Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle "Kehl-Bahnhof" ist bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle "Kehl-Bahnhof" bis zur Haltstelle "Kehl-Rathaus" verlängert. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe der Einrichtung der Fahrsignalanlage für den zweiten Bauabschnitt - die Gesamtlänge der neuen Stecke des zweiten Bauabschnitts beträgt ca. 1000 m mit zwei Haltestellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
Referenznummer: 1727/2017
Kurze Beschreibung:
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle "Kehl-Bahnhof" ist bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle "Kehl-Bahnhof" bis zur Haltstelle "Kehl-Rathaus" verlängert. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe der Einrichtung der Fahrsignalanlage für den zweiten Bauabschnitt - die Gesamtlänge der neuen Stecke des zweiten Bauabschnitts beträgt ca. 1000 m mit zwei Haltestellen.
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle "Kehl-Bahnhof" ist bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle "Kehl-Bahnhof" bis zur Haltstelle "Kehl-Rathaus" verlängert. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe der Einrichtung der Fahrsignalanlage für den zweiten Bauabschnitt - die Gesamtlänge der neuen Stecke des zweiten Bauabschnitts beträgt ca. 1000 m mit zwei Haltestellen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-28 📅
Datum des Beginns: 2018-04-03 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 248-524177
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bereits auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, § 15 Abs. 4 SektVO.
3. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
4. Der AG behält sich vor, die Angebotsfrist im gegenseitigen Einvernehmen mit den ausgewählten Bewerbern festzulegen ist und allen ausgewählten Bewerbern dieselbe Angebotsfrist einzuräumen, § 15 Abs. 3 SektVO.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYLZH.
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bereits auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, § 15 Abs. 4 SektVO.
3. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
4. Der AG behält sich vor, die Angebotsfrist im gegenseitigen Einvernehmen mit den ausgewählten Bewerbern festzulegen ist und allen ausgewählten Bewerbern dieselbe Angebotsfrist einzuräumen, § 15 Abs. 3 SektVO.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYLZH.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vergabegegenständlichen Fahrsignalanlage-Arbeiten umfassen im Einzelnen (Leistungsumfang nicht erschöpfend) folgende Liefer- und Installationsleistungen:
Steuergerät samt allen zu verbauenden Baugruppen;
Anlagen zur Weichensteuerung: Zentrale Steuerungseinheit; Weichensteuerung Ag1; Weichensteuerung Ag2 - Anforderungen der SIL 3 gemäß DIN EN 50129 sind zu erfüllen;
Bedienrechner 15";
Schnittstelle LSA/Weichensteuerung/Leitstelle - Anforderungen der SIL 3 gemäß DIN EN 50129 sind zu erfüllen;
Technikschrank inkl. Sockel;
Alu Signalmaste Höhe 4,00m Zyl.mit Sollbruchstelle inkl. Fundamente ca. 10 Stk;
Signalgeber: LED-Signalgeber mit einer Versorgungsspannung von 48 Volt; Anforderungen der SIL 3 gemäß DIN EN 61508 sind zu erfüllen. Fahrsignale ca. 4 Stk; Weichensignale ca. 2 Stk; Warnsignale ca. 12 Stk;
Warnsirene 2 Stk.
Gleisfreimelde- und Erfassungseinrichtungen: Sperrkreis 12 m ca. 3 Stk; 9 m ca. 4 Stk; 3 m ca. 4 Stk;
Selektive Anforderungsschleife ca. 3 Stk;
Handbedienpanel ca. 7 Stk;
Erfassungseinrichtungen für Schienenfahrzeuge samt Auswertungseinheiten;
Mastfundamente ca. 10 Stk.
Die Fahrsignalanlage (Hard- und Software) muss einschließlich aller peripheren Komponenten der Sicherheitsklasse SIL 3 nach DIN EN 61508/VDE 0803 entsprechen.
Vom Auftragnehmer ist eine betriebsbereite Übergabe der Fahrsignalanlagen sowie der Prüf- und Abnahmeunterlagen nach § 62 BOStrab zu gewährleisten.
Schnittstelle zu den Lichtsignalanlagen: Die Schnittstellen zu den Lichtsignalanlagen (Übergabe der Anforderungs-, Abmeldungs-, Störungs- und Freigabemeldungen) müssen mit SIL 3-geprüften Komponenten hergestellt werden.
Eine Prüfung der Komponenten des Gesamtsystems Fahrsignalanlage/Lichtsignalanlage durch unabhängige Sachverständige sowie die technische Aufsichtsbehörde (TAB) ist gemäß § 62 BOStrab sicherzustellen. Hierzu hat der Auftragnehmer sämtliche erforderliche Prüfunterlagen anzufertigen und zu liefern.
Eine Prüfung der Komponenten des Gesamtsystems Fahrsignalanlage/Lichtsignalanlage durch unabhängige Sachverständige sowie die technische Aufsichtsbehörde (TAB) ist gemäß § 62 BOStrab sicherzustellen. Hierzu hat der Auftragnehmer sämtliche erforderliche Prüfunterlagen anzufertigen und zu liefern.
Schnittstelle zur Leitstelle: Zwischen der Fahrsignalanlage und der Leitstelle der CTS in Straßburg-Cronenbourg wird eine Datenverbindung hergestellt werden.
Beschreibung der Optionen: Motorisierung der eingebauten Weiche Ost - 1.BA - Bahnhofstation.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kehl.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 2. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III. 1.3 entsprechend.
2. Über die nachfolgend und in III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme stellen wird.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 EUR oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 EUR oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
(3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, hinsichtlich des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes mit Leistungen der Einrichtung einer Fahrsignalanlage, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, hinsichtlich des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes mit Leistungen der Einrichtung einer Fahrsignalanlage, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal
(2) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere der Baumaschinen.
(3) Angabe über die Ausführungen von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Folgende Angaben zum jeweiligen Projekt müssen in der Darstellung zu den Referenzen enthalten sein:
— Name des Projektes,
— Kurzbeschreibung (einschließlich folgende Angaben: Anzahl der Gleise der Strecke, Länge der Strecke, Anzahl der Haltestellen),
— Auftraggeber,
— Auskunftsperson beim Auftraggeber,
— Projektlaufzeit einschließlich Anfangs- und Endtermin,
— Baukosten,
— ggf. Angabe des Leistungsanteils innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft,
— technische Angaben Fahrsignalanlage,
— technische Angaben USV, insbesondere Hersteller, Typ, technische Daten, Funktionalität, Bedienung. Hierzu gehören auch die Ergebnisse von Bauartenprüfungen durch ein anerkanntes unabhängiges Institut. Die Anlage ist in allen Leistungsmerkmalen detailliert zu erläutern.
— technische Angaben USV, insbesondere Hersteller, Typ, technische Daten, Funktionalität, Bedienung. Hierzu gehören auch die Ergebnisse von Bauartenprüfungen durch ein anerkanntes unabhängiges Institut. Die Anlage ist in allen Leistungsmerkmalen detailliert zu erläutern.
Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen ist nicht gewünscht.
Die Referenzen sind bei Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Die Referenzprojekte (Mindestreferenzen und weitere Referenz) müssen in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sein (Abnahme des Fahrsignalanlage frühestens 12/2012).
Mindeststandards:
Zu (3) Mindestreferenz: Von den Bewerbern sind mindestens zwei Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen einzureichen:
Eigenerklärung über die Einrichtung einer Fahrsignalanlage zur Regelung des Straßenbahnverkehrs auf einer eingleisigen Strecke mit einer Länge von mindestens 1000 m und mit mindestens zwei Haltestellen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
1. Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme.
2. Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoabrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung nach Baufortschritt, § 16 VOB/B. Näheres enthält der Bauvertrag, der den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt werden wird.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenz) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenz) mit der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf die Regelung des Straßenbahnverkehrs auf einer eingleisigen Strecke, den Meldungsaustausch mit den Lichtsignalanlagen für den Straßenverkehr sowie die Streckenlänge der Fahrsignalanlage.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenz) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenz) mit der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf die Regelung des Straßenbahnverkehrs auf einer eingleisigen Strecke, den Meldungsaustausch mit den Lichtsignalanlagen für den Straßenverkehr sowie die Streckenlänge der Fahrsignalanlage.
Für die Auswahl werden jeweils nur die drei besten Referenzen (die zwei Mindestreferenzen und eine weitere Referenz) eines Bewerbers berücksichtigt. Für die Bewertung sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Auswahl werden jeweils nur die drei besten Referenzen (die zwei Mindestreferenzen und eine weitere Referenz) eines Bewerbers berücksichtigt. Für die Bewertung sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verkürzung der Planungs- und Bauzeit bei Einhaltung der vorgegebenen und angebotenen Qualitäten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Gewichtung des Preises: 75 %
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMZYLZH🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Rheinstahlstraße 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Dr. Karsten Kayser
Land: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kehl, Technische Dienste Kehl, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 513 EG
Postanschrift: Herderstraße 3
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Land: Ortenaukreis
🏙️
Internetadresse: http://www.kehl.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bereits auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, § 15 Abs. 4 SektVO.
3. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
3. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
4. Der AG behält sich vor, die Angebotsfrist im gegenseitigen Einvernehmen mit den ausgewählten Bewerbern festzulegen ist und allen ausgewählten Bewerbern dieselbe Angebotsfrist einzuräumen, § 15 Abs. 3 SektVO.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYLZH.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 248-524177 (2017-12-22)
Ergänzende Angaben (2018-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ ist bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ bis zur Haltstelle „Kehl-Rathaus“ verlängert. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe der Einrichtung der Fahrsignalanlage für den zweiten Bauabschnitt – die Gesamtlänge der neuen Stecke des zweiten Bauabschnitts beträgt ca. 1 000 m mit zwei Haltestellen.
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ ist bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ bis zur Haltstelle „Kehl-Rathaus“ verlängert. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe der Einrichtung der Fahrsignalanlage für den zweiten Bauabschnitt – die Gesamtlänge der neuen Stecke des zweiten Bauabschnitts beträgt ca. 1 000 m mit zwei Haltestellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ ist bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ bis zur Haltstelle „Kehl-Rathaus“ verlängert.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war die Vergabe der Einrichtung der Fahrsignalanlage für den zweiten Bauabschnitt – die Gesamtlänge der neuen Stecke des zweiten Bauabschnitts beträgt ca. 1 000 m mit zwei Haltestellen.
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ ist bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ bis zur Haltstelle „Kehl-Rathaus“ verlängert.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war die Vergabe der Einrichtung der Fahrsignalanlage für den zweiten Bauabschnitt – die Gesamtlänge der neuen Stecke des zweiten Bauabschnitts beträgt ca. 1 000 m mit zwei Haltestellen.
Gesamtwert des Auftrags: 631 297 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ ist bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ bis zur Haltstelle „Kehl-Rathaus“ verlängert.
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ ist bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ bis zur Haltstelle „Kehl-Rathaus“ verlängert.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war die Vergabe der Einrichtung der Fahrsignalanlage für den zweiten Bauabschnitt – die Gesamtlänge der neuen Stecke des zweiten Bauabschnitts beträgt ca. 1 000 m mit zwei Haltestellen.
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ ist bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle „Kehl-Bahnhofô bis zur Haltstelle „Kehl-Rathaus“ verlängert.
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ ist bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle „Kehl-Bahnhofô bis zur Haltstelle „Kehl-Rathaus“ verlängert.
Schnittstelle LSA/Weichensteuerung/Leitstelle – Anforderungen der SIL 3 gemäß DIN EN 50129 sind zu erfüllen;
Alu Signalmaste Höhe 4,00m Zyl.mit Sollbruchstelle inkl. Fundamente ca. 10 St.;
Signalgeber: LED-Signalgeber mit einer Versorgungsspannung von 48 Volt; Anforderungen der SIL 3 gemäß DIN EN 61508 sind zu erfüllen. Fahrsignale ca. 4 Stk; Weichensignale ca. 2 Stk; Warnsignale ca. 12 St.;
Warnsirene 2 St.
Gleisfreimelde- und Erfassungseinrichtungen: Sperrkreis 12 m ca. 3 St; 9 m ca. 4 St; 3 m ca. 4 St;
Selektive Anforderungsschleife ca. 3 St;
Handbedienpanel ca. 7 St;
Mastfundamente ca. 10 St.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kehl 77694 Kehl
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-17 📅
Name: Vossloh Cogifier
Postort: Reichshoffen
Land: Frankreich 🇫🇷
Bas-Rhin
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Quelle: OJS 2018/S 089-200584 (2018-05-08)