Umbau des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes zum städtischen Verwaltungsgebäude, Gebäudeautomation, Vergabe-Nr.:6A-232-H-169/16

Stadt Bamberg – Finanzreferat / Immobilienmanagement

Umbau des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes zum städtischen Verwaltungsgebäude,
Gebäudeautomation,
Vergabe-Nr.: 6A-232-H-169/16.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-07.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-07 Auftragsbekanntmachung
2017-02-27 Ergänzende Angaben
2017-07-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Angaben (2017-02-27)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Bamberg – Finanzreferat / Immobilienmanagement
Postanschrift: Maximiliansplatz 3
Postort: Bamberg
Postleitzahl: 96047
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Bamberg – Fachbereich Baurecht, Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
Telefon: +49 951871215 📞
E-Mail: vergabestelle@stadt.bamberg.de 📧
Fax: +49 951871957 📠
Region: Bamberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: www.bamberg.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes zum städtischen Verwaltungsgebäude, Gebäudeautomation, Vergabe-Nr.:6A-232-H-169/16.”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von elektrischen Leitungen 📦
Kurze Beschreibung:
“Umbau des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes zum städtischen Verwaltungsgebäude, Gebäudeautomation, Vergabe-Nr.: 6A-232-H-169/16.”

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 028-049167

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 042-076342 (2017-02-27)