- Gleisrückbau und Gleisneubau mit gelieferten Material: 1 123 m;
- Kabelkanal: 1 710 m.
Weitere Hinweise:
- Lieferung Oberbaumaterial (Schotter, Schienen, Schwellen) wird durch AG beigestellt;
- Entsorgung wird durch AG ausgeführt
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Eisenbahnbrücken📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Eisenbahnbrücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Unterallgäu
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-03 📅
Datum des Beginns: 2017-10-16 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 106-213488
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind bei der Submission nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Aushub/Bodenabtrag/Dammrückbau: 52 000 m³;
- Bodenaustausch im Senkkastenaustauschverfahren: 5 100 m³;
- Gleisrückbau und Gleisneubau mit gelieferten Material: 1 123 m;
- Kabelkanal: 1 710 m.
Weitere Hinweise:
- Lieferung Oberbaumaterial (Schotter, Schienen, Schwellen) wird durch AG beigestellt;
- Entsorgung wird durch AG ausgeführt
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mindelheim-Stetten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärungen gemäß dem Dokument „2_00-Bauvertrag mit Angebotserklärung_208.1213V25.pdf“ der Ausschreibungsunterlagen. Es ist ausreichend dieses Dokument bearbeitet und mit dem unterschriebenen Angebot einzureichen. Separate Unterlagen sind nicht erforderlich.
Erklärungen gemäß dem Dokument „2_00-Bauvertrag mit Angebotserklärung_208.1213V25.pdf“ der Ausschreibungsunterlagen. Es ist ausreichend dieses Dokument bearbeitet und mit dem unterschriebenen Angebot einzureichen. Separate Unterlagen sind nicht erforderlich.
— Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen gemäß dem Dokument „2_00-Bauvertrag mit Angebotserklärung_208.1213V25.pdf“ der Ausschreibungsunterlagen. Es ist ausreichend dieses Dokument bearbeitet und mit dem unterschrieben Angebot einzureichen. Separate Unterlagen sind nicht erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärungen gemäß dem Dokument „2_00-Bauvertrag mit Angebotserklärung_208.1213V25.pdf“ der Ausschreibungsunterlagen. Es ist ausreichend dieses Dokument bearbeitet und mit dem unterschrieben Angebot einzureichen. Separate Unterlagen sind nicht erforderlich.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
— Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung gemäß dem Dokument „2_20-Eigenerklärung Verhaltenskodex.pdf“ der Ausschreibungsunterlagen:
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
— Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme;
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Deutsche Bahn AG, Richelstraße 3, 80634 München.
Zusätzliche Informationen: Bieter und ihre Bevollmächtigten sind bei der Submission nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Finanzen/Controlling, Beschaffung Infrastruktur, RegionSüd, Einkauf Bauleistungen (GS.EI-S-B)
Dokumente URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Finanzen/Controlling, Beschaffung Infrastruktur, RegionSüd, Einkauf Bauleistungen (GS.EI−S−B)
Postanschrift: Richelstraße 3
Postort: München
Postleitzahl: 80634
Kontaktperson: Seitz, Michael
Land: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Adresse des Käuferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch
— kein Planfeststellungsbeschluss vor
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärungen gemäß dem Dokument „2_00-Bauvertrag mit Angebotserklärung_208.1213V25.pdf“ der Ausschreibungsunterlagen. Es ist ausreichend dieses Dokument bearbeitet und mit dem unterschriebenen Angebot einzureichen. Separate Unterlagen sind nicht erforderlich.
Erklärungen gemäß dem Dokument „2_00-Bauvertrag mit Angebotserklärung_208.1213V25.pdf“ der Ausschreibungsunterlagen. Es ist ausreichend dieses Dokument bearbeitet und mit dem unterschriebenen Angebot einzureichen. Separate Unterlagen sind nicht erforderlich.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— DB Engineering & Consulting GmbH;
— Boley Geotechnik, München.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Änderungsvorschläge / Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes nicht zugelassen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zum Download im Bieterportal der DB AG unter der Internetadresse http://www.deutschebahn.com/bieterportal zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2017/S 106-213488 (2017-05-31)
Ergänzende Angaben (2017-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Aushub/Bodenabtrag/Dammrückbau: 52 000 m
— Bodenaustausch im Senkkastenaustauschverfahren: 5 100 m
— Bodeneinbau/geogitterbewehrter Dammaufbau: 41 000 m
— Lieferung+Einbau Geotextil: 34 000 m
— geotextilummantelte Mineralstoffsäulen: 1 000 m
— HZV-Scheiben: 1 000 m
— Tiefenentwässerung: 940 m
— Abbruch Altbrücke (Mauerwerksgewölbe, SBüberbau) 2.500m
— Vermörtelte Rüttelstopfsäulen (ca. 370 St, dia 0,80 m, Länge = 8,30 m): 1 600 m
— Bohrpfähle (Durchmesser: 1,50m, Länge > 14,00 m): 32 Stck
— Baugrubenverbau: 580 m
— Brückenbau: (2 Brücken)
— Brückenflächen: 830 m
— Stahlbeton: 1 500 m
— Bewehrung: 570 to
— Abdichtung: 870 m
— PSS (eingleisige Strecke): 1 750 m
— Schottereinbau (Schotter beigestellt): 6 500 to
— Gleis (Aus- und Wiedereinbau): 610 m
— Gleisrückbau und Gleisneubau mit gelieferten Material: 1 123 m
— Kabelkanal: 1 710 m
Weitere Hinweise:
— Lieferung Oberbaumaterial (Schotter, Schienen, Schwellen) wird durch AG beigestellt,
— Entsorgung wird durch AG ausgeführt.
— Vermörtelte Rüttelstopfsäulen (ca. 370 St, dia 0,80 m, Länge = 8,30 m): 1 600 m
— Bohrpfähle (Durchmesser: 1,50m, Länge > 14,00 m): 32 Stck
— Baugrubenverbau: 580 m
— Brückenbau: (2 Brücken)
— Brückenflächen: 830 m
— Stahlbeton: 1 500 m
— Bewehrung: 570 to
— Abdichtung: 870 m
— PSS (eingleisige Strecke): 1 750 m
— Schottereinbau (Schotter beigestellt): 6 500 to
— Gleis (Aus- und Wiedereinbau): 610 m
— Gleisrückbau und Gleisneubau mit gelieferten Material: 1 123 m
— Kabelkanal: 1 710 m
— Lieferung Oberbaumaterial (Schotter, Schienen, Schwellen) wird durch AG beigestellt,
— Entsorgung wird durch AG ausgeführt.
Quelle: OJS 2017/S 118-237835 (2017-06-20)
Ergänzende Angaben (2017-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Aushub/Bodenabtrag/Dammrückbau: 52 000 m
— Bodenaustausch im Senkkastenaustauschverfahren: 5 100 m
— Bodeneinbau/geogitterbewehrter Dammaufbau: 41 000 m
— Lieferung+Einbau Geotextil: 34 000 m
— geotextilummantelte Mineralstoffsäulen: 1 000 m
— HZV-Scheiben: 1 000 m
— Tiefenentwässerung: 940 m
— Abbruch Altbrücke (Mauerwerksgewölbe, SBüberbau) 2 500m
— Vermörtelte Rüttelstopfsäulen (ca. 370 St., dia 0,80 m, Länge = 8,30 m): 1 600 m
— Bohrpfähle (Durchmesser: 1,50m, Länge > 14,00 m): 32 Stck
— Baugrubenverbau: 580 m
— Brückenbau: (2 Brücken)
— Brückenflächen: 830 m
— Stahlbeton: 1 500 m
— Bewehrung: 570 to
— Abdichtung: 870 m
— PSS (eingleisige Strecke): 1 750 m
— Schottereinbau (Schotter beigestellt): 6 500 to
— Gleis (Aus- und Wiedereinbau): 610 m
— Gleisrückbau und Gleisneubau mit gelieferten Material: 1 123 m
— Kabelkanal: 1 710 m.
Weitere Hinweise:
— Lieferung Oberbaumaterial (Schotter, Schienen, Schwellen) wird durch AG beigestellt,
— Entsorgung wird durch AG ausgeführt.
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 106-213488
Gesamtwert des Auftrags: 11905598.38 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 17FEI25072_VE EÜ/MB 01 Maßnahmenbündel Stetten Strecke 5360 km 20,2 – 24,6
Kurze Beschreibung:
— Tiefenentwässerung: 940 m,
— Abbruch Altbrücke (Mauerwerksgewölbe, SBüberbau) 2 500 m
— Bohrpfähle (Durchmesser: 1,50 m, Länge > 14 m): 32 St.,
— Brückenbau: (2 Brücken),
— Bewehrung: 570 to,
— PSS (eingleisige Strecke): 1 750 m,
— Schottereinbau (Schotter beigestellt): 6 500 to,
— Gleis (Aus- und Wiedereinbau): 610 m,
— Gleisrückbau und Gleisneubau mit gelieferten Material: 1 123 m,
— Entsorgung wird durch AG ausgeführt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mindelheim-Stetten
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-09 📅
Name: Hermann Assner GmbH & Co. KG
Postort: Landsberg am Lech
Land: Deutschland 🇩🇪 Landsberg am Lech
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 11905598.38 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE712
Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Finanzen/Controlling, Beschaffung Infrastruktur, Region Süd, Einkauf Bauleistungen (GS.EI-S-B), Richelsraße 3, 80634 München
Adresse des Käuferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.