Die Bewerbung hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Die Teilnahmeanträge sollen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.2.2) in verschlossenem Umschlag unter Verwendung des auf der Vergabeplattform bereit gestellten Terminaufklebers und mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag Strom 2017/63 – nicht öffnen!“ bei der oben benannten Kontaktstelle eingehen. Elektronisch übersandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die die formelle und materielle Eignungsprüfung des Teilnahmeantrags im Teilnahmewettbewerb bestehen, werden von der Vergabestelle, aufgefordert. Die Vergabestelle wird die Bewerber, die nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, entsprechend über die Gründe informieren.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem Auftraggeber. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Verfahrensablauf: Es wird ein Verhandlungsverfahren nach § 13 SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind schriftlich, d.h. auf Papier, einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o.ä.) soll vorzugsweise in elektronischer Form per E-Mail übermittelt werden. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweisengem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtlicher und auch kaufmännischer Art erörtert werden. Die Bieter werden aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote entsprechend der nachfolgenden Ausführungen gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen der jeweiligen Angebote berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine odermehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.