Konzeption und Durchführung eines Rahmenvertrages von Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III für ca. 30 Teilnehmerplätze im Bezirk des Jobcenters Oldenburg – JoboptionMax.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-17.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: REZ NORD 45ind JC Oldenburg.
201-17-45ind-70452
Produkte/Dienstleistungen: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht📦
Kurze Beschreibung:
“Konzeption und Durchführung eines Rahmenvertrages von Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III...”
Kurze Beschreibung
Konzeption und Durchführung eines Rahmenvertrages von Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III für ca. 30 Teilnehmerplätze im Bezirk des Jobcenters Oldenburg – JoboptionMax.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 201-17-45ind-70452
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Oldenburg.
Beschreibung der Beschaffung: REZ NORD 45ind JC Oldenburg.
Dauer
Datum des Beginns: 2018-03-05 📅
Datum des Endes: 2019-03-04 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2 und D.3 der Vergabeunterlagen Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung wird in der Datei D.2 die Zusicherung verlangt, dass die gemäß §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung vorhanden ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über die Trägerzulassung verfügen.
Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind in der Datei D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2017-11-16
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Wiederholungsauftrag.
Vorbehalten bleibt die Beauftragung mit der Wiederholung gleichartiger Leistungen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§...”
Wiederholungsauftrag.
Vorbehalten bleibt die Beauftragung mit der Wiederholung gleichartiger Leistungen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV n. F.). Die der aktuellen Ausschreibung zugrunde liegenden Leistungen (inkl. Vertragserweiterungen und -optionen) können danach losbezogen im gleichen Umfang durch das zuständige Regionale Einkaufszentrum an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhält.
Die dem ersten Auftrag zugrunde liegenden vertraglichen Konditionen, insbesondere die Hauptleistungspflichten, gelten für den Wiederholungsauftrag entsprechend fort. Im Hinblick auf den Monatspreis je Teilnehmerplatz werden die im Rahmen der Durchführung des Erstauftrages vollzogenen Preisanpassungen berücksichtigt. Für die Vertragslaufzeit und Optionszeiträume werden die Datumsangaben erneuert.
Das Verhandlungsverfahren darf nur innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des ersten Auftrags angewandt werden, d. h., auch gezogene Optionen müssen zuvor beendet worden sein. Das Verhandlungsverfahren über den Wiederholungsauftrag muss innerhalb des Dreijahreszeitraums per Zuschlag abgeschlossen werden.
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Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich zu stellen und an das Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn zu richten.
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Quelle: OJS 2017/S 202-416723 (2017-10-17)
Ergänzende Angaben (2017-10-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesagentur für Arbeit Regionales Einkaufszentrum Nord
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 202-416723
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2)
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Text:
“Hinweis auf die geplante Vergabemindestentgeltverordnung 2018:
Unternehmen haben bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags über Aus- und...”
Text
Hinweis auf die geplante Vergabemindestentgeltverordnung 2018:
Unternehmen haben bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags über Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III das Mindestentgelt zu zahlen, das durch eine Rechtsverordnung des BMAS verbindlich vorgegeben wurde (§ 185 Abs. 1 SGB III). Diese Verordnung soll das Nähere zum Geltungsbereich sowie die Höhe des vergabespezifischen Mindestentgelts und dessen Fälligkeit festlegen (§ 185 Abs. 2 SGB III). Hierbei werden die Vorgaben aus der jeweils geltenden Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III übernommen.
Nunmehr liegt der BA der Entwurf der Vergabemindestentgeltverordnung für das Kalenderjahr 2018 vor. Der Verordnungsentwurf nimmt öffentliche Aufträge von einer Rückwirkung nur aus, für die das Vergabeverfahren vor dem 25.7.2017 (Tag des Inkrafttretens des § 185 SGB III) eingeleitet wurde.
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Quelle: OJS 2017/S 207-428742 (2017-10-24)