Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen in einem 2-stufigen Verfahren i.R.v. Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-VO), umgesetzt durch das EPLR Thüringen 2014–2020
Die Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Auf der 1. Stufe geben die Bieter ein Angebot über ihre Beratungsleistungen für ein oder mehrere Beratungsthemen (= Fachlose) ab. Der Zuschlag wird auf die Angebote erteilt, die die Voraussetzungen erfüllen. Mit der Zuschlagserteilung ist gleichzeitig die Rahmenvereinbarung (= Rahmenvertrag) abgeschlossen. Nach Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs und Festlegung der Finanzmittel für jedes Fachlos erfolgt auf der 2. Stufe der Abschluss von Dienstleistungsverträgen. Die je Fachlos zu vergebenden Finanzmittel werden unter Beachtung des Mindestbetrages von 4 500 EUR netto und des Höchstbetrages von 30.000 EUR netto pro einzelnem Berater und Jahr sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. Erst mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages entstehen konkrete Beratungspflichten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2017-09-13
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Auftragsbekanntmachung
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2018-01-19
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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