Strombelieferung Straßenbeleuchtung Thale

Stadt Thale

Strombelieferung für die Straßenbeleuchtungsanalagen in Thale.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgung
Referenznummer: 2017/019-Strom
Kurze Beschreibung: Strombelieferung für die Straßenbeleuchtungsanalagen in Thale.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Thale
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 06502
Postort: Thale
Kontakt
Internetadresse: http://www.bodetal.de 🌏
E-Mail: hahn@thale.de 📧
Telefon: +49 3947/470-319 📞
Fax: +49 3947/470-399 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-17 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 199-409001
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Jahresstromverbrauch von ca. 1 100 000 kwh.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Eine Kündigung kann von beiden Seiten erklärt werden.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag soll automatisch bei Nichtkündigung verlängert werden in Jahresabschnitten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Thale;
Rathausplatz 1;
06502 Thale.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaates.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen in Form einer Liste der in den Geschäftsjahren 2014 bis 2016 erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl Abnahmestellen und Liefermengen/Jahr) des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: — Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bodetal.de 🌏
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141536 📞
E-Mail: viola.ueberfeldt@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 3455141115 📠
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Einlegung der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2017/S 199-409001 (2017-10-12)
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