Realzeitsimulationen Luftseite Hamburg Airport, mit Schwerpunkt u. a. auf folgenden Leistungen: — Gutachten zur Fixierung der zu erwartenden Koordinationseckwerte (theoretisch und praktisch) des Pisten-, Rollfeld-, Vorfeld- und Luftraumsystems, — Vorbereitung und Durchführung von Realzeitsimulationen von Roll- und Flugverkehren (inkl. Modellerstellung), — Identifikation und Lösung möglicher Engpässe / Optimierungen am Layout, — Mehrere (je nach Bedarf) Simulationsdurchläufe (verschiedene Rahmenbedingungen, kleine Anpassungen), — Visuelle / dynamische Ergebnisdarstellung, — Berichterstellung, ggf. auch für externe Adressaten, — Bei Bedarf auf Seiten des Auftraggebers, weiter/zusätzliche Leistungen auf Basis des Rahmenvertrags.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2017-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schulung und Simulation fĂĽr Luftfahrzeuge, Raketen und Raumfahrzeuge
Referenznummer: 170502478
Kurze Beschreibung:
Realzeitsimulationen Luftseite Hamburg Airport, mit Schwerpunkt u. a. auf folgenden Leistungen:
— Gutachten zur Fixierung der zu erwartenden Koordinationseckwerte (theoretisch und praktisch) des Pisten-, Rollfeld-, Vorfeld- und Luftraumsystems,
— Vorbereitung und Durchführung von Realzeitsimulationen von Roll- und Flugverkehren (inkl. Modellerstellung),
— Identifikation und Lösung möglicher Engpässe / Optimierungen am Layout,
— Mehrere (je nach Bedarf) Simulationsdurchläufe (verschiedene Rahmenbedingungen, kleine Anpassungen),
— Visuelle / dynamische Ergebnisdarstellung,
— Berichterstellung, ggf. auch für externe Adressaten,
— Bei Bedarf auf Seiten des Auftraggebers, weiter/zusätzliche Leistungen auf Basis des Rahmenvertrags.
Rahmenvereinbarung
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung werden nach dem Bedarf des Auftraggebers abgerufen. Esbesteht keine Abnahmeverpflichtung.
Terminreservierung
Die Bewerber / Bieter werden gebeten, vorbehaltlich der Ergebnisse des Teilnahmewettbewerbs und derAngebotswertung den 21.8 und 22.8.2017 für gegebenenfalls durchzuführende Aufklärungsgespräche zu reservieren.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung werden nach dem Bedarf des Auftraggebers abgerufen. Esbesteht keine Abnahmeverpflichtung.
Terminreservierung
Die Bewerber / Bieter werden gebeten, vorbehaltlich der Ergebnisse des Teilnahmewettbewerbs und derAngebotswertung den 21.8 und 22.8.2017 für gegebenenfalls durchzuführende Aufklärungsgespräche zu reservieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Realzeitsimulationen Luftseite Hamburg Airport, mit Schwerpunkt u. a. auf folgenden Leistungen:
— Gutachten zur Fixierung der zu erwartenden Koordinationseckwerte (theoretisch und praktisch) des Pisten-, Rollfeld-, Vorfeld- und Luftraumsystems,
— Vorbereitung und Durchführung von Realzeitsimulationen von Roll- und Flugverkehren (inkl. Modellerstellung),
— Identifikation und Lösung möglicher Engpässe / Optimierungen am Layout,
— Mehrere (je nach Bedarf) Simulationsdurchläufe (verschiedene Rahmenbedingungen, kleine Anpassungen),
— Visuelle / dynamische Ergebnisdarstellung,
— Berichterstellung, ggf. auch für externe Adressaten,
— Bei Bedarf auf Seiten des Auftraggebers, weiter/zusätzliche Leistungen auf Basis des Rahmenvertrags.
Erwarteter Leistungsumfang – Realzeitsimulation
Das übergeordnete Ziel der Realzeitsimulation ist eine grundsätzliche und umfangreiche Funktionsprüfung des Roll- und Vorfeldlayouts inklusive der Herleitung der gesamthaften Systemkapazitäten von Roll- und Vorfeldern sowie von Flugverläufen im Nahbereich.
Das übergeordnete Ziel der Realzeitsimulation ist eine grundsätzliche und umfangreiche Funktionsprüfung des Roll- und Vorfeldlayouts inklusive der Herleitung der gesamthaften Systemkapazitäten von Roll- und Vorfeldern sowie von Flugverläufen im Nahbereich.
Sollten im Rahmen der Realzeitsimulation Funktions- und/oder Layoutengpässe erkannt werden, sind durch den Auftragnehmer geeignete Optimierungsvorschläge zu entwickeln und in Abstimmung mit dem Auftraggeber einer erneuten Prüfung/Simulation zuzuführen.
Sollten im Rahmen der Realzeitsimulation Funktions- und/oder Layoutengpässe erkannt werden, sind durch den Auftragnehmer geeignete Optimierungsvorschläge zu entwickeln und in Abstimmung mit dem Auftraggeber einer erneuten Prüfung/Simulation zuzuführen.
Neben der Pistennutzung soll das gesamte Roll- und Vorfeld, aber auch die Kapazität des Luftraums (Nahbereich) (auch unter Beachtung des Flugplatzes Finkenwerder) mit Hilfe der für den Flughafen Hamburg zur Verfügung gestellten Musterflugpläne disponiert und entsprechend simuliert werden. Diese Systeme sind als Kombination im Rahmen einer gesamthaften Simulation auszuwerten und visuell darzustellen. Schnittstellen, wie z.B. Abhängigkeiten im Rollverkehr durch anfliegende Luftfahrzeuge oder Pistennutzungsbedingte Engpässe im Luftraum (z. B. Fehlanflüge) sind daher zu beachten.
Neben der Pistennutzung soll das gesamte Roll- und Vorfeld, aber auch die Kapazität des Luftraums (Nahbereich) (auch unter Beachtung des Flugplatzes Finkenwerder) mit Hilfe der für den Flughafen Hamburg zur Verfügung gestellten Musterflugpläne disponiert und entsprechend simuliert werden. Diese Systeme sind als Kombination im Rahmen einer gesamthaften Simulation auszuwerten und visuell darzustellen. Schnittstellen, wie z.B. Abhängigkeiten im Rollverkehr durch anfliegende Luftfahrzeuge oder Pistennutzungsbedingte Engpässe im Luftraum (z. B. Fehlanflüge) sind daher zu beachten.
Der erwartete Leistungsumfang besteht zunächst aus folgenden Teilaufgaben:
a. Initiale Modellerstellung inkl. erstem Simulationsdurchlauf
Das vom Auftraggeber gestellte Roll- und Vorfeldlayout (AutoCAD 2D als reine Flächendarstellung) ist vom Auftragnehmer in ein dreidimensionales Simulationsmodell der relevanten Flughafeninfrastruktur zu überführen. Das initiale Modell:
— muss die Anforderungen aus Ziffer 2 e „technische/organisatorische Anforderungen“ erfüllen,
— muss das Layout des Roll- und Vorfeldes in einer eindeutig erkennbaren und gekennzeichneten Weise darstellen,
— muss die flugbetriebliche Darstellung erkennen lassen (sich bewegende Luftfahrzeuge – typengetreu),
— muss Sicht- und Wetterbedingungen darstellen können, sodass entsprechende Bedingungen in der Simulation vorherrschen und daraus ggf. resultierende Kapazitätseinschränkungen berücksichtigt werden,
— kann die Umgebung außerhalb des Flughafenzauns in grober Art und Weise darstellen.
Mit diesem initialen Modell ist der erste Simulationsdurchlauf in folgenden Schritten durchzufĂĽhren:
— Durchführung Simulation,
— Ergebnisauswertung/ Optimierungsvorschläge,
— Tabellarische Ergebnisdarstellung.
Dieses initiale Modell muss neben den in Ziffer 2 b aufgelisteten Möglichkeiten auch darüber hinaus über die Bindung als Rahmenvertragspartner für weitere Anpassungen und Auswertungen zur Verfügung stehen. Das Modell geht in das Eigentum des Auftraggebers über.
Dieses initiale Modell muss neben den in Ziffer 2 b aufgelisteten Möglichkeiten auch darüber hinaus über die Bindung als Rahmenvertragspartner für weitere Anpassungen und Auswertungen zur Verfügung stehen. Das Modell geht in das Eigentum des Auftraggebers über.
b. Durchführung von 9 Realzeitsimulationsdurchläufen
Das zur Verfügung gestellte Layout (bzw. im Rahmen von Optimierungen durch die Realzeitsimulation erfolgte Änderungen) sind in Summe mit mindestens 9 Anpassungsdurchläufen zu simulieren.
Jeder Simulationsdurchlauf besteht aus:
— Anpassung Simulationsmodell,
Das initiale Simulationsmodell für den ersten Simulationsdurchlauf ist im Rahmen von Optimierungen oder ähnlich gelagerten Fragestellungen 9 Mal anzupassen. Als Optimierungen werden Maßnahmen schwerpunktmäßig innerhalb des Flughafengeländes gesehen, die einen positiven Einfluss auf den Eckwert haben.
Das initiale Simulationsmodell für den ersten Simulationsdurchlauf ist im Rahmen von Optimierungen oder ähnlich gelagerten Fragestellungen 9 Mal anzupassen. Als Optimierungen werden Maßnahmen schwerpunktmäßig innerhalb des Flughafengeländes gesehen, die einen positiven Einfluss auf den Eckwert haben.
Diese Beschreibung ist nicht vollständig. Die vollständige Beschreibung ist in den Vergabeunterlagen enthalten, siehe auch Ziffer I.3).
Rahmenvereinbarung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Auftragsvergabe für die Durchführung der unter Ziffer II.1.4) und II.2.4) beschriebenen Realzeitsimulation und darüber hinaus weitere/zusätzliche Leistungen aus der Rahmenvereinbarung nach dem Bedarf des Auftraggebers abzurufen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für über die Realzeitsimulation hinausgehende Leistungen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Auftragsvergabe für die Durchführung der unter Ziffer II.1.4) und II.2.4) beschriebenen Realzeitsimulation und darüber hinaus weitere/zusätzliche Leistungen aus der Rahmenvereinbarung nach dem Bedarf des Auftraggebers abzurufen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für über die Realzeitsimulation hinausgehende Leistungen.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Zwei Optionen auf Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 24 Monate (1. Option) und zusätzlich um weitere 24 Monate (2. Option).
Zusätzliche Informationen:
Rahmenvereinbarung
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung werden nach dem Bedarf des Auftraggebers abgerufen. Esbesteht keine Abnahmeverpflichtung.
Terminreservierung
Die Bewerber / Bieter werden gebeten, vorbehaltlich der Ergebnisse des Teilnahmewettbewerbs und derAngebotswertung den 21.8 und 22.8.2017 für gegebenenfalls durchzuführende Aufklärungsgespräche zu reservieren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Flughafen Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung,
aa) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
aa) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
ab) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
ab) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
ac) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend,
ac) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend,
ad) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Aus-schlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Aus-schlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
FĂĽr die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bieters sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bieters sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
FĂĽr die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
FĂĽr die PrĂĽfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beim Bieter jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt,
A) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beim Bieter jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt,
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens,
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts;
— Kurzbeschreibung der Art und Umfang der erbrachten Leistungen. Es wird erwartet, dass Realzeitsimulationen bereits durchgeführt wurden. Hierzu ist aufzuzeigen, in welcher Form und welchem Umfang die Simulation erfolgte (z. B. Art des Simulators, Anzahl der beteiligten Akteure, Art der Auswertung, Modellanpassungen, etc.). Darüber hinaus wird erwartet, dass bereits ganzheitliche Simulationsuntersuchungen durchgeführt wurden. Als ganzheitlich wird eine Simulation angesehen, die das Zusammenwirken von Luftfahrzeugbewegungen im Vor-, Rollfeld und Luftraum (Nahbereich) als Gesamtsystem mit den entsprechenden Abhängigkeiten abbildet. Ebenso wird erwartet, dass zu jedem Referenzprojekt der Auftragswert in EUR angegeben wird;
— Kurzbeschreibung der Art und Umfang der erbrachten Leistungen. Es wird erwartet, dass Realzeitsimulationen bereits durchgeführt wurden. Hierzu ist aufzuzeigen, in welcher Form und welchem Umfang die Simulation erfolgte (z. B. Art des Simulators, Anzahl der beteiligten Akteure, Art der Auswertung, Modellanpassungen, etc.). Darüber hinaus wird erwartet, dass bereits ganzheitliche Simulationsuntersuchungen durchgeführt wurden. Als ganzheitlich wird eine Simulation angesehen, die das Zusammenwirken von Luftfahrzeugbewegungen im Vor-, Rollfeld und Luftraum (Nahbereich) als Gesamtsystem mit den entsprechenden Abhängigkeiten abbildet. Ebenso wird erwartet, dass zu jedem Referenzprojekt der Auftragswert in EUR angegeben wird;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
FĂĽr die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
FĂĽr die PrĂĽfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9 der vorliegenden Bekanntmachung.
Mindeststandards:
Zu Ziffer III.1.3 a)
Für die Durchführung der Realzeitsimulationen wird gefordert, dass hierfür qualifizierte Fluglotsen eingesetzt werden. Als qualifiziert gelten Tower- und/oder Radarlotsen, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und bereits innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre zusammenhängend als Lotsen tätig gewesen sind (oder gleichwertig).
Für die Durchführung der Realzeitsimulationen wird gefordert, dass hierfür qualifizierte Fluglotsen eingesetzt werden. Als qualifiziert gelten Tower- und/oder Radarlotsen, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und bereits innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre zusammenhängend als Lotsen tätig gewesen sind (oder gleichwertig).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Siehe zur EignungsprĂĽfung im Rahmen des vorliegenden einstufigen Verhandlungsverfahren die Hinweise und Vorgaben unter Ziffer II.2.9.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften müssen das Angebot bereits als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung – eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt des Auftraggebers eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften müssen das Angebot bereits als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung – eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt des Auftraggebers eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Hierbei können alle Unternehmen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen wollen, ein Angebot abgeben. Die grundsätzliche Eignung ist hierbei anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung genannten Unterlagen und unter Verwendung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens darzulegen. Der Bewerbungsbogen ist mit dem Angebot einzureichen.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Hierbei können alle Unternehmen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen wollen, ein Angebot abgeben. Die grundsätzliche Eignung ist hierbei anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung genannten Unterlagen und unter Verwendung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens darzulegen. Der Bewerbungsbogen ist mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber wird die eingegangenen Angebote zunächst nach Ziffer 11.1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ (siehe Ziffer I.3 der vorliegenden Bekanntmachung) formal und auf Vollständigkeit prüfen. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter nach Ziffer 11.2.2 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ anhand der Vorgaben der Bekanntmachung und der Angaben im Bewerbungsbogen geprüft. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die eingegangenen Angebote zunächst nach Ziffer 11.1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ (siehe Ziffer I.3 der vorliegenden Bekanntmachung) formal und auf Vollständigkeit prüfen. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter nach Ziffer 11.2.2 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ anhand der Vorgaben der Bekanntmachung und der Angaben im Bewerbungsbogen geprüft. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Anschließend werden aus dem Kreis der geeigneten Bieter die Bieter nach Ziffer 11.3 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden, sofern nicht nach § 15 Abs. 4 SektVO auf ein Erstangebot der Zuschlag erteilt werden soll. Grundlage für die Auswahl der Bieter für Verhandlungen sind die in den Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien samt der mitgeteilten Gewichtung.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Anschließend werden aus dem Kreis der geeigneten Bieter die Bieter nach Ziffer 11.3 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden, sofern nicht nach § 15 Abs. 4 SektVO auf ein Erstangebot der Zuschlag erteilt werden soll. Grundlage für die Auswahl der Bieter für Verhandlungen sind die in den Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien samt der mitgeteilten Gewichtung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-28 đź“…
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Organisationskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Ablauf- und Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Gewichtung des Preises: 50 %
A) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft fĂĽr jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Diese Möglichkeit besteht auch für einzelne Lose der vorliegenden Vergabe.
d) Der Auftraggeber hat fĂĽr die Einreichung der Eignungsunterlagen einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden und mit dem Angebot abzugeben. Weitere Anforderungen an die Verwendung des Bewerbungsbogens sind diesem zu entnehmen,
e) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung,
f) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Siehe VI.4.1)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Siehe unter VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 125-255232 (2017-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Realzeitsimulationen, Luftseite Hamburg Airport, mit Schwerpunkt u. a. auf folgenden Leistungen:
— Gutachten zur Fixierung der zu erwartenden Koordinationseckwerte (theoretisch und praktisch) des Pisten-,Rollfeld-, Vorfeld- und Luftraumsystems,
— Vorbereitung und Durchführung von Realzeitsimulationen von Roll- und Flugverkehren (inkl.Modellerstellung),
— Identifikation und Lösung möglicher Engpässe / Optimierungen am Layout,
— Mehrere (je nach Bedarf) Simulationsdurchläufe (verschiedene Rahmenbedingungen, kleine Anpassungen),
— Visuelle / dynamische Ergebnisdarstellung,
— Berichterstellung, ggf. auch für externe Adressaten,
— Bei Bedarf auf Seiten des Auftraggebers, weitere/zusätzliche Leistungen auf Basis des Rahmenvertrags.
Rahmenvereinbarung
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung werden nach dem Bedarf des Auftraggebers abgerufen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Realzeitsimulationen, Luftseite Hamburg Airport, mit Schwerpunkt u. a. auf folgenden Leistungen:
— Gutachten zur Fixierung der zu erwartenden Koordinationseckwerte (theoretisch und praktisch) des Pisten-,Rollfeld-, Vorfeld- und Luftraumsystems,
— Vorbereitung und Durchführung von Realzeitsimulationen von Roll- und Flugverkehren (inkl.Modellerstellung),
— Bei Bedarf auf Seiten des Auftraggebers, weitere/zusätzliche Leistungen auf Basis des Rahmenvertrags.
Flughafen Hamburg.
Zusätzliche Informationen:
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung werden nach dem Bedarf des Auftraggebers abgerufen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Flughafen Hamburg GmbH – Zentraleinkauf
Referenz Zusätzliche Informationen
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichenund finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichenund finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklichzu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklichzu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebotezu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Diese Möglichkeit besteht auch für einzelne Lose der vorliegenden Vergabe.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Siehe Pkt. VI 4.1
Quelle: OJS 2017/S 187-383792 (2017-09-26)