Erbringung von Projektmanagement-Dienstleistungen zur Unterstützung der Projektleitung VEMAGS® im Rahmen der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von VEMAGS® und seiner zukünftigen Releases.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, Zentrale
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Marcus Sütterlin (Dezernat Informations- und Kommunikationsmanagement)
Telefon: +49 611366-3315📞
E-Mail: marcus.suetterlin@mobil.hessen.de📧
Fax: +49 611366-3435 📠
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://mobil.hessen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützung der Projektleitung VEMAGS®
VG-3000-2016-0086
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Titel: Technische Anwendungsbetreuung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Technische Anwendungsbetreuung
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 109-219801
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 170459079
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Unterstützung der Projektleitung VEMAGS®, Los 2: Technische Anwendungsbetreuung (SW)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-01 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: quattec IT-Dienstleistungen GmbH
Postanschrift: Hagenauer Straße 42
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 611945869-0📞
E-Mail: info@quattec.de📧
Fax: +49 611945869-19 📠
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.quattec.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5 616 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 135 Unwirksamkeit GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 Unwirksamkeit GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2018/S 182-412859 (2018-09-19)