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Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung u. Leistungsfähigkeit die unter Punkt 8 des Aufforderungsschreibens genannten Angaben u. Nachweise zu erbringen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen u. Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II) zu verwenden. Es gelten weiterhin die unter Punkt 8 des Aufforderungsschreibens genannten Ausschlusskriterien. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle unter Punkt 8 des Aufforderungsschreibens aufgeführten u. umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Es ist dazu der Anhang II -Bieterauskunft- bzw. der Anhang III zu verwenden. Es wird auch ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 8 des Aufforderungsschreibens nach der Tabelle hingewiesen. Ebenso gelten die Ausführungen im Punkt 7 letzter Absatz (nach dem Adressetikett) des Aufforderungsschreibens.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden, Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf
www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig möglich. Kontaktdaten können den Vergabeunterlagen (Aufforderungsschreiben) entnommen werden. Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 14.8.2017; 12:00 Uhr.