Konzeption und Durchführung eines Konventionellen Vertrages von Aktivierungshilfen für Jüngere nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III für ca. 230 Teilnehmerplätze im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Südwest Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung der ESF-Kofinanzierung an den Auftragnehmer. Das Verfahren wird ganz oder teilweise aufgehoben, sofern innerhalb der Bindefrist nicht die unter A.6 aufgeführte endgültige Bestätigung des Kofinanzierers/der Kofinanzierer bzw. eine formlose schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers über die Übernahme des Ausfallrisikos vorliegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
Referenznummer: 401-17-45AhfJ-50428
Kurze Beschreibung:
Konzeption und Durchführung eines Konventionellen Vertrages von Aktivierungshilfen für Jüngere nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III für ca. 230 Teilnehmerplätze im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Südwest
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung der ESF-Kofinanzierung an den Auftragnehmer. Das Verfahren wird ganz oder teilweise aufgehoben, sofern innerhalb der Bindefrist nicht die unter A.6 aufgeführte endgültige Bestätigung des Kofinanzierers/der Kofinanzierer bzw. eine formlose schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers über die Übernahme des Ausfallrisikos vorliegt.
Konzeption und Durchführung eines Konventionellen Vertrages von Aktivierungshilfen für Jüngere nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III für ca. 230 Teilnehmerplätze im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Südwest
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung der ESF-Kofinanzierung an den Auftragnehmer. Das Verfahren wird ganz oder teilweise aufgehoben, sofern innerhalb der Bindefrist nicht die unter A.6 aufgeführte endgültige Bestätigung des Kofinanzierers/der Kofinanzierer bzw. eine formlose schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers über die Übernahme des Ausfallrisikos vorliegt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-01 📅
Datum des Beginns: 2017-10-09 📅
Datum des Endes: 2018-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 124-252749
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Vorbehalten bleibt die Beauftragung mit der Wiederholung gleichartiger Leistungen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV). Die dem aktuellen Verfahren zugrunde liegenden Leistungen (inkl. Vertragserweiterungen und -optionen) können danach losbezogen im gleichen Umfang an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhält. Die dem ersten Auftrag zugrunde liegenden vertraglichen Konditionen gelten für den Wiederholungsauftrag entsprechend fort. Im Hinblick auf die Vergütung werden die im Rahmen der Durchführung des Erstauftrages vollzogenen Preisanpassungen berücksichtigt. Für die Vertragslaufzeit und Optionszeiträume werden die Datumsangaben erneuert. Das Verhandlungsverfahren darf nur innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des ersten Auftrags angewandt werden; auch gezogene Optionen müssen zuvor beendet sein. Das Verfahren über den Wiederholungsauftrag muss innerhalb des Dreijahreszeitraums per Zuschlag abgeschlossen werden.
Vorbehalten bleibt die Beauftragung mit der Wiederholung gleichartiger Leistungen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV). Die dem aktuellen Verfahren zugrunde liegenden Leistungen (inkl. Vertragserweiterungen und -optionen) können danach losbezogen im gleichen Umfang an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhält. Die dem ersten Auftrag zugrunde liegenden vertraglichen Konditionen gelten für den Wiederholungsauftrag entsprechend fort. Im Hinblick auf die Vergütung werden die im Rahmen der Durchführung des Erstauftrages vollzogenen Preisanpassungen berücksichtigt. Für die Vertragslaufzeit und Optionszeiträume werden die Datumsangaben erneuert. Das Verhandlungsverfahren darf nur innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des ersten Auftrags angewandt werden; auch gezogene Optionen müssen zuvor beendet sein. Das Verfahren über den Wiederholungsauftrag muss innerhalb des Dreijahreszeitraums per Zuschlag abgeschlossen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Konzeption und Durchführung eines Konventionellen Vertrages von Aktivierungshilfen für Jüngere nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III für ca. 230 Teilnehmerplätze im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Südwest
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung der ESF-Kofinanzierung an den Auftragnehmer. Das Verfahren wird ganz oder teilweise aufgehoben, sofern innerhalb der Bindefrist nicht die unter A.6 aufgeführte endgültige Bestätigung des Kofinanzierers/der Kofinanzierer bzw. eine formlose schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers über die Übernahme des Ausfallrisikos vorliegt.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung der ESF-Kofinanzierung an den Auftragnehmer. Das Verfahren wird ganz oder teilweise aufgehoben, sofern innerhalb der Bindefrist nicht die unter A.6 aufgeführte endgültige Bestätigung des Kofinanzierers/der Kofinanzierer bzw. eine formlose schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers über die Übernahme des Ausfallrisikos vorliegt.
Bezeichnung des Loses: 401-17-45AhfJ-50428
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: REZ SW 45AhfJ JC RV Saarbrücken.
Losnummer: 2
3
4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Saarbrücken.
Saarbrücken-Brebach.
Sulzbach.
Saarbrücken-Burbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3 und D.4 der Vergabeunterlagen Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung wird in der Datei D.2 die Zusicherung verlangt, dass die gemäß §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung vorhanden ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über die Trägerzulassung verfügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3 und D.4 der Vergabeunterlagen Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung wird in der Datei D.2 die Zusicherung verlangt, dass die gemäß §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung vorhanden ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über die Trägerzulassung verfügen.
Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind in der Datei D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Als Beleg der technischen Leistungsfähigkeit ist in der Datei D.4 eine Erklärung zur Server- und Softwarelösung gefordert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind in der Datei D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Als Beleg der technischen Leistungsfähigkeit ist in der Datei D.4 eine Erklärung zur Server- und Softwarelösung gefordert.
Verfahren
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist die Bewertung, ob und inwieweit das Angebot die in den Dateien A_Wertungshinweise und A_Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist die Bewertung, ob und inwieweit das Angebot die in den Dateien A_Wertungshinweise und A_Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich zu stellen und an das Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn zu richten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich zu stellen und an das Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn zu richten.
Quelle: OJS 2017/S 124-252749 (2017-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Konzeption und Durchführung eines Konventionellen Vertrages von Aktivierungshilfen für Jüngere nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III für ca. 230 Teilnehmerplätze im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Südwest.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung der ESF-Kofinanzierung an den Auftragnehmer. Das Verfahren wird ganz oder teilweise aufgehoben, sofern innerhalb der Bindefrist nicht die unter A.6 aufgeführte endgültige Bestätigung des Kofinanzierers/der Kofinanzierer bzw. eine formlose schrift-liche Bestätigung des Auftragnehmers über die Übernahme des Ausfallrisikos vorliegt.
Konzeption und Durchführung eines Konventionellen Vertrages von Aktivierungshilfen für Jüngere nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III für ca. 230 Teilnehmerplätze im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Südwest.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung der ESF-Kofinanzierung an den Auftragnehmer. Das Verfahren wird ganz oder teilweise aufgehoben, sofern innerhalb der Bindefrist nicht die unter A.6 aufgeführte endgültige Bestätigung des Kofinanzierers/der Kofinanzierer bzw. eine formlose schrift-liche Bestätigung des Auftragnehmers über die Übernahme des Ausfallrisikos vorliegt.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Konzeption und Durchführung eines Konventionellen Vertrages von Aktivierungshilfen für Jüngere nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III für ca. 230 Teilnehmerplätze im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Südwest.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung der ESF-Kofinanzierung an den Auftragnehmer. Das Verfahren wird ganz oder teilweise aufgehoben, sofern innerhalb der Bindefrist nicht die unter A.6 aufgeführte endgültige Bestätigung des Kofinanzierers/der Kofinanzierer bzw. eine formlose schrift-liche Bestätigung des Auftragnehmers über die Übernahme des Ausfallrisikos vorliegt.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung der ESF-Kofinanzierung an den Auftragnehmer. Das Verfahren wird ganz oder teilweise aufgehoben, sofern innerhalb der Bindefrist nicht die unter A.6 aufgeführte endgültige Bestätigung des Kofinanzierers/der Kofinanzierer bzw. eine formlose schrift-liche Bestätigung des Auftragnehmers über die Übernahme des Ausfallrisikos vorliegt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-23 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs.
3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2017/S 163-336786 (2017-08-23)