeit ca. 2500 Standorte (Haupt-stellen und Außenstellen von Gemeinden, Städten, Landkreisen und deren Einrichtungen). Von diesen 2500 Standorten sind bereits heute ca. 1 600 über Internet-VPNs angebunden und ca. 900 Standorte über ein providerbasiertes MPLS-Netz (Vertragslaufzeit bis 31.12.2017).
Mehr anzeigen
Zukünftig wird von ca. 600 Standorten ausgegangen, welche über das „neue“ kommunale Transportnetz des Anbieters angebunden werden sollen. Die verbleibenden 300 Standorte wechseln voraussichtlich ebenfalls auf Internetbasierte VPN-Anbindungen oder auf eigene Direktverbindungen, welche nicht Teil dieser Ausschreibung sind.
Mehr anzeigen
Aktuell befinden sich die drei kommunalen Rechenzentren (KRZ) gemeinsam mit der Da-tenzentrale Baden-Württemberg in einem Fusionsprozess. Ziel der Fusion ist die Ver-schmelzung der bestehenden Zweckverbände in eine kommunale Datenanstalt. Mit der angedachten Fusion ist geplant ein gemeinsames virtuelles Rechenzentrum in Baden-Württemberg über die beiden Standorte Stuttgart und Karlsruhe aufzubauen.
Mehr anzeigen
Im zukünftigen kommunalen Verwaltungsnetz soll daher bereits die Aufteilung in die drei Regionen aufgehoben werden. Geplant ist ein homogenes Netz, in dem jeder Kunde der KRZ basierend auf seiner Anforderung einen definierten Zugang erhält. Um dies zu gewährleisten, wird das kommunale Verwaltungsnetz zukünftig als Sicherheitsschicht (VPN-Overlay) über verschiedene Transportnetzwerke gelegt. Die Sicherheitsschicht wird technisch auf VPN-Routern etabliert, welche durch die kommunalen Rechenzentren betrieben werden. Diese dienen als Abschluss-/Sicherheitskomponente an allen Verwaltungsnetzendpunkten.
Mehr anzeigen
Neben kundeneigenen Internetanbindungen sämtlicher am Markt verfügbaren Carrier, können kommunale Kunden auch eigene Direktverbindungen zur Anbindungen an das Verwaltungsnetz mitbringen. Als Koppelpunkte werden die 7 Verwaltungsstandorte der kommunalen Rechenzentren in Baden-Württemberg genutzt. Als dritte Transportnetzvariante ist ein auf „privater“ Plattform betriebenes qualitativ hochwertiges WAN-Transportnetz (nachfolgend „kommunales Transportnetz“ genannt) geplant. Dieses wird durch die Rechenzentren als Rahmenvertrag ausgeschrieben und den Kunden nach Bedarf zur Verfügung gestellt. Genau dieses kommunale Transportnetz ist Umfang dieser Ausschreibung.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber plant die Überführung der bestehenden Verbindungen in ein neues gesamtheitliches Design. Die Zielsetzung ist eine Optimierung auf die bestehenden, sowie die Berücksichtigung künftiger Anforderungen, die Einhaltung der in Form von SLAs geforderten Qualität und eine signifikante Reduzierung der Kosten.
Mehr anzeigen
Der komplette Datenverkehr ist IP-basierend. Das kommunale Transportnetz muss in der Lage sein, Verkehrsbeziehungen aller Kundenstandorte zu allen Rechenzentren und auch untereinander auf direktem Weg im Backbone des Transportnetzanbieters abzuwickeln.
Mehr anzeigen
Der Datenverkehr muss über Infrastruktur transportiert werden, die im Zuständigkeitsbereich deutscher Behörden gehalten wird.
Das Kommunale Verwaltungsnetz bildet eine wichtige Basis für eGovernment und stellt den interkommunalen Austausch elektronischer Informationen sicher.
Das Kommunale Verwaltungsnetz erreicht über einen zentralen Übergang in Stuttgart und Karlsruhe die Dienststellen im Land (Landesverwaltungsnetz – LVN) und Bund (Verbindungsnetz DOI).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12 000 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimal 24 Monate.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch schriftliche Bestätigung des Versicherers gegenüber dem Auftraggeber.
2. Handelsregisterauszug, der nicht älter als 6 Monate ist.
3. Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung (Bescheinigung des Finanzamtes zur steuerlichen Unbedenklichkeit für die Erteilung von öffentlichen Aufträgen, die nicht älter als 12 Monate ist).
4. Eigenerklärung zu illegal Beschäftigten und Ausschluss von Ausschreibungen (Der Bieter hat eine Eigenerklärung vorzulegen, mit der erklärt wird, dass der Bieter wissentlich keine illegalen Beschäftigten beschäftigt sowie in den letzten 3 Jahren nicht von einem öffentlichen Auftrag ausgeschlossen wurde).
Mehr anzeigen
5. Eigenerklärung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.
6. Tariftreueerklärung bzw. Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns (nicht älter als 3 Monate).
7. Erklärung zu verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz oder Eigenerklärung des Bieters, dass solche Unternehmensverbindungen nicht bestehen.
8. 2 Referenzen, als eine vergleichbare Referenz gilt es, wenn ein Rahmenvertrag für WAN-Anbindungen für ein MPLS-basiertes Netzwerk mit mindestens 500 Standorten über eine Vertragslaufzeit von mind. 24 Monaten abgeschlossen wurde.
9. Erklärung über Nachunternehmer.
10. Angebotslegitimation eines Mitarbeiters von einer im Handelsregister genannten, bevollmächtigten Person.
11. Beschreibung des Unternehmens gemäß der Vergabeunterlage.
12. Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens in den letzten 3 Jahren, über die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter.
13. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch schriftliche Bestätigung des Versicherers gegenüber dem Auftraggeber.
2. Handelsregisterauszug, der nicht älter als 6 Monate ist.
3. Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung (Bescheinigung des Finanzamtes zur steuerlichen Unbedenklichkeit für die Erteilung von öffentlichen Aufträgen, die nicht älter als 12 Monate ist).
4. Eigenerklärung zu illegal Beschäftigten und Ausschluss von Ausschreibungen (Der Bieter hat eine Eigenerklärung vorzulegen, mit der erklärt wird, dass der Bieter wissentlich keine illegalen Beschäftigten beschäftigt sowie in den letzten 3 Jahren nicht von einem öffentlichen Auftrag ausgeschlossen wurde).
Mehr anzeigen
5. Eigenerklärung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.
6. Tariftreueerklärung bzw. Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns (nicht älter als 3 Monate).
7. Erklärung zu verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz oder Eigenerklärung des Bieters, dass solche Unternehmensverbindungen nicht bestehen.
8. 2 Referenzen, als eine vergleichbare Referenz gilt es, wenn ein Rahmenvertrag für WAN-Anbindungen für ein MPLS-basiertes Netzwerk mit mindestens 500 Standorten über eine Vertragslaufzeit von mind. 24 Monaten abgeschlossen wurde.
9. Erklärung über Nachunternehmer.
10. Angebotslegitimation eines Mitarbeiters von einer im Handelsregister genannten, bevollmächtigten Person.
11. Beschreibung des Unternehmens gemäß der Vergabeunterlage.
12. Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens in den letzten 3 Jahren, über die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter.
13. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bieters.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch schriftliche Bestätigung des Versicherers gegenüber dem Auftraggeber.
2. Handelsregisterauszug, der nicht älter als 6 Monate ist.
3. Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung (Bescheinigung des Finanzamtes zur steuerlichen Unbedenklichkeit für die Erteilung von öffentlichen Aufträgen, die nicht älter als 12 Monate ist).
4. Eigenerklärung zu illegal Beschäftigten und Ausschluss von Ausschreibungen (Der Bieter hat eine Eigenerklärung vorzulegen, mit der erklärt wird, dass der Bieter wissentlich keine illegalen Beschäftigten beschäftigt sowie in den letzten 3 Jahren nicht von einem öffentlichen Auftrag ausgeschlossen wurde).
Mehr anzeigen
5. Eigenerklärung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.
6. Tariftreueerklärung bzw. Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns (nicht älter als 3 Monate).
7. Erklärung zu verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz oder Eigenerklärung des Bieters, dass solche Unternehmensverbindungen nicht bestehen.
8. Zwei Referenzen, als eine vergleichbare Referenz gilt es, wenn ein Rahmenvertrag für WAN-Anbindungen für ein MPLS-basiertes Netzwerk mit mindestens 500 Standorten über eine Vertragslaufzeit von mind. 24 Monaten abgeschlossen wurde.
9. Erklärung über Nachunternehmer.
10. Angebotslegitimation eines Mitarbeiters von einer im Handelsregister genannten, bevollmächtigten Person.
11. Beschreibung des Unternehmens gemäß der Vergabeunterlage.
12. Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens in den letzten 3 Jahren, über die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter.
13. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bieters.

Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die Verlängerungsoptionen sind erforderlich aufgrund des hohen Investitionsvolumens des Auftraggebers, aber auch des Auftragnehmers, für den nicht unerhebliche Investitionen auch in Bauarbeiten und Umbauarbeiten erforderlich sein könnten und eine mind. 1-jährige Migrationszeit. Die Vertragslaufzeit beträgt zu Beginn 4 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 24 Monate.
Mehr anzeigen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Auwaldstr. 11 79110 Freiburg.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Eigengesellschaft
Kontakt
Internetadresse: www.kivbf.de 🌏
Dokumente URL: https://kivbf.sharefile.eu/d-sfa5038dd1e44b21a 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei Kommunales Rechenzentrum Baden-Franken GmbH
Mehr anzeigen
Stabsstelle Recht
z. Hd. Herrn Eble/ Frau Kutschera
Auwaldstraße 11
79110 Freiburg
zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei der benannten Stelle zu rügen. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 14 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Vergabekammer im Sinne des §§ 155, 156 GWB:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 17
76133 Karlsruhe
Telefax: +49 (0) 721-926 3985
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei Kommunales Rechenzentrum Baden-Franken GmbH
Mehr anzeigen
Stabsstelle Recht
z. Hd. Herrn Eble/ Frau Kutschera
Auwaldstraße 11
79110 Freiburg
zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form bei der benannten Stelle zu rügen. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 14 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Vergabekammer im Sinne des §§ 155, 156 GWB:
Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 17
76133 Karlsruhe
Telefax: +49 (0) 721-926 3985
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 106-212129 (2017-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 195-400293
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 106-212129
ABl. S-Ausgabe: 195

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das gesamte Kommunale Verwaltungsnetz beinhaltet derzeit ca. 2 500 Standorte (Haupt-stellen und Außenstellen von Gemeinden, Städten, Landkreisen und deren Einrichtungen). Von diesen 2500 Standorten sind bereits heute ca. 1 600 über Internet-VPNs angebunden und ca. 900 Standorte über ein providerbasiertes MPLS-Netz (Vertragslaufzeit bis 31.12.2017).
Mehr anzeigen
Aktuell befinden sich die drei kommunalen Rechenzentren (KRZ) gemeinsam mit der Datenzentrale Baden-Württemberg in einem Fusionsprozess. Ziel der Fusion ist die Verschmelzung der bestehenden Zweckverbände in eine kommunale Datenanstalt. Mit der angedachten Fusion ist geplant ein gemeinsames virtuelles Rechenzentrum in Baden-Württemberg über die beiden Standorte Stuttgart und Karlsruhe aufzubauen.
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-29 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Je-der Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 195-400293 (2017-10-09)