Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Los 1 mit den Linien:
Ulm ↔ Augsburg ↔ München,
Würzburg ↔ Ansbach ↔ Treuchtlingen ↔ Donauwörth ↔ Augsburg,
Aalen ↔ Nördlingen ↔ Donauwörth.
Los 2 mit den Linien:
Schongau ↔ Weilheim ↔ Geltendorf ↔ Mering ↔ Augsburg Hbf ↔ Gessertshausen ↔ Langenneufnach,
Augsburg-Oberhausen ↔ Aichach ↔ Ingolstadt Hbf,
(Ingolstadt Hbf –) Eichstätt Bf. ↔ Eichstätt Stadt.
Die Verkehrsleistungen haben im Los 1 einen Umfang von ca. 7,4 Mio. Zugkm/Jahr.
Die Verkehrsleistungen haben im Los 2 einen Umfang von ca. 3,3 Mio. Zugkm/Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
“Die durch die Auftraggeber zu vergebenden Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Postanschrift: Boschetsrieder Straße 69
Postleitzahl: 81379
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.bahnland-bayern.de🌏
E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de📧
Telefon: +49 897488250📞
Fax: +49 8974882551 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de/sol.html🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-20 📅
Datum des Beginns: 2021-12-12 📅
Datum des Endes: 2033-12-10 📅
Datum des Endes: 2030-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 244-509620
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 179-316251
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
“1) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin...”
1) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin der Betriebsaufnahme. Wird der Zuschlag später als am 2.10.2018 erteilt, kann sich die Betriebsaufnahme verschieben. Das Ende der Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung verschiebt sich in diesem Fall entsprechend. Nähere Regelungen enthält der Verkehrsdurchführungsvertrag;
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Quelle: OJS 2017/S 244-509620 (2017-12-18)
Ergänzende Angaben (2018-02-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Betriebsleistungen umfassen:”
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von...”
Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.
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Quelle: OJS 2019/S 004-005363 (2019-01-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-02 📅
Datum des Beginns: 2022-12-11 📅
Datum des Endes: 2034-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 105-277539
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 004-005363
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
“1. Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte...”
1. Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte Auftragsänderung. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass diese Auftragsänderung ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zulässig ist, da es sich hierbei nicht um eine wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB handelt. Denn Hauptleistung des Auftrages ist die Durchführung von SPNV-Verkehren, zu denen die begleitenden Marketingleistungen lediglich eine im Gesamtvolumen des Auftrags unbedeutende Nebenleistung darstellen. Die Angabe unter VII.2.2) ist erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass es sich nicht um eine wesentliche Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 1 GWB handelt und daher ein Ausnahmegrund nach Artikel 72 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24 /EU nicht bedarf.
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Quelle: OJS 2021/S 105-277539 (2021-05-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-09) Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-14 📅
Datum des Endes: 2031-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 113-296078
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
“1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte...”
1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte Auftragsänderung. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass diese Auftragsänderung ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zulässig ist, da es sich hierbei nicht um eine wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB handelt. Denn Hauptleistung des Auftrages ist die Durchführung von SPNV-Verkehren, zu denen die begleitenden Marketingleistungen lediglich eine im Gesamtvolumen des Auftrags unbedeutende Nebenleistung darstellen. Die Angabe unter VII.2.2) ist erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass es sich nicht um eine wesentliche Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 1 GWB handelt und daher ein Ausnahmegrund nach Artikel 72 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24 /EU nicht bedarf.
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Quelle: OJS 2021/S 113-296078 (2021-06-09)