Zusätzliche Informationen
Ablauf des Verfahrens:
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1.) Die Unterlagen werden auf der Internetseite der BSAG unter folgendem Pfad zur Verfügung zur Verfügung gestellt:
https://www.bsag.de/de/unternehmen/geschaeftliches/infos-fuer-lieferanten.html
Dann weiter unter:
Ausschreibungen/Strombeschaffung 2018-2020
Die Zulassung zur Angebotsabgabe erfolgt nach den unter III.2 dieser Auftragsbekanntmachung genannten Kriterien. Elektronisch übersendete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
2.) Rückfragen zu der Bekanntmachung müssen nur vom Auftraggeber (AG) beantwortet werden, wenn sie unter Angabe der Auftragsbezeichnung („Strombeschaffung 2018-2020“) bis spätestens 15 Kalendertage schriftlich (Post, Fax, oder E-Mail) vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei dem AG unter Verwendung der unter I.1 verwendeten Kontaktstellen gestellt werden.
Der AG wird alle fristgerecht eingegangenen Bewerberanfragen bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge beantworten. Antworten auf Rückfragen oder Rügen sowie weitere
Mitteilungen des AG werden, soweit sie Informationen enthalten, die für alle Bewerber von Interesse sind, auf seiner Internetseite veröffentlichen. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht. Alle Bewerber sind gehalten sich selbständig und aktuell über den Inhalt der Internetseite zu informieren. Soweit technische Probleme beim Zugang zu der Internetseite auftreten, hat sich der betroffene Bewerber unverzüglich unter Verwendung der in Abschnitt I.1 genannten Kontaktdaten an den AG zu wenden.
3.) Der Teilnahmeantrag ist registergeheftet entsprechend der in der Bekanntmachung unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) vorgegebenen Reihenfolge der Angaben und Nachweise zu fertigen.
4.) Alle Eigenerklärungen sind vom Bewerber mit seiner Originalunterschrift zu versehen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die sonstigen unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise und Erklärungen müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden, es sei denn, die in der Urkunde genannte Erklärung ist nur im Original gültig; die Vorlage von einfachen Kopien ist ansonsten ausreichend.
5.) Der Teilnahmeantrag ist bis zum 27.7.2017, 14 .00 Uhr bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle Im Raum A 302 in einem fest verschlossenen und mit der Aufschrift
„Strombeschaffung 2018 -2020, NICHT ÖFFNEN!“ Umschlag oder Behältnis in Papierform und in 3-facher nicht beglaubigter Kopien einzureichen. Zusätzlich sind alle eingereichten Unterlagen im PDF-Format auf einem Datenträger (CD, DVD oder USB-Stick) einzureichen, wobei die Papierform diesen Dateien bei Widerspruch vorgeht.
6.) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Soweit Nachweise bzw. Erklärungen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bewerber eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
7.) Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden vom AG nicht erstattet.
8.) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise,
Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht.
Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung solche Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren
ausschließen. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten,
werden nicht zum weiteren Vergabeverfahren zugelassen. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Angaben, Nachweise
und Erklärungen Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann er den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Angaben,
Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter, Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der
Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise
Nachforderungen vor.
9.) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft eine
von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Formular 5 des Teilnahmeantrags mit dem nachfolgenden
Inhalt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
—Benennung sämtlicher Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und
Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse.
—Bekanntgabe eines für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren und den
Abschluss und die Durchführung des zur Vergabe anstehenden Vertrages, Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
gesamtschuldnerisch haften und auf Nachfrage die kartell-, wettbewerbs- und vergaberechtliche Zulässigkeit der Bewerbergemeinschaft nachweisen.
10.) Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass
der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später ggf. Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im
Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bewerbergemeinschaft
ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur
zulässig, sofern – objektiv – ein jedes der beteiligten Unternehmen für sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht
leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die Lage
versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich,
sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. Bei Bedarf ist der Auftraggeber berechtigt, die Bewerbergemeinschaft aufzufordern,
zusätzlich geeignete und nachprüfbare Angaben hierzu anhand objektiver Kriterien glaubhaft zu machen und entsprechende Unterlagen
vorzulegen.
11.) Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder. Die geforderten
Nachweise, Angaben und Erklärungen für die Zuverlässigkeit (siehe oben, Abschnitt III.2.1)) sind von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise, Angaben und Erklärungen für die wirtschaftliche (siehe oben, Abschnitt III.2.2)) und die
technische Leistungsfähigkeit (siehe oben, Abschnitt III.2.3)) müssen lediglich für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft
vorgelegt werden. Hier ist es ausreichend, wenn die Anforderungen durch alle Bewerbergemeinschaftsmitglieder gemeinsam erfüllt werden.
12.) Die Auftraggeberin behält sich vor, im Zuge des Teilnahmewettbewerbs die Anzahl der Bewerber so weit zu verringern
(auf bis 3 Bewerber), dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Besonderheiten des Vergabeverfahrens und dem zu seiner
Durchführung erforderlichen Aufwand sichergestellt ist (gem. § 45 Abs.3 SEKT-VO) und nur diese zu Verhandlungen und zur Abgabe eines
Angebotes aufzufordern. Bei Erfüllung der übrigen Eignungsvoraussetzungen ist das entscheidende Auswahlkriterium die
technische Leistungsfähigkeit. Die Bewerber die der ausgeschriebenen Leistung in ihren Referenzen am nächsten kommen, erhalten einen Wertungsvorteil.
Im Falle gleichwertiger Bewerbungen gilt als Stichkriterium die höchste Anzahl der nachgewiesenen Referenzen zur Versorgung von mindestens 1 Jahr von vergleichbaren Kunden,
d. h. mindestens 20 GWh Jahresbedarf bei mindestens 10 Abnahmestellen je Kunde.
13.) Alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die die formelle und materielle Eignungsprüfung des Teilnahmeantrags im Teilnahmewettbewerb bestehen, werden von der Vergabestelle, separat zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Vergabestelle wird die Bewerber, die nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, entsprechend über die Gründe informieren.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem Auftraggeber. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
14.) Es wird ein Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind schriftlich, d.h. auf Papier, einzureichen.
Die sonstige Kommunikation (z. B. Bewerber- bzw. Bieterfragen) sollen vorzugsweise in elektronischer Form an die unter I.1.) genannte E-Mailadresse gesendet werden.
Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt.
15.) Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweisengem.§ 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird.
16.) Mit den Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtlicher und auch kaufmännischer Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstanagebote zu vergeben, ohne in weitere Verhandlungen einzutreten gem. § 15 (4) SEKT-VO.
17.) Die Bieter werden ggfls. aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote entsprechend der nachfolgenden Ausführungen gefordert werden. Ansonsten können die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gewertet werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen der jeweiligen Angebote berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.