Das Integrationsamt ist als Behörde für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht Teil 2 SGB IX zuständig. Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen ist eine Kernaufgabe des Integrationsamtes; sie ist in § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX a. F. (= § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX n. F.) und § 29 SchwbAV definiert. Das Integrationsamt Bayern vergibt durch diese Ausschreibung die organisatorische Durchführung der o. g. Maßnahmen in Bayern für den Zeitraum vom 1.1.18 bis 31.12.19. Anschließend besteht eine Verlängerungsoption für den Zeitraum vom 1.1.20 bis 31.12.21, die durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden kann. Hinweis: Die für diese Ausschreibung wesentlichen Unterlagen sind mit allen übrigen Vergabeunterlagen sowohl bei der Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf www.bund.de (PDF-Anhang), als auch auf der Webseite des Auftraggebers unter http://www.zbfs.bayern.de/behoerde/vergabe/index.php zum Download eingestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Das Integrationsamt ist als Behörde für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht Teil 2 SGB IX zuständig. Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen ist eine Kernaufgabe des Integrationsamtes; sie ist in § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX a. F. (= § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX n. F.) und § 29 SchwbAV definiert.
Das Integrationsamt Bayern vergibt durch diese Ausschreibung die organisatorische Durchführung der o. g. Maßnahmen in Bayern für den Zeitraum vom 1.1.18 bis 31.12.19.
Anschließend besteht eine Verlängerungsoption für den Zeitraum vom 1.1.20 bis 31.12.21, die durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden kann.
Hinweis: Die für diese Ausschreibung wesentlichen Unterlagen sind mit allen übrigen Vergabeunterlagen sowohl bei der Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf www.bund.de (PDF-Anhang), als auch auf der Webseite des Auftraggebers unter http://www.zbfs.bayern.de/behoerde/vergabe/index.php zum Download eingestellt.
Das Integrationsamt ist als Behörde für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht Teil 2 SGB IX zuständig. Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen ist eine Kernaufgabe des Integrationsamtes; sie ist in § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX a. F. (= § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX n. F.) und § 29 SchwbAV definiert.
Das Integrationsamt Bayern vergibt durch diese Ausschreibung die organisatorische Durchführung der o. g. Maßnahmen in Bayern für den Zeitraum vom 1.1.18 bis 31.12.19.
Anschließend besteht eine Verlängerungsoption für den Zeitraum vom 1.1.20 bis 31.12.21, die durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden kann.
Hinweis: Die für diese Ausschreibung wesentlichen Unterlagen sind mit allen übrigen Vergabeunterlagen sowohl bei der Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf www.bund.de (PDF-Anhang), als auch auf der Webseite des Auftraggebers unter http://www.zbfs.bayern.de/behoerde/vergabe/index.php zum Download eingestellt.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Vergabestelle Zentrum Bayern Familie und Soziales
Postanschrift: Bärenschanzstraße 8a
Postleitzahl: 90429
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.zbfs.bayern.de🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@zbfs.bayern.de📧
Telefon: +49 911928-2237📞
Fax: +49 911928-1919 📠
URL der Dokumente: http://www.zbfs.bayern.de/behoerde/vergabe/index.php🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-05 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 126-256952
ABl. S-Ausgabe: 126
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Integrationsamt ist als Behörde für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht Teil 2 SGB IX zuständig. Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen ist eine Kernaufgabe des Integrationsamtes; sie ist in § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX a. F. (= § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX n. F.) und § 29 SchwbAV definiert.
Das Integrationsamt ist als Behörde für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht Teil 2 SGB IX zuständig. Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen ist eine Kernaufgabe des Integrationsamtes; sie ist in § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX a. F. (= § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX n. F.) und § 29 SchwbAV definiert.
Das Integrationsamt Bayern vergibt durch diese Ausschreibung die organisatorische Durchführung der o. g. Maßnahmen in Bayern für den Zeitraum vom 1.1.18 bis 31.12.19.
Anschließend besteht eine Verlängerungsoption für den Zeitraum vom 1.1.20 bis 31.12.21, die durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden kann.
Hinweis: Die für diese Ausschreibung wesentlichen Unterlagen sind mit allen übrigen Vergabeunterlagen sowohl bei der Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf www.bund.de (PDF-Anhang), als auch auf der Webseite des Auftraggebers unter http://www.zbfs.bayern.de/behoerde/vergabe/index.php zum Download eingestellt.
Hinweis: Die für diese Ausschreibung wesentlichen Unterlagen sind mit allen übrigen Vergabeunterlagen sowohl bei der Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf www.bund.de (PDF-Anhang), als auch auf der Webseite des Auftraggebers unter http://www.zbfs.bayern.de/behoerde/vergabe/index.php zum Download eingestellt.
Das Integrationsamt ist als Behörde für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX zuständig. Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen ist eine Kernaufgabe des Integrationsamtes; sie ist in § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX a. F. (= § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX n. F.) und § 29 SchwbAV definiert.
Das Integrationsamt ist als Behörde für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX zuständig. Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen ist eine Kernaufgabe des Integrationsamtes; sie ist in § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX a. F. (= § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX n. F.) und § 29 SchwbAV definiert.
Danach haben die Integrationsämter Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeberbeauftragte durchzuführen. Aus diesem gesetzlichen Auftrag bestimmen sich die Zielgruppen und die fachlichen Inhalte dieser Arbeit.
Danach haben die Integrationsämter Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeberbeauftragte durchzuführen. Aus diesem gesetzlichen Auftrag bestimmen sich die Zielgruppen und die fachlichen Inhalte dieser Arbeit.
Gegenstand der Ausschreibung:
Das Integrationsamt, welches in das Zentrum Bayern, Familie und Soziales eingegliedert ist, vergibt durch diese Ausschreibung die organisatorische Durchführung der o. g. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen in Bayern für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2019.
Das Integrationsamt, welches in das Zentrum Bayern, Familie und Soziales eingegliedert ist, vergibt durch diese Ausschreibung die organisatorische Durchführung der o. g. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen in Bayern für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2019.
Für das Integrationsamt besteht anschließend eine Verlängerungsoption für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2021, die durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden kann.
Zielgruppe:
Die Zielgruppe für die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen des Integrationsamtes sind die im § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX a. F. (= § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX n. F.) und § 29 SchwbAV genannten Adressaten:
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Betriebs /Personalräte und Beauftragte des Arbeitgebers in Schwerbehindertenangelegenheiten. Darüber hinaus auch andere an der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben beteiligte Personengruppen, wie z. B. Personalverantwortliche, Vorgesetzte, Reha-Berater, Werksärzte, Sicherheitsfachkräfte, Sozialdienste von Betrieben, einzelne Gruppen von Schwerbehinderten oder in der Arbeit mit schwerbehinderten Menschen tätige Personen.
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Betriebs /Personalräte und Beauftragte des Arbeitgebers in Schwerbehindertenangelegenheiten. Darüber hinaus auch andere an der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben beteiligte Personengruppen, wie z. B. Personalverantwortliche, Vorgesetzte, Reha-Berater, Werksärzte, Sicherheitsfachkräfte, Sozialdienste von Betrieben, einzelne Gruppen von Schwerbehinderten oder in der Arbeit mit schwerbehinderten Menschen tätige Personen.
Hinweis: Die für diese Ausschreibung wesentlichen Unterlagen sind mit allen übrigen Vergabeunterlagen sowohl bei der Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf www.bund.de (PDF-Anhang), als auch auf der Internetpräsenz der Zentralen Vergabestelle des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unter (http://www.zbfs.bayern.de/behoerde/vergabe/index.php) zum Download eingestellt.
Hinweis: Die für diese Ausschreibung wesentlichen Unterlagen sind mit allen übrigen Vergabeunterlagen sowohl bei der Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf www.bund.de (PDF-Anhang), als auch auf der Internetpräsenz der Zentralen Vergabestelle des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unter (http://www.zbfs.bayern.de/behoerde/vergabe/index.php) zum Download eingestellt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 100 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Des weiteren wird eine einmalige Verlängerungsoption um 24 Monate bis 31.12.2021 vereinbart.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alle sieben Regierungsbezirke im Freistaat Bayern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregisterauszug.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Nürnberg.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität/Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50
Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 126-256952 (2017-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 256952-2017
Kurze Beschreibung:
Das Integrationsamt ist als Behörde für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht Teil 2 SGB IX zuständig. Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen ist eine Kernaufgabe des Integrationsamtes; sie ist in § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX a. F. (= § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX n. F.) und § 29 SchwbAV definiert.
Das Integrationsamt Bayern hat durch diese Ausschreibung die organisatorische Durchführung der o. g. Maßnahmen in Bayern für den Zeitraum vom 1.1.18 bis 31.12.19 vergeben.
Anschließend besteht eine Verlängerungsoption für den Zeitraum vom 1.1.20 bis 31.12.21, die durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden kann.
Das Integrationsamt ist als Behörde für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht Teil 2 SGB IX zuständig. Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen ist eine Kernaufgabe des Integrationsamtes; sie ist in § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX a. F. (= § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX n. F.) und § 29 SchwbAV definiert.
Das Integrationsamt Bayern hat durch diese Ausschreibung die organisatorische Durchführung der o. g. Maßnahmen in Bayern für den Zeitraum vom 1.1.18 bis 31.12.19 vergeben.
Anschließend besteht eine Verlängerungsoption für den Zeitraum vom 1.1.20 bis 31.12.21, die durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden kann.
Gesamtwert des Auftrags: 389 454 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Schulungsseminare📦
Das Integrationsamt Bayern hat durch diese Ausschreibung die organisatorische Durchführung der o. g. Maßnahmen in Bayern für den Zeitraum vom 1.1.18 bis 31.12.19 vergeben.
Das Integrationsamt, welches in das Zentrum Bayern Familie und Soziales eingegliedert ist, hat durch diese Ausschreibung die organisatorische Durchführung der o. g. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen in Bayern für den Zeitraum vom 1.1.18 bis 31.12.19 vergeben.
Das Integrationsamt, welches in das Zentrum Bayern Familie und Soziales eingegliedert ist, hat durch diese Ausschreibung die organisatorische Durchführung der o. g. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen in Bayern für den Zeitraum vom 1.1.18 bis 31.12.19 vergeben.
Für das Integrationsamt besteht anschließend eine Verlängerungsoption für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2021, die durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden kann.
Die Zielgruppe für die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen des Integrationsamtes sind die in o. g. Regelungen näher bezeichneten Interessenvertretungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alle 7 Regierungsbezirke im Freistaat Bayern.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-16 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle z.Hd. Herrn Lärnsack
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,