Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Los 1 mit den Linien:
Ulm ↔ Augsburg ↔ München,
Würzburg ↔ Ansbach ↔ Treuchtlingen ↔ Donauwörth ↔ Augsburg,
Aalen ↔ Nördlingen ↔ Donauwörth.
Los 2 mit den Linien:
Schongau ↔ Weilheim ↔ Geltendorf ↔ Mering ↔ Augsburg Hbf ↔ Gessertshausen ↔ Langenneufnach,
Augsburg-Oberhausen ↔ Aichach ↔ Ingolstadt Hbf,
(Ingolstadt Hbf –) Eichstätt Bf. ↔ Eichstätt Stadt.
Die Verkehrsleistungen haben im Los 1 einen Umfang von ca. 7,4 Mio. Zugkm/Jahr.
Die Verkehrsleistungen haben im Los 2 einen Umfang von ca. 3,3 Mio. Zugkm/Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wettbewerbliche Vergabe der Schienenpersonennahverkehrsleistungen der Augsburger Netze”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Los 1 mit den Linien:
Ulm ↔ Augsburg ↔ München,
Würzburg ↔ Ansbach...”
Kurze Beschreibung
Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Los 1 mit den Linien:
Ulm ↔ Augsburg ↔ München,
Würzburg ↔ Ansbach ↔ Treuchtlingen ↔ Donauwörth ↔ Augsburg,
Aalen ↔ Nördlingen ↔ Donauwörth
Los 2 mit den Linien:
Schongau ↔ Weilheim ↔ Geltendorf ↔ Mering ↔ Augsburg Hbf ↔ Gessertshausen ↔ Langenneufnach,
Augsburg-Oberhausen ↔ Aichach ↔ Ingolstadt Hbf,
(Ingolstadt Hbf –) Eichstätt Bf. ↔ Eichstätt Stadt
Die Verkehrsleistungen haben im Los 1 einen Umfang von ca. 7,4 Mio. Zug km/Jahr.
Die Verkehrsleistungen haben im Los 2 einen Umfang von ca. 3,3 Mio. Zug km/Jahr.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 244-509620
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 25.5.2018
Ortszeit: 12.00
Neuer Wert
Text: Tag: 27.7.2018
Ortszeit: 12.00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20.7.2018
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 5.10.2018
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 25.5.2018
Ortszeit: 12.00
Ort:
München.
Neuer Wert
Text: Tag: 27.7.2018
Ortszeit: 12.00
Ort:
München.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“1) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin...”
Text
1) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin der Betriebsaufnahme. Wird der Zuschlag später als am 2.10.2018 erteilt, kann sich die Betriebsaufnahme verschieben.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“1) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin...”
Text
1) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin der Betriebsaufnahme. Wird der Zuschlag später als am 5.10.2018 erteilt, kann sich die Betriebsaufnahme verschieben.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 029-063669 (2018-02-09)
Ergänzende Angaben (2018-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Los 1 mit den Linien:
Ulm – Augsburg – München, Würzburg – Ansbach...”
Kurze Beschreibung
Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Los 1 mit den Linien:
Ulm – Augsburg – München, Würzburg – Ansbach – Treuchtlingen – Donauwörth – Augsburg, Aalen – Nördlingen – Donauwörth
Los 2 mit den Linien:
Schongau – Weilheim – Geltendorf – Mering – Augsburg Hbf – Gessertshausen – Langenneufnach, Augsburg-Oberhausen – Aichach – Ingolstadt Hbf, (Ingolstadt Hbf –) Eichstätt Bf. – Eichstätt Stadt
Die Verkehrsleistungen haben im Los 1 einen Umfang von ca. 7,4 Mio. Zugkm/Jahr.
Die Verkehrsleistungen haben im Los 2 einen Umfang von ca. 3,3 Mio. Zugkm/Jahr.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: Los 1
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Im Los 1 sind die Leistungen frühestens ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2022 zu erbringen. Der Vertrag für Los 1 endet vsl. zum Ende des Fahrplanjahres 2033.” Neuer Wert
Text:
“Im Los 1 sind die Leistungen frühestens ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2023 zu erbringen. Der Vertrag für Los 1 endet vsl. zum Ende des Fahrplanjahres 2034.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: Los 1
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Beginn: 12.12.2021
Ende: 10.12.2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Neuer Wert
Text: Beginn: 11.12.2022
Ende: 9.12.2034
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: Los 2
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Im Los 2 sind die Leistungen frühestens ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2022 zu erbringen. Der Vertragfür Los 2 endet vsl. zum Ende des Fahrplanjahres 2030...”
Text
Im Los 2 sind die Leistungen frühestens ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2022 zu erbringen. Der Vertragfür Los 2 endet vsl. zum Ende des Fahrplanjahres 2030 und wird eine Verlängerungsoption von einem Jahr beinhalten.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Im Los 2 sind die Leistungen frühestens ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2023 zu erbringen. Der Vertragfür Los 2 endet vsl. zum Ende des Fahrplanjahres 2031...”
Text
Im Los 2 sind die Leistungen frühestens ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2023 zu erbringen. Der Vertragfür Los 2 endet vsl. zum Ende des Fahrplanjahres 2031 und wird eine Verlängerungsoption von einem Jahr beinhalten.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beginn: 12.12.2021
Ende: 14.12.2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
EinjährigeVerlängerungsoption, einseitig vom...”
Text
Beginn: 12.12.2021
Ende: 14.12.2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
EinjährigeVerlängerungsoption, einseitig vom Auftraggeber auszulösen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Beginn: 11.12.2022
Ende: 13.12.2031
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
EinjährigeVerlängerungsoption, einseitig vom...”
Text
Beginn: 11.12.2022
Ende: 13.12.2031
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
EinjährigeVerlängerungsoption, einseitig vom Auftraggeber auszulösen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Los-Identifikationsnummer: Lose 1 und 2
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“1) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin...”
Text
1) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin der Betriebsaufnahme. Wird der Zuschlag später als am 2.10.2018 erteilt, kann sich die Betriebsaufnahme verschieben. Das Ende der Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung verschiebt sich in diesem Fall entsprechend. Nähere Regelungen enthält der Verkehrsdurchführungsvertrag;
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“1) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin...”
Text
1) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin der Betriebsaufnahme.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Los-Identifikationsnummer: Lose 1 und 2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-07-27 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-09-14 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Los-Identifikationsnummer: Lose 1 und 2
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2018-10-05 📅
Neuer Wert
Datum: 2018-12-28 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Los-Identifikationsnummer: Lose 1 und 2
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-07-27 📅
Neuer Wert
Datum: 2018-09-14 📅
Quelle: OJS 2018/S 112-255713 (2018-06-13)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Los 1 mit den Linien:
Ulm – Augsburg – München, Würzburg – Ansbach...”
Kurze Beschreibung
Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Los 1 mit den Linien:
Ulm – Augsburg – München, Würzburg – Ansbach – Treuchtlingen – Donauwörth – Augsburg, Aalen – Nördlingen – Donauwörth
Los 2 mit den Linien:
Schongau – Weilheim – Geltendorf – Mering – Augsburg Hbf – Gessertshausen – Langenneufnach, Augsburg-Oberhausen – Aichach – Ingolstadt Hbf, (Ingolstadt Hbf –) Eichstätt Bf. – Eichstätt Stadt.
Die Verkehrsleistungen haben im Los 1 einen Umfang von ca. 7,4 Mio. Zugkm/Jahr.
Die Verkehrsleistungen haben im Los 2 einen Umfang von ca. 3,3 Mio. Zugkm/Jahr.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-09-14 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-10-05 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-09-14 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-10-05 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2018/S 135-309331 (2018-07-13)
Ergänzende Angaben (2018-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Los 1 mit den Linien:
Ulm — Augsburg — München,
Würzburg — Ansbach...”
Kurze Beschreibung
Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Los 1 mit den Linien:
Ulm — Augsburg — München,
Würzburg — Ansbach — Treuchtlingen — Donauwörth — Augsburg,
Aalen — Nördlingen — Donauwörth
Los 2 mit den Linien:
Schongau — Weilheim — Geltendorf — Mering — Augsburg Hbf — Gessertshausen — Langenneufnach,
Augsburg-Oberhausen — Aichach — Ingolstadt Hbf,
(Ingolstadt Hbf –) Eichstätt Bf. — Eichstätt Stadt
Die Verkehrsleistungen haben im Los 1 einen Umfang von ca. 7,4 Mio. Zug km/Jahr.
Die Verkehrsleistungen haben im Los 2 einen Umfang von ca. 3,3 Mio. Zug km/Jahr.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister” Alter Wert
Text:
“Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der...”
Text
Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG vorzulegen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der...”
Text
Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG vorzulegen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister” Alter Wert
Text:
“Des Weiteren haben die Bieter einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter...”
Text
Des Weiteren haben die Bieter einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist (nicht vor dem 30.4.2018 datiert).
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Des Weiteren haben die Bieter einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter...”
Text
Des Weiteren haben die Bieter einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist (nicht vor dem 31.8.2018 datiert).
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“6) Ergänzung zu Abschnitt III.1.2: die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 30.4.2018 datieren.” Neuer Wert
Text:
“6) Ergänzung zu Abschnitt III.1.2: die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 31.8.2018 datieren.”
Quelle: OJS 2018/S 175-397632 (2018-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-03) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg(VM) [nur Los 1]
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 70178
E-Mail: karsten.klapheck@vm.bwl.de📧 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr „Augsburger Netze"
Kurze Beschreibung:
“Die Betriebsleistungen umfassen:
In Los 1 mit den Linien Ulm — Augsburg — München; Würzburg — Ansbach — Treuchtlingen — Donauwörth — Augsburg; Aalen —...”
Kurze Beschreibung
Die Betriebsleistungen umfassen:
In Los 1 mit den Linien Ulm — Augsburg — München; Würzburg — Ansbach — Treuchtlingen — Donauwörth — Augsburg; Aalen — Nördlingen — Donauwörth umfassen die Betriebsleistungen insgesamt rund 7,4 Mio. Zugkilometer pro Jahr, davon rund 0,4 Mio. Zugkilometer pro Jahr in Baden-Württemberg.
In Los 2 mit den Linien Schongau — Weilheim — Geltendorf — Mering — Augsburg Hbf — Gessertshausen — Langenneufnach; Augsburg-Oberhausen — Aichach — Ingolstadt Hbf; (Ingolstadt Hbf –) Eichstätt Bf. — Eichstätt Stadt umfassen die Betriebsleistungen insgesamt rund 3,4 Mio. Zugkilometer pro Jahr.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Augsburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Betriebsleistungen umfassen im gesamten Ausschreibungsnetz insgesamt rund 7,4 Mio. Zugkilometer pro Jahr, davon rund 0,4 Mio. Zugkilometer pro Jahr in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Betriebsleistungen umfassen im gesamten Ausschreibungsnetz insgesamt rund 7,4 Mio. Zugkilometer pro Jahr, davon rund 0,4 Mio. Zugkilometer pro Jahr in Baden-Württemberg, auf den Strecken Ulm — Augsburg — München, Würzburg — Ansbach — Treuchtlingen — Donauwörth — Augsburg und Aalen — Nördlingen — Donauwörth. Die Verkehrsleistungen sind ab dem 11.12.2022, dem ersten Betriebstag im Fahrplanjahr 2023, nach der Nachtpause zu erbringen. Der Vertrag endet einheitlich zum Ende des Fahrplanjahres 2034, am 9.12.2034. Die Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach 12 Jahre ab Betriebsaufnahme.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0
Preis (Gewichtung): 0
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der zu erbringenden fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen; Verringerung oder Erhöhung der zu erbringenden...”
Beschreibung der Optionen
Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der zu erbringenden fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen; Verringerung oder Erhöhung der zu erbringenden Platzkapazitäten; Veränderungen der Linienführungen; Veränderungen des Betriebskonzeptes; Bedienung von während der Vertragslaufzeit neu eingerichteten Haltestellen; Verringerung oder Erhöhung des Umfangs des Einsatzes von Service- und Sicherheitspersonal; Veränderung der durch den Auftragnehmer im Bereich Vertrieb zu erbringenden Leistungen; Veränderungen der sonstigen Leistungen des Auftragnehmers. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Betriebsleistungen umfassen im gesamten Ausschreibungsnetz insgesamt rund 3,4 Mio. Zugkilometer pro Jahr auf den Strecken Schongau — Weilheim —...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Betriebsleistungen umfassen im gesamten Ausschreibungsnetz insgesamt rund 3,4 Mio. Zugkilometer pro Jahr auf den Strecken Schongau — Weilheim — Geltendorf — Mering — Augsburg Hbf — Gessertshausen — Langenneufnach, Augsburg-Oberhausen — Aichach — Ingolstadt Hbf und (Ingolstadt Hbf –) Eichstätt Bf. — Eichstätt Stadt. Die Verkehrsleistungen sind ab dem 11.12.2022, dem ersten Betriebstag im Fahrplanjahr 2023, nach der Nachtpause zu erbringen. Der Vertrag endet einheitlich zum Ende des Fahrplanjahres 2031, am 13.12.2031. Die Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach 9 Jahre ab Betriebsaufnahme.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 244-509620
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Ausschreibung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr „Augsburger Netze Los 1“”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH
Postanschrift: Jean-Monnet-Straße 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Ausschreibung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr „Augsburger Netze Los 2“” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bayerische Regiobahn GmbH
Postanschrift: Bahnhofplatz 9
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Region: Miesbach🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von...”
Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vertragsänderung Verkehrsdurchführungsvertrag Augsburger Netze Los 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von SPNV-Leistungen im Verkehrsdurchführungsvertrag „Augsburger Netze Los 1“. Es wird beabsichtigt, den bestehenden Verkehrsdurchführungsvertrag...”
Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von SPNV-Leistungen im Verkehrsdurchführungsvertrag „Augsburger Netze Los 1“. Es wird beabsichtigt, den bestehenden Verkehrsdurchführungsvertrag über die Erbringung dieser SPNV-Leistungen dahingehend zu ändern, dass künftig die Zuständigkeit und Verantwortung für das regionale Streckenmarketing in Bayern, auch hinsichtlich der strategischen Ausrichtung, beim Verkehrsunternehmen in Abstimmung mit dem Auftraggeber liegt.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2022-12-11 📅
Datum des Endes: 2034-12-09 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 004-005363
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Go-Ahead Bayern GmbH
Postanschrift: Ludwigstraße 1
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Region: Bayern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1. Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte...”
1. Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte Auftragsänderung. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass diese Auftragsänderung ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zulässig ist, da es sich hierbei nicht um eine wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB handelt. Denn Hauptleistung des Auftrages ist die Durchführung von SPNV-Verkehren, zu denen die begleitenden Marketingleistungen lediglich eine im Gesamtvolumen des Auftrags unbedeutende Nebenleistung darstellen. Die Angabe unter VII.2.2) ist erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass es sich nicht um eine wesentliche Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 1 GWB handelt und daher ein Ausnahmegrund nach Artikel 72 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24 /EU nicht bedarf.
Die beabsichtigte Vertragsänderung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
2. Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 39, 80538 München
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, dass den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 105-277539 (2021-05-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vertragsänderung Verkehrsdurchführungsvertrag Augsburger Netze Los 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von SPNV-Leistungen in Augsburger Netze Los 2. Es wird beabsichtigt, den bestehenden Verkehrsdurchführungsvertrag über die Erbringung dieser...”
Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von SPNV-Leistungen in Augsburger Netze Los 2. Es wird beabsichtigt, den bestehenden Verkehrsdurchführungsvertrag über die Erbringung dieser SPNV-Leistungen dahingehend zu ändern, dass künftig die Zuständigkeit und Verantwortung für das regionale Streckenmarketing auch hinsichtlich der strategischen Ausrichtung, beim Verkehrsunternehmen in Abstimmung mit dem Auftraggeber liegt.
“1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte...”
1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte Auftragsänderung. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass diese Auftragsänderung ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zulässig ist, da es sich hierbei nicht um eine wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB handelt. Denn Hauptleistung des Auftrages ist die Durchführung von SPNV-Verkehren, zu denen die begleitenden Marketingleistungen lediglich eine im Gesamtvolumen des Auftrags unbedeutende Nebenleistung darstellen. Die Angabe unter VII.2.2) ist erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass es sich nicht um eine wesentliche Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 1 GWB handelt und daher ein Ausnahmegrund nach Artikel 72 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24 /EU nicht bedarf.
Die beabsichtigte Vertragsänderung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
2) Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung.
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB.
Diese lauten wie folgt:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB.
Diese lauten wie folgt:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, dass den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Quelle: OJS 2021/S 113-296078 (2021-06-09)